544 Zweites Hauptst. Erster Abschn.'
Heu (n) und im Jahr izoZ. selbst damit belehnt,wie der van ihm ausgestellte Lehen < Revers,Brief (o) von besagtem Jahr auf St. NikolausTag (6. Dez.) bezeuget.
Er hinterlies zwey Söhne? Jakob und Jo-hann. Erstcrer bewies mit Einwilligung seinesVaters seiner Gemalin Wittum auf das LehenOberöbisheim auf Montag nach Jacobi ^.postoliizz6. (gi. July.) (?) Beede kamen aber, alsdie Reinhardische Linie gegen das Jahr 1558.mit Alexander ausgestorben ist, mit Philippstn-aus der Vischofsheimer Linie über die Hinter»laßenschaft Alexanders besonders das an Bi-schofsheim in einige Irrungen, zum Beweis, daßsich die Oberobisheimer Linie, wenn sie gleich ihran Bischofsheim an die Johannische Linie ver,kauft hat, dennoch immer in Gemeinschaft inBischofshein zu Beybehaltung des Lehenfolge»Rechts erhalren wollte. Der Jnnhalc des zwi»scheu den Erbschaftspratendenten eingegangenenVergleichs ch 1559. zu Heidelberg (uff Sam-stag den Zo. Dez.) (l>) wird auch zur Genügebewahren, daß ihnen für sich und ihre Erbenvon der Bischofsheimer Linie diese Gemeinschaftallerdings zugestanden worden seye.
1) Haben beide Gebrüdere Jacob und Jo-hann übernommen, wiewol auf ihre und Phi-lipps,
(n) s Bevlage IX. XIX. lärr. L. 1. er 2. dl. XXIl.(0) s. Beylage dl. XlX. Xicr. IX. XXIII.(?) s. Beylage IX. XIX. läcr. O. IX. XXIV.(g) f. Beylage dl. XXV.'