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Die Herren von Rodenstein : nebst der Sage von den Wandergeistern auf Schnellerts und Rodenstein
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nungen im vorigen Jahrhundert, und die dadurch inder umliegenden Gegend verbreitete Furcht und Besorg-niß, die Aufmerksamkeit der Regierungen, und derNodensteiner Gcisterzug wurde ein Gegenstand gericht-licher Untersuchung.

Der Justizbcamte zu Reichelsheim vernahm zuverschiedenen Malen Personen, welche Ohrcnzeugen desGeistergetöses durch ihre Wohnungen ziehend, gewesenwaren, zum Protocoll, um der Wahrheit naher zukommen. Diese Protocolle wurden in den Jahren 1742bis 1764 aufgenommen, und bei dem Justizamte Nei-chenberg niedergelegt. Es sollen auch neuere Verhand-lungen darüber vorhanden sepn und namentlich sollensich bedeutende Acten-Convolute hierüber bei dem Ju-stizamte Lichtenberg befunden haben. Auch in der Re-gistratur zu Erbach sollen sich dergleichen Zeugenverhkrebefinden und die Aussagen mit Eiden erhärtet wordenscyn.

Um nun der Sache weder von ihrer Glaubwürdig-keit etwas zu nehmen, noch ihr etwas zu geben, wassie nicht hat; so sollen die amtlichen Protocolle von-Wort zu Wort hier folgen. Das Ganze ist jedoch einbischen grauserlich zu vernehmen, besonders für solcheSchwächlinge, welche die sonderbare Idee haben, siewüßten nicht alles, was in dem weiten Schöpfungs-raume vorgeht. ^