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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
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Z8 Erstes Hauptst. l.Abschn. Ueber E.Q.

XXI. Hier schließt sich nun der Wormsische Löshensverband mit den von Helmstadt wegen Bk-schofsheim an, der uns zur zweiten BemerkungStoff darbietet.

II. Der Lehens»Nexus mit Kaiser Ru-dolph I. (oben XIX) ist keinem Zweifel unter»worfen. Jener muß also durchaus neuer undauf keine andere Weise, als durch eine (l>bla»tion begründet worden seyn. Nach Ausweisdes noch vorhandenen ältesten, wiewohl nicht er»sten, Lehenbriefs von IZ44. (<Z) erwirkte Rabanvon Helmstadt (genannt von Bischofsheim) (e)die Belehnung für seine vaterlose Enkel-Söh»ne(5) und es laßt sich aus dem wahrscheinlichendamaligen Alter dieses Großvaters von Helm-stadt ziemlich nahe auf das Datum des erstenLehen - Vertrags, nemlich auf die Zeit nach Ab»sterben Kaiser Rudolphs f 1291. schließeneine Epoke, die wahrend der besonders aufder rechten Seite des Rheins vorgefallenen Strei-tigkeiten zwischen Kaiser Adolphen und Albrechcvon Oesterreich, Lehensveranderungen von dieserArt vorzüglich günstig war, weil seder, zumalschwächere Güter » Besitzer auf seine Sicherheitzu denken genöthigec gewesen ist, und, da er sol«

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(6) s. unten Beylage dl. I.

(s) Diese Benennung zeigt nur den Sitz einerHelmstädlischen Linie an.

(1) Welche Auswirkung nach dem Tod des Gros-vatcrs nicht nöchig gewesen wäre, da es 5-uäuinztviaciLUin ist. V. d'. l.