bach. Ausserdem befassen die Herren v. Rsdenstein nocheinige Katzenelnbogische und Hessische Lehen im AmteUmstadt und anderen Orten ") und waren im 14. Jahr-hundert durä) Heurath zu einem Antheil an der kleinenHerrschast Lisberg (Liebesberg) gekommen. Auch SchenckConrad Rauch v. Erbach kaufte dem vorgedachten Hen-rich v. Rodenstein ein Achttheil an der Burg ab, ver-^ glich sich aber mit Graf Wilhelm II- dahin, daß er esvon ihm zu Lehen nahm, und ohne sein Wissen undWillen weder zu veräußern, noch zu verpfänden ver-sprach. Die Katzenelnbogische Pfandschast ist nie wiederabgelößt worden. Pfalzgraf Philipp suchte zwar 1493zwischen Landgraf Wilhelm dem Mittleren und denHerren v. Rodenstein einen Vergleich zu vermitteln,nach Welchem der erstere der Pfandschaft entsagte, unddie letztern ihr Schloß von ihm zu Mannlehen nahmen:er ist aber, besonders in Ansehung der zugleich auf ge-wisse Districte bestimmten Jagdgerechtigkeit der Noden-stcincr, nie zur Kraft gekommen. Der MannSstammerlosch im Jahre 1671 mit Georg Friedrich v. Roden-stein und die uoch übrigen Güter dieser Familie kamendurch Heurath und Kauf von einem adeligen Geschlecht
H Diese Lehen bestanden in einem großen Wiesenstückam Forst Umstadt, den Rohrwissen an der Gersprenz,einem Hof zu Habitzheim, genannt Anrichtsrshos, mitLandsicdelgericht und andern Gefällen :c. Sie kamennach Abgang des Rodensteinschen Mannsstamms nachund. nach durch Erbschaft und Kauf auf die v. Haxt-hausen, Dodenhausen, Pretlack u. s. w.