Druckschrift 
Nachtrag (1854)
Entstehung
Seite
11
Einzelbild herunterladen
 

11

kräftiger, als bis dahin geschehen konnte, zu unterstützen. Grösser noch waren die Verluste,welche die Stiftung erlitt, dass nur zu viele Patrone zu nachsichtig gegen den Administratorim Punkt der Rechnungslegung waren. Bis tief ins 18. Jahrhundert hinein fand keine all-jährliche Rechnungslegung statt. Erst mit dem Tode des Administrators kam die Sache zurSprache; das Ganze befand sich in grosser Unordnung und es fanden sich nicht selten bedeu-tende Defecte, die öfter gar nicht gedeckt werden konnten. Da nach dem Testament derPatron für Nichts verantwortlich war, so konnte die Familie auch ihren Regress nicht an ihnnehmen. Wären verantwortliche Testamentarien dem Patron zugeordnet gewesen, so konntendergleichen Unregelmässigkeiten nicht vorkommen. Der im Jahre 1821 als Patron eingesetzteGeheime Justizrath Carl Ludwig Carssow verdient daher den grössten Dank des ganzen Ge-schlechts, dass er die Verwaltung des Stipendiums ganz im Sinne des Testaments zu fuhrenanordnete und darauf antrug, dass ihm zwei Testamentarien zur Seite gesetzt; dass ein voll-ständig belegter Stammbaum angefertigt; dass derselbe mit dem Testamente zur allgemeinenKenntniss des Geschlechts durch den Druck gebracht und dass die ganz vergessene Bestim-mung des Testaments: auch der weibliche Theil solle einen gewissen Antheil an der Stiftunghaben, wieder ins Leben trat. Alle diese seine Verdienste können von dem ganzen Geschlechtnicht hoch genug angeschlagen werden. Jetzt bilden der Patron und die Testamentarien einCollegium und die Beschlüsse werden gemeinschaftlich nach Stimmenmehrheit gefasst. Solltejedoch der Patron mit den beiden Testamentarien verschiedener Meinung sein, und sich nichtfriedlich mit ihnen einigen können, so hat sich derselbe das Recht vorbehalten, den streitigenFall der zu berufenden Familie zur Entscheidung vorzulegen.

2. Zu Anhang 1. (S. 41.)

Carl Ludwig Carssow starb am 31. März 1850. Da er 1821 eingesetzt war, so hat er30 Jahre lang der Stiftung vorgestanden. Nach dem Testament (S. 8) soll das jus Patronatusstets seinbei dem Aeltesten der Gercken, wenn die nicht da sind, bei dem ältesten Nach-kommen des Stammvaters." Daher konnte die in der Familien-Conferenz am 7. Mai 1850 aufden zeitigen Testamentarius Professor Danneil gefallene Wahl zum Patron von der Aufsichts-behörde nicht bestätigt werden. Es kam daher darauf an, den Aeltesten der Familie zu er-mitteln, da kein Gercken mehr am Leben war. Aus den Geburtsscheinen ergab sich, dass derHerr Professor Dr. Christoph Friedrich Georg Carl Solbrig in Magdeburg der Aelteste war.Er war Anfangs geneigt, das Patronat selbst zu übernehmen, überzeugte sich aber bald, dassdie Geschäftsführung in Gemeinschaft mit den beiden Testamentarien wegen der Entfernungihrer Wolniörter unüberwindliche Schwierigkeiten darbot und substituirte für sich seinen SohnParidam Friedrich Otto Solbrig, Diaconus an der Marienkirche zu Salzwedel. Der zeitherigeerste Testamentarius Herr Freiherr Carl Friedrich v. Nordeck legte Kränklichkeits halber seinAmt nieder, nachdem er 30 Jahr Mitglied des Patronats gewesen war. An die Stelle dessel-ben ward in den Familicn-Conferenzen am 7. Mai und 28. August 1850 der Königl. Kreis-gerichts-Secretair, Herr Carl Friedrich Anton Gersbach hier gewählt und von der Aufsichts-behörde bestätigt.