lyv Zweites Hauptst. Zweiter Abschn.
man die weiteren Lehenbriefe von 1660. und1680. anführen, welche vollends das Siegeldarauf drücken werden. In ersterem wird nehm-lich Johann Nikolaus von Helmstadt in seinund Johann Friederichs (Plei)khards I. Sohn)auch Karl Valentins (Karl Friederichs Sohn)auch ihrer Vettern Nahmen, so Theil an dem»selben Lehen haben, und ihrer von HelmstadtMannslehenserben ausdrüklich beliehen, und aus-ser denen hier namentlich benannten Sramms-vettern waren doch in der Bischofsheimer Liniekeine mehr am Leben: in dem zweyten von 1680.aber wurde Karl Valentin in sein und JohannFriederichs wenland Pleykhards von Helmstadthinterlaßenen Sohns, auch ihrer Vettern Nah-men, so Theil an demselben Lehen haben, undihrer von Helmstadt Mannslehenserben überma«len mit trockenen Worten beliehen. Wenn mandiesem evidenten Beweis nur im mindesten seineRechtskraft zu nehmen wagen wollte, so würdeman eo ipld die Glaubwürdigkeit des Fürstbi-schöflichen Lehenhofs eben so sehr als die akren«maßige Wahrheit der Thatsachen selbsten in Zwei»fel ziehen müßen.
IX. In Gefolg derer bey dem Bischöflich Wormifischen Lehenhof eingeführten Postulacen (nn)wird dem Senior aufgegeben, eine bcglaubte Ge»nealogie und Stammbaum vom ersten Acquiren»ten zu übergeben. Der Lchenhof muß al>o dieVermurhung gegen sich zulaßen, daß dieser Auf-lage jederzeit ein Genüge geschehen seye, und
daß
(nn) s. Beplage n. xi.v.