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GRAFEN V. RÜDIGER.
coburg-gothaischem Kammerjunker und Regicrungs- und Justizralh zuCoburg. — Von dem Vater leben vier Schwestern, und vom GrafenHeinrich Franz — Bruder des Grafen Friedrich Philipp — gest. 16. Febr.1809, k. k. öslerr. Justizminister, stammt Gabriele Marie verw. Gräfinv. Buquov (S. Bd. 1, p. 139).
Wappen. (Diplom im kurpfälz. Reicksvicuriate vom 4. Juli 1792): quadrirterSchild mit Mittelschild. Iin goldenen Mittelschilde ein vorwärtsgekehrter, schwarzer,in der Mitte mit einem Dolch quer durchstochener Ochsenkopf (Slammwappen).1 und 4 in Silher ein, aus Bäumen, welche auf grünem Boden im 1. Felde rechts,im 4. links stehen, einwärts vorspringendes, rothes Einhorn (Tornow); 2 und 3in Blau vierzehn (4, 4, 3, 2, 1) goldene Kugeln (Biilow). Den Schild bedeckt dieGrafenkrone, und auf derselben stehen zwei Helme. Der rechte Hehn trägt zwischenzwei von Roth und Silber mit gewechselten Tincturcn quergetheilten Elephantcn-riisseln (Elephantenschnäheln) einen zweistockigen, grünhedachtcn Thurm; der linkezwischen zwei, mit sieben goldenen Kugeln besetzten blauen Elephantenrüsseln,hinter welchen sich zwei silberne, mit den Sachsen nach einwärts gekehrte Adlers-(liigel aufschwingen, einen grünen, im rothen Schnabel einen goldenen Ring hal-tenden rotbfiissigen Sittich mit goldenem Halsbande (Biilowscker Helm). Die Deckendes rechten Helmes sind rotli und silbern, die des linken blau und golden, undden Schild halten zwei auswärtssehende Löwen. — Die Uedaction verdankt dieseAngabe der Giite eines sehr geehrten Freundes, des Herrn Calculator Genscherin Dresden, welcher, um ganz sicher zu gehen, sich an die Familie selbst gewendetund von derselben die erbetene Auskunft auf sehr gefällige Weise erhalten hat. —Bei Erhebung in den Reichsgrafenstand wurden, da im Stammbaume der Familiedie Geschlechter v. Tornow und v. Biilow mehrfach vorkommen, die Wappen dieserFamilie dem gräflichen Wappen einverleibt. Der Helm des eigentlich dem polni-schen Hause l'omian zugchöreiiden Stammwappens, welcher einen geharnischten,in der Hand ein linksgekehrtes Schwert hallenden Arm (Siebmacher V, 334) trägt,
Grafen v. Rüdiger.
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