Druckschrift 
[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
48
Einzelbild herunterladen
 

48 Erstes Haupt. ii.Abschn. Ueber St. 9.

ruflichen oder personlichen Genuß vcrwilliget wür»de. So lag auch wieder in der Natur derDinge der Grund nicht sowohl zu gegebenenund aufgetragenen Lehen, 0) als vielmehr z idem Unterschied» zwischen alren-- Stamm- undneuen Lehen, auch zu ihrer mehr oder wenigeroder gar nicht eingeschränkten Erblichkeit, jenachdem Lehenherr und Vasall übereingekommensind, (i)

V. Der Begrif des Kriegs schließt an sich da,sschwächere Geschlecht aus, (m) und ruft nurdas stärkere zum Ernst auf. Das waren auchunsere Alten im wahren Wortverstand: Wasmußten erst diejenigen von ihnen für Mannergewesen seyn, die sich durch Tapferkeit, Klugheitund Auödaueruug auszeichneten und bis zu An-führern großer Gchaarcn unmittelbar an ih-ren König geschwungcch und dadurch auch sichVasallen erworben haben?fn) Und wie großmußte vollends die Kunst der Geistlichkeit ge.

wesen

(k) Lkuailov/ a. a. D. §. S- ?8v-

l. c. h. Iii. "leg cum ex beiwÜLw em'.mariut feuä.1."<?. l^. Louiixli'.u ^ e.v vcr.

?rolusto scscl.

(I) Dazu hat schon die Geistlichkeit das ihrigebeigetragen, und man kann von Chlodwigs Zei.tcn her genau die Perioden ausheben, welch? dieErblichkeit der Lehen stufenweise erweitertem imddefestigten. Schmidt a. a. O. >1. 6i.

(m) I. e. p. l?.

(n) Schmidt ü- a. O. l. 286. ll. 278.