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Die Herren von Rodenstein : nebst der Sage von den Wandergeistern auf Schnellerts und Rodenstein
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gnediger Herr mir . . . gncdiglichen geliehen *) . .Donnerstag nach lolmnn!» H-i^tisie. 1538.^ ^

XVIII.

1653

am 26. April hat Landgraf Georg II. v. HessenDarmstadr von der Wictwe Johanna Maria Eva vonScebach, einer gebornen v. Rodenstein, ihren halbenTheil an dem Haus und Dorf Crumbach, den DörfernErlau, Michelbach und dem Hof Eberbach und ander»Besitzungen, nebst aller Territorial - Jurisdiction :c.tausche und kaufweise gegen andere Güter und baareSGeld, eigenthümlich an sich gebracht. Die ebengedach-ten Besitzungen wurden jedoch von dem Landgrafen ErnstLudwig von Hessen-Darmstadt im Jahre

XIX,

1691

dem Landgräflichen Präsidenten Weiprecht v. Gcm-mingen um 10200 fl. wiederkauflich überlassen.

XX.

1748.

am 19. und 30. Sept. wurde dieser Verkauf durcheinen, mit den Gebrüdern Ludwig Eberhard und Hannsi

*) Von einem Hufe zu Rimbach 13 Malter Korn, undso viel Habern.