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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
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Im gerichtlichen Gesichts-Punkt. 201 -.

Zweiter Abschnitt.

Im gerichtlichen Gesichts - Punkt.

t. Werden nur vier Bemerkungen angeknüpft.II. l) ist das extrasudicielle Gesuch der Frcyherrcnvon Heimstadt um Erklärung ihrer Lehenssucceßions-fähigkeit dem Churfürstlichen Fiskal und den HerrenExpcktativarien judicialiter »6 excipienclum cvmmu-nicirt worden. III. 2) wurde der bischofliche Le-henhof statt des Iudicii Partum Curia als Ge-richtsstand bestellt. IV. z) denen Herren Expckta-tivarien die Lehens-.Registratur gcvfnet, und sonstigeHülfe gereichet, und V. 4) wahrend dem Laufdes Prozeßes Anstalten zu Bcsitznahm des Lehens fürdie Freyherren von Coudenhovcn getroffen und da-durch eine Neuerung begangen.

dosier diesen Gegenstand will man nur einige 1.Bemerkungen, wie sie sich bey lefung der bisherverhandelten Prozeß-Akten aufdringen, anknüpfen.

Es ist in der That auffallend, daß dasjz» l!.nkge Promemoria mit Beylagen / welches dieFreyherren Damian Hugo und Joseph Ferdinandvon Helmstädt Gr. kurfürstlichen Gnaden zuN7aynz als Bischöfen zu Worms unterm 20.Marz 1778. übergeben, samt der weitcrn Vor»pellung, die sie am 4. Zun. 1733. (v) auch

N 5 Höchst-

<v) s. Beylage n. XI.VU.