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[1] (1797) [Hauptbd.]
Entstehung
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in Lehens-.Irrungen, ll. In vorl. Fall» ZH

Beweis geführt werden kann, daß dieses sichbisher in der Anwendung erhalten hat.

Zum Schluß fügen noch einige Rechts» ^lehrer'das natürliche Lehenrcchr, nicht ganzohne Grund hii'.zu. (»)

ZI.

In Unscrm vorliegenden Fall.

!. Bischofsheim liegt zwar im heutigen ritterschast»lichen Kanton Äraichgau, It. aber weder in Asi«mannten, noch im alten Kraichgau, m. es wäredann, daß man, wie sich doch nicht denken laßt, nochden Umfang der alten terrae ^wm-miiorum ziünGrund legen wollte. IV. Die Eintheilung Teutsch-lands in Gauen wird V. unter Chlodwig geftzlichund erhält sich lange Zeit. Vi. Von ihm wirddas rheinische Franzien von Schwaben abgerißen,das in vielen Gauen, unter denen der Elsenzgau,vertheilt war, auch- VII. seitdem nach saiischmRechten, erstlich unmittelbar unter seinen KsmgeU,dann aber unter eigenen Herzogen lebte, nach derenAusgang VIII. Franken an die Herzoge vonSchwaben fallt; wiewohl es IX. durch Veräus-serungen der Kaiftre schon sehr geschmälert war,woran X. der Bischof von Worms, als Diözcsimvom Elsenzgau, vorcheilhaften Ancheil nahm.' XI. Bischofoheim liegt in diesem Elsenzgau, der einPatrimonium der fränkischen Herzoge war, und da-her den Begrif einer wvrmsischen-Oberlehenherrlichkcit

aus-

(u) V. Vm-'i Erläut. des Lehmkechks. Eilte.

202. ff.