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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
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!4 Erstes Haupst. i.Abschn. UeberE.Q.

ausschließt. XII. Weitere Beweise gegen diese!»de, XIII. deren lezterer von der Beschaffenheit destheinfränkischen Adels entnommen wird. Unter denKönigen war er unmittelbar; XIV. unter denHerzogen aber, wiewohl nicht durchgängig, mittel»bar, bis XV. herzogliche Veräußerungen, das In«t-rregnum und der Ausgang des hohcnsiauffischcnHauses die vorige Verfassung hatte herstellen kön-nen, wenn nicht frcywillige Lehcnsauflrage w, ein«Aenderung erzeugt hätten.---- XVI. Der Ucdcrrestdes Hcrzoglhums Franzien ward Conraden, demBruder Kaiser Friedrichs I. zu Theil, der endlich1156. Pfalzgraf am Rhein wird, durch dcßcn Enkel»Zochter aber die Pfalzgrafschaft an das Haus Bayernkommt. XVII. Die Grafen von Dilsperg warenVasallen vom Pfalzgrafen wegen seines frankischenPalrimonii und da die Helmstadte in dieser Graf-schaft Dilsperg, d. i. dem Elsenzgau,- XVUI. aufder Burg Heimstatt cngeseßen waren, so laßt sich an«nehmen, XIX. daß sie das nahe gelegene Bischofs«heim in tcutsche Pfandschast bekommen und solangeeigenthümiich besessen haben, bis sie solches KaiserRudolph I. zu Lehen auftrugen XX. Dieses Ru.dolphs Tochtermann, Pfalzgraf Ludwig der Strengevereinigte nach Ausgang der Grafen von Dilspergihre Grafschaft mit der Pfalz und nun waren ihmdie Elscnzgauer Adelichcn mir Pflichten zugewandt:es waren aber dieß bey Helmstadc wegen Blschofs-heim reine Lehenspflichten, weil XXI, Helmstadtnach Kaiser Rudolphs Tob Bischofshcim dem Bi»schof von Worms zu Lehen aufgetragen hat. Injeder Rücksicht kann daher nur Salisches, Rhemfran-! kisches und Kaiserlich gemeines Lehenrccht hier Ent«scheidungs«Quelle seyn.

l. von dem Bisthum IVorms rührige von

Helmjhäd'.ische Scammlehen Bischofs-heim mit Zubehörde l»egr m dem hsurlgen

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