in Lehens-.Irrungen, ll. In vorl. Fall» ZH
Beweis geführt werden kann, daß dieses sichbisher in der Anwendung erhalten hat.
Zum Schluß fügen noch einige Rechts» ^lehrer'das natürliche Lehenrcchr, nicht ganzohne Grund hii'.zu. (»)
ZI.
In Unscrm vorliegenden Fall.
!. Bischofsheim liegt zwar im heutigen ritterschast»lichen Kanton Äraichgau, — It. aber weder in Asi«mannten, noch im alten Kraichgau,— m. es wäredann, daß man, wie sich doch nicht denken laßt, nochden Umfang der alten terrae ^wm-miiorum ziünGrund legen wollte. — IV. Die Eintheilung Teutsch-lands in Gauen wird — V. unter Chlodwig geftzlichund erhält sich lange Zeit. — Vi. Von ihm wirddas rheinische Franzien von Schwaben abgerißen,das in vielen Gauen, unter denen der Elsenzgau,vertheilt war, auch-— VII. seitdem nach saiischmRechten, erstlich unmittelbar unter seinen KsmgeU,dann aber unter eigenen Herzogen lebte, nach derenAusgang — VIII. Franken an die Herzoge vonSchwaben fallt; wiewohl es— IX. durch Veräus-serungen der Kaiftre schon sehr geschmälert war,woran — X. der Bischof von Worms, als Diözcsimvom Elsenzgau, vorcheilhaften Ancheil nahm. —' XI. Bischofoheim liegt in diesem Elsenzgau, der einPatrimonium der fränkischen Herzoge war, und da-her den Begrif einer wvrmsischen-Oberlehenherrlichkcit
aus-
(u) V. Vm-'i Erläut. des Lehmkechks. Eilte.
202. ff.