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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
53
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Geschichte» 5)

die Lehens«Leute des DisthnniZ liVorms be-trist, das vom Bischof Vurkard, mir FuZie-hung seiner Geistlichkeit, seiner Vasallen undaller Angehörigen stiller Kirche publiziere Gesetzfür Reiche und Arme sehr vieles beygetragen. (ä)

Es bedurfte gleichsam nur eines Schritts, ixdieses Herkommen (e) zum allgemein verbindli-chen Gestr; zu machen, somit donen Anstanden,welche bey jenem etwa den Enkeln auf den Fall,daß ihre Vacer bey Lebzeiten der Grosvater ab«stürben, noch harren gemacht werden können, (f)abzuhelfen; und gerade so ein Mann, wie Con-rad der II. oder Salier gewesen ist, (Z) warnörhi'g, um diesen Schritt zu rhun. Alle llin-stände schienen sich dazu zu vereinigen. Er konnteam besten davon urrheilen, wie weit dieses Her-kommen gereifer, und in wie fern den Enkeln ingerader und' Seirenlinie das Erbrecht nachzulas-sen seye: denn er stand selbst als Herzog einerProvinz vor, die gleichsam der Eentralpunct, dasMuster der anderen gewesen ist, nur von freyenFranken, und meistens freyeu Gücerbesitzern, we-nigstens sehr vielen unmittelbaren Vasallen be-wohnt wurde, den größten Thcil an den kcutschcnReichsgeschäften hatte, und darum den Vorzug

D Z vor

scl) (7s-/. ////?. ,v.

lbl. p, 44.

(e) Schnauberv a. a. Q> p. ar. Anmerk. i.

(f) Lan.^uiviLUKc; ac -/-? vs-

^ IV. V.

(g) Schmidt s. a. O. v. 27Z.