50 Erstes Hauptst. II. Abschn. UeberSt-L.
zu gleichen Tugenden aufmuntern, damit aberReichthum und unvergänglichen Glanz, beson»ders den — ?lde! (g) auf seinen Stamm ver-breiten konnte. Darinnen dachten und handeltendie Edleren und Freien (lVobile8 et Inderm!)so wie die übrigen Rirtere und Dicnstleure(Lguitss, lelilites) gewis einer wie der andere.
Vil. Was wunder also, 0) wenn sich, zumalenbei Abnahm des Königlichen Ansehens, oder beider Könige Bestreben, den durch Freigebigkeitgeschwaclsten Fiskum auf jede Art wieder zu er»ganzen, die Fürsten und Fürstenmäßige denBesch ihrer, für ihre Rriegs-Aienste und Treueerhaltenen Lehengürere nicht sowohl auf ihreLebenszeit, als auch nach ihrem Tod für ihret7lact)kommen erworben haben? oder ist es soauffallend, wenn ihnen hierinnen von anderen, kleineren Vasallen nachgeahmt worden ist?(«)
Was
(g) Schmidt a. a. O. II. 190. 191.
(r) MmcnTN 7)^/. A. F. III. Z. 9. IMzlemporarius äLbilit-tte clemum er iaclulAenlis princi»pum in ulum xerpLwum accjue xioprieczrem ell mu -taws.
(s) Schmidt a. a. O. III. ic>, 220 ff. undS. 2ZV. "Da der Druck der Grafen und ande.„rer Reichsbeamten in dem gleichen Verhältmße,, zunabm, in welchem das Königliche Ansehen her»„unter kam! so waren wenige Eigenthümcr, die„nicht Vasallen eines mächtigen Herrn wurden,„ um an ihm einen Beschützer gegen ihre Grafen„zn haben, oder die nicht ihren Grafen oder Bi»„schof durch Ueberlragung des Eigenthums ihrer,, Güter, mir bloßer Zurückbehaltung der Nutznies»„ sung davon sich suchten Freunde ^ machen."