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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
162
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Zweites Hauptst. Zweiter Abschn.

ü.

Die Freyherren von Helmsiädt HochhausenscherLinie stammen vom ersten Erwerber ab.

I. Der Bewciß davon liegt in der obigen Ausfüh-rung N. des ersten Abschnitts sowohl, als in allenöffentlichen Helmstädcischcn Geschlechrstafeln, Da-her auch II. nur noch das hierüber geäußertegründliche «.silvonemem der Juristen. Fakultät zuGöttlugen auszugsweise angehängt wird.

I. ^Hn dem ersten Abschnitt und deßen zweytenTheil dieses zweyten Hauptstücks hat man zwarschon den Beweis über abstehenden Sah diplo»mansch geführt,^ und konnte um so mehr lediglich.Hey jener Ausführung stehen bleiben, als dieje»»nge Geschlechtsrafel, welche zu unserm vorge-steckten Zweck aus unverwerflich archivalischenUrkunden ihre Bildung dießmalen erhalten hat,sowohl in öffentlichen Schriften als richtig ange«geben, als auch in dem Fürst Bischöflichen Worm»fischen Lehens in dem dasigen hohen Domstif»tischen und Kurpfalzischen Archiv vollkommenübereinstimmend befindlich und übrigens mit de»uen zu jeder Zeit produziblen freyherrlich vonHelmstädtischen ausführlichen Häüs-Stammbfin-men, die schon lange Jahre vorher geferrigecwaren, ehe man daran harre denken sollen, daßnoch die Freyherren von Helmstadk von der Hoch»

Hausen-