52 Erstes Hauptst. Il.Abschn. UeberSt.Z.
dieß statt gefunden hatte, wenn kein LehenS»Auf»trag geschehen wäre, und bei) welchem Vertrag(päöio) zuverläßig für die Erbfolge der Nach»könnnlinge gesorgt worden zu seyn (proviäen-diu) angenommen werden muß;(?.) und anderntheils ist es einmal der Geschichte gemäs, daßnach und nach, besonders unter den sachsischenKaisern, wenn gleich auch dieselben das Königs.Ansehen wieder ziemlich empor gehoben hat»ten, (») die Erblichkeit der Lehen (b) von Va-ter auf Sohn zu fast allgemeinem Herkom-mer» wurde, (c) Dazu hat, was insbesondere
die
(?) ^vulouvi't 7^. A. 7°. III. 426.
(a) Schmidt a. a. O. IV. 176.
(K) Etwa nach dem Beyspiel der Regenten selbst,(Schmidt a, a.O. III. 147 ) die das Lehens. Sy-stem mehr als je zu begünstigen Ursache hauen,(daselbst IV. sog. 206. 207.)
(c) Ntl.riee.vr h. elUXXXIX. not. 5) SchmidtIII. 225. 226. nor. c. ü. geben Bcyspielc vonLudwig's des Frommen Zeiten. Von Carl des Kah-len Z. s. Iltvrrvvr ebendas. Von Ott. b. Gr. s.Schmidt a. a. S. IV. 174.195. und iiaoiii^avitvI. o. p. 7. Von Heinrich l>. oder des Heiligen s.
7vvvtS. or. I>. z. p. ZI.
Key Hommel a. a. O. p. 294. <s. I.. Lorn^vx
h. VII. Ein Um-stand, der zumalen dazu bcygewirkt haben mag,war dieser, daß die Vasallen sich selbst im Feldunterhalte» mußten, wo es dann sehr unbillig ge-wesen wäre, den Kindern das nicht zu gut kom-wen laßen m wollen, was der Vacer über die Ein.künstc seiner Lehen ^ yropnis anwenden mußte.Schmiot IV. 224. Hommel I. c.