Druckschrift 
[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
62
Einzelbild herunterladen
 

62 Erstes Hauptst. ii.Abschn.Ueber St.L.

Lehen vielmehr besichtigt, (k) und wenn auchgleich hie und da dieselbe durch besondere Modi»fikationen nicht in Gang kamen; (!) so war dochin denen Patn'momal» Staaten der Galischenund Schwäbischen Raisere und Herzogen so ge«wiß die Regel für sie, daß nicht nur die spä«tere (m) Einführung der fremden Rechtenüberhaupt, in so fern sie mir ebenbesägrerConradifchen und Friederichifchen Legis-lation übereinstimmten, überall leichten Ein-gang und gleichsam Heymath gefunden, sondernsogar derjenige, welcher ein, von dieser Rege! ab«weichendes - etwa sich erhalten haben sollendesälteres Parrikular-Herkommen anführen wollte,deßen Deweiß zu führen, wie noch immer,auf sich liegen behalten hat. (n)

(k) vornMir sagt in seiner angef. viss. cls teu.«Zis Tccl. (X I. h, XV. daß die meisten geistlichenLehen, oder Lehen, so von Stiftern rührig sind,aufgetragene Lehen seyen. Jeder wollte Schutz beider Geistlichkeit finden und Schmidt a. a, O drüktsich darüber aus: (VI, Buch 15. Kap. S. 11g.),, Am wenigsten schämte man sich der Geistlichkeit,,Mann zu werden. Vom Kaiser an, bis auf den„ geringsten Ritlersmann, war alles begierig nach„bischöflichen und klösterlichen Lehen."

(I) NLoiLi.O'r. !. c. h, LI.XXXXIII.

(m) a. a. O. h. z6z. Z65. ?66.

in Verbindung jedoch mic Struben's Nebenstunden.x. v. xxxii. §. vm.

(n) Oben I. Abschnitt, h. IX. not. (cz) und diedort angeführte Schriftsteller.

k. Eigen-