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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
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145
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L. Beweiß der Abstammung ze. 145

lipps, als der drey Lehenserben, gemeineRosten, Key Kaiserl. Majestät die Rsichslehenzu Ladenburg und Hendschuchsheim wiederin Gang zu bringen/ da dieselbe ihnen sodannZugethsilr seyn sollen.

a) Das ^l. an Disthossheim und Bü-chelbach soll auf Herrn Pleyiard Landschadc (derden Vergleich machte) und Johann Philippsenseinen jungen Swöger, «mstatp ihres Schwe»Hers und Änherrn (mehrbesagten Philipp) auchallein empfahen und ausgebracht werden.

Ueber die mehr oder mindere Einträglichkeitdieser Lehen sollen demnächst wechselseitige Be»rechnungen gepflogen und schickliche Vergütungengemacht werden. Gehet jedoch

z) die Wiederherstellung der obigen zweyReichslehen nicht vor sich, so ceßirr vorstehendeVerabredung. Jmmittelst soll denen VetternJakob und Johann glaubliche Attestate ihrer Ab«kunfc zu Händen gestellt, besonders bey demBischofen zu Worms Zeugniß erwirkt werden?daß berürter Alexander von Helmstadt nicht meh.rere kehenserben als obgedachre Agnaten hinterihme verlaßen habe.

4. Wegen aller übrigen Lehen, so aberma-len auf gemeine Rosten und in aller drcyerLehenserben V^amen nachzusuchen wären, sol-len, wenn die Belehnungen keinem Anstand un-terworfen, die Renten überschlagen und jedemTheil sein Gebührniß zugetheilt werden, sonst

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