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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
191
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L. Diese Gemeinschaft ist erhaltene. 191

daß der Lehenhof auf den Jnnhalt dieser Ge«schlechtsrafelu die erforderliche Rücksicht werde ge»nommen haben, ehe es zur Belehnung und zurAusfertigung des Lehenbriefs selbsten gekommenseyn würde.

So hat man eine bereits am 20. Dezemb.»672. bey Worms übergebene anno 1694.aber vidimirte Helmstadtische Geschlechtstafel vorsich, aus welcher ersichtlich ist, daß dem Lehen»Hof der Personalzustand des Helmftadtischen Ge»schlechts mußte bekannt geworden seyn, und deß»wegen ist man in der innigsten Ueberzeugung,daß der Lehenhof anno i68c>. vollkommen ge«wüßt habe, was jene Formul sagen und daßdadurch nur die Hochhäuser Linie verstanden wer»den müße.

Aller genauen Nachforschung ohngeachtet hat Xtnan im Bischofsheimer Archiv noch zur Zeitnicht finden können, daß bey jeweiligen Beleb«nungs» Fallen die SenioreS von ihren Hochhau«ser SrammSvettern Vollmachten verlangt hatten.'Da bis lüZo. die fideicommißmaßige Mitbeleh,nung in einem ohnunrerbrochenen Faden beybe»halten worden, so kann man sich leicht vorstellen,daß es der Hochhäuser Linie nie eingefallen seynwerde, einige Zweifel in die Sorgfalcigkeir ihrerFamilien-Äeltesten zu setzen, und aus diesemGrund kann man sich erlaren, warum diese Hoch»hauser Linie bis 1777. folglich 2z. Jahre nachder Belehnung von 1752. (0) (als der ersten,

die

(°) s. Bevlage dl. Xl.Vl.