Zweites Hauptst. Zweiter Abschn.
ü.
Die Freyherren von Helmsiädt HochhausenscherLinie stammen vom ersten Erwerber ab.
I. Der Bewciß davon liegt in der obigen Ausfüh-rung N. des ersten Abschnitts sowohl, als in allenöffentlichen Helmstädcischcn Geschlechrstafeln, Da-her auch — II. nur noch das hierüber geäußertegründliche «.silvonemem der Juristen. Fakultät zuGöttlugen auszugsweise angehängt wird.
I. ^Hn dem ersten Abschnitt und deßen zweytenTheil dieses zweyten Hauptstücks hat man zwarschon den Beweis über abstehenden Sah diplo»mansch geführt,^ und konnte um so mehr lediglich.Hey jener Ausführung stehen bleiben, als dieje»»nge Geschlechtsrafel, welche zu unserm vorge-steckten Zweck aus unverwerflich archivalischenUrkunden ihre Bildung dießmalen erhalten hat,sowohl in öffentlichen Schriften als richtig ange«geben, als auch in dem Fürst Bischöflichen Worm»fischen Lehens — in dem dasigen hohen Domstif»tischen und Kurpfalzischen Archiv vollkommenübereinstimmend befindlich und übrigens mit de»uen zu jeder Zeit produziblen freyherrlich vonHelmstädtischen ausführlichen Häüs-Stammbfin-men, die schon lange Jahre vorher geferrigecwaren, ehe man daran harre denken sollen, daßnoch die Freyherren von Helmstadk von der Hoch»
Hausen-