Geschichte» 5)
die Lehens«Leute des DisthnniZ liVorms be-trist, das vom Bischof Vurkard, mir FuZie-hung seiner Geistlichkeit, seiner Vasallen undaller Angehörigen stiller Kirche publiziere Gesetzfür Reiche und Arme sehr vieles beygetragen. (ä)
Es bedurfte gleichsam nur eines Schritts, ix„dieses Herkommen (e) zum allgemein verbindli-chen Gestr; zu machen, somit donen Anstanden,welche bey jenem etwa den Enkeln auf den Fall,daß ihre Vacer bey Lebzeiten der Grosvater ab«stürben, noch harren gemacht werden können, (f)abzuhelfen; und gerade so ein Mann, wie Con-rad der II. oder Salier gewesen ist, (Z) warnörhi'g, um diesen Schritt zu rhun. Alle llin-stände schienen sich dazu zu vereinigen. Er konnteam besten davon urrheilen, wie weit dieses Her-kommen gereifer, und in wie fern den Enkeln ingerader und' Seirenlinie das Erbrecht nachzulas-sen seye: denn er stand selbst als Herzog einerProvinz vor, die gleichsam der Eentralpunct, dasMuster der anderen gewesen ist, nur von freyenFranken, und meistens freyeu Gücerbesitzern, we-nigstens sehr vielen unmittelbaren Vasallen be-wohnt wurde, den größten Thcil an den kcutschcnReichsgeschäften hatte, und darum den Vorzug
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scl) (7s-/. ////?. ,v.
lbl. p, 44.
(e) Schnauberv a. a. Q> p. ar. Anmerk. i.
(f) Lan.^uiviLUKc; ac -/-? vs-
^ IV. V.
(g) Schmidt s. a. O. v. 27Z.