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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
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ZOO Erstes Hauptst» m.Abschn. UcberL. F.

gebung (wiewohl, wenn Man dieser augenschein»liehen Vortheil betrachtet, auf eine fast unbe»greifliche Art) in blühender Ausübung behaupte-ten, oder in Gegenden Teutschlands, worinnen mir Einführung der italienischen Lehensgesetzsso geschwind nicht gieng, oder wo man vielleichtletzter« nicht genug rrauete, und daher aus Vor»ficht bey den alten Gebräuchen gerne Sicherheitentlehnte; da ist es ganz gewsß, daß die Ge»meinschaft und Samrbelehnung der eben so»thige als untrügliche Weg zur Lehensfolge ge,blieben ist.

Nachdem aber am Rhein, in Schwabenund Franken die gemeinen kaiserlichen Lehen«rechte in der Hauptsache festen Fuß gewonnenhaben, (v) so schrankte sich auch jenes Herkam»men nur auf die alleinige Lande sächsischenRechtens ein, (?) und wirklich würde man zuweit gehen, wenn man von letztern auf erstereeinen Schluß machen, und aus dem, was etwanoch lange nach der Konradischen Und Frieders»chischen Regierungszeit, in den unruhigen Zivi»schenreichen, oder Anarchien in Teutschland aus,Vorsicht, und eben nicht immer aus verineyn-rer Nochwendigkeir, von Einzelnen beobach»tet worden, einen allgemeinen verbindlichen Geistder Gesetzgebung abziehen wollte.

Gemein-st) ZIvi .tLi .Or. I. e. §. LLXVIII. p. 229. Uz.t^ons. I'ov. 96. rom. 6. p. 266. I.onvoiri'. scAI.. 1. c. 5. x. 27.

(?) ZIxl.tLr.vr §. LLXXVIIk. x. 2ZA. 5g.