39
Alle diese Familienbesclüüsse erhielten die Genehmigung das Königlichen Pupillen - Collegiumsunter dem 19. October 1821.
Was das gegenwärtige Patronat gethan hat, oder noch thun wird, den Anforderungen, diedas Testament, die Familie und das eigene Gewissen an dasselbe zu machen berechtigt ist, zu ge-nügen, bleibt dem Urtheil der Nachwelt überlassen, die mit Unpärtheilichkeit auch unsre Hand-lungen richten wird, nie wir es von der Vorzeit in dem Vorigen versucht haben. Nur Eins be-darf hier einer nähern Auseinandersetzimg, weil es mit dem Ursprünge und dem Zweck dieser Sclniftin dem engsten Zusammenhange steht.
Es liegt in der Natur der Sache, dass, je mehr eine Familie sich ausbreitet, und je früherder Ahn derselben gelebt, auch die Legitimation und die Prüfimg derselben immer mehr erschwertwird. Daher ist es ein wesentliches Bedürfniss für ein jedes Familienstipendium, im Besitz solchergenealogischen Tabellen zu sein, oder sich darin zu setzen, durch die sich jedes Familiengliedleicht als solches zu legitimiren im Stande ist. Dies ist um so unerlässliclier, weil auch nur sodem Sicheinschleichen von Niclitfamilianten gewehrt werden kann, was bei Stipendien von einigerBedeutung eher zu geschehen pflegt, als bei denen von geringerm Belange.
Unter den vorhandenen Papieren des Gerckenschen Stipendiums fand sich nun freilich einegrosse Menge genealogischer Tabellen, aber keine trug das Gepräge der juristischen Glaubwürdig-keit, und sie standen zum Tlieil mit einander in Widerspruch. Beläge für die Richtigkeit fandensich fast gar nicht. Die Collatoren hatten früher das Stipendium angewiesen, wenn ein Stipendiatden Nachweis führte, dass sein Vater oder Binder oder sonst einer, mit dem er blutsverwandt war,das Stipendium genossen, oder dass er von einer in den vorhandenen Geschlechtstafeln aufgezeich-neten Person abstamme, wobei äusserst selten Beweise durch Kirchenatteste gefordert wurden, unddie Chronologie in der Regel unberücksichtigt blieb, wenn nur die Namen übereinstimmten; einVerfahren, was unausbleiblich zu Irrthümern führen nmsste. Das Patronat hätte nun freilich denbequemen Weg einschlagen und von jedem Stipendiaten den Nachweis durch glaubwürdige Attesteselbst führen lassen können, bevor ihm das Stipendium angewiesen ward; aber dies war für dieMehrzalil unmöglich. Daher hielt es das Patronat für ein wesentliches Stück seiner Verpflichtun-gen, gehörig belegte Stammtabellen von den Descendenten des Burgemeisters Nicolaus Gercken desaltern anzufertigen und keine andere Putativglieder in dieselben aufzunehmen, bevor nicht ihre De-scendenz von einem der 9 Kinder dieses Nicolaus nachgewiesen war. Dazu kam, dass die Nach-kommen des Ahns Nicolaus viele Generationen hindurch in Salzwedel blieben, und nur einzelnekleine Zweige sich auswärts niederliessen, so dass also diese Tabellen nur von Salzwedel aus ge-hörig belegt werden konnten. Wer sich mit Arbeiten ähnlicher Art beschäftigt hat, weiss, wieschwer dergleichen Nachweisungen aus den frühern Jahrhunderten zu führen sind, da die Quellenersten Ranges, die Kirchenbücher, theils nicht so weit hinaufreichen, theils in den älteren Zeitenunvollständig und lückenhaft geführt sind. Zum Glück licssen sich bei Anfertigung der Gercken-schen Geschlechtstafeln diese Schwierigkeiten grösstentheils beseitigen. Unter den Familienactenfindet sich nämlich ein, von dem Stammvater Nicolaus im Jahre 1576 niedergeschriebenes Instru-ment auf Pergament in Folio, wodurch er seine Grundstücke und seine Pächte unter seine 9 Kin-der vertheilt, dem ein genaues Verzeichniss seiner Kinder und Enkel mit einzelnen Notizen über