GESCHICHTE DER FAMILIENSTIFTUNG DES DOMSYNDICUS mit genealogischen Tabellen. HERAUSGEGEBEN von dem jFatronat der GercteenscHen Faniillenstljtung. 2^ ojlg 4 iititijMutttJ, DRUCK DER HJEWEl/SCHEUT HOFBUCHDRUCKEREI. 1833. die dankbare Nachwelt. Erster Abschnitt. Leben des Domsyndicus Nicolaus Gerden, Stifters des Stipendiums'). J\*icolaus Gereken geboren am achtundzwanzigsten Februar fünfzehnhundert funfundfimfzig Morgens 5 IUir zu Salzwedel, war der Solin des Rectors der Neustädter Schule zu Salzwedel Johann GercJcen und Enkel des Bürgermeisters Nicolaus Gereken 3 ), der als Stammvater der Ger- ckenschen Familie anzusehen ist, insofern die Descendenten desselben durch das Testament des Domsyndicus Nicoläus G. an der Stiftung des letzten Theil nehmen. Nachdem sein Vater Johann G. 20 Jahr das Rectorat in der Neustadt Salzwedel verwaltet hatte, erhielt er 1575 den Ruf als Canonicus Lector an der Domkirclie zu Magdeburg, und ward nachher Senior Canonicus an der Kapelle Garigolphi daselbst. Seinen Solm Nicoläus erzog er mit Sorgfalt und Strenge, schickte ihn 1571 auf das Stadt - Gymnasium zu Magdeburg und im Jahr 1573 nach llostock zur Universität, ein Jahr darauf nach Wittenberg , wo er 3 Jahr wahrscheinlich 4 ) Theologie studirte. Gleich nach seinem Abgange von der Universität ward er als Conrector in Stendal angestellt. Nachdem er 3 Jahr dies Amt verwaltet, nahm er 15S0 den Antrag eines Ilolstei nschen Edelmanns Breda v. Rantzow an, die beiden Söhne desselben auf die Universität Tübingen zu führen. Hier verweilte 1) Gfosstentheils gezogen aus der von dem Domprediger in Magdeburg D. Philipp Han bei der Beerdigung des Nikolaus G. gehaltenen Leichenpredigt. Sie befindet sich im dritten Theile seiner in Druck gegebenen Leichenpredigten. Magdeburg 1616. 2) Im IGten und 17ten Jahrhundert schrieb sich die Familie Gericke , auch Geriehenes, in der 2ten Hälfte des 17ten Jahrh. kam allmählig die Schreibart Gereken oder Gcrckerfs auf. 3) Nicolaus G. d, ältere, geboren 1501, war Gewandschneider d. b. Tuchhändler auf der Neustadt Salzwedel und kam in den Rath wahrscheinlich 1530, wenigstens wird er zuerst bei diesem Jahre erwähnt. Zuletzt erscheint er 1574 in dem Verzeichnisse der Magistratspersonen, trat also wahrscheinlich wegen seines hohen Alters aus dem Rath. Er starb am 23. Februar 1579, 78 Jahr alt. Er ist der Stifter des Gerckenschen Erbbegräbnisses in der Neustadt Salzwedel, indem er einen Platz auf der Südseite der Catharinenkirche nahe bei dem Haupteingange zur Kirche kaufte und zu einem Begräbnissplatze für seine Descendenten bestimmte. Bei der Verlegung des Neustädter Friedhofs im Jahre 1822 ward zwischen dem Patronat der Gerckenschen Familienstiftung und dem der Catharinenkirche nntcr dem ISten October 1822 ein Uebereinkommen getroffen nach welchem die wirklichen Descendenten von Nicolaus G. d. ält. zwar keinen abgesonderten Platz auf dem Gottesacker erhielten, aber auf den ersten Stellen, ohne die übliche Abgabe an die Kirche für den Platz zu entrichten, beerdigt werden können. Das Bildniss dieses Stifters des Erbbegräbnisses steht in Stein gehauen an der Aussenseite der Catharinenkirche hart an der Hauptthür, dem ursprünglichen Erbbegräbnissplatze gerade gegenüber. 4) Wir sagen wahrscheinlich , denn die vorhandenen Nachrichtrn enthalten darüber Nichts. Dass er sich nachher dem Lehrfache widmete, beweiset auch Nichts, da es bekannt ist, dass früher unter den Lehrern an den Gelehrtenschulen sich nicht selten Juristen, zuweilen auch Mediciner fanden. l 2 er bis 15S4 und legte sich mit grossem Eifer auf die Rechtswissenschaften. Von Tübingen ging er nach Basel, um sich dort zum Doctor juris promoviren zu lassen. Er hatte auch bereits die nöthige Disputation gehalten und die Prüfung bestanden, als er, durch einen Brief seines Vaters veranlasst, den Plan aufgab. Der Vater rieth ihm nämlich, die Kosten für die Promotion lieber auf seine praktische Ausbildung zu verwenden, und sich nach Speier ans Kaiserl. Kammergericht zu begeben. Der Solin, gewohnt, den Wunsch seiner Eltern als Befehl zu betrachten, folgte seinem Vater, ging 15S5 nach Speier und bildete sich dort ein Jahr lang zum praktischen Juristen vor. Im folgenden Jalire 15S6 ging er nach Magdeburg zurück und widmete sich dem Geschäfte eines Rechtsanwaldes. Nicht lange darauf (1590) verheirathete er sich mit Margaretha Busse, Tochter eines Doctors beider Rechte und Beisitzers des Schöppenstuhls zu Magdebtu-g. Im Jalire 1592 ward er vom Herzoge Wolff von Braunschweig - Grubenhagen zum Kanzler befördert und 1594 von demselben als Gesandter auf den Reichstag zu Regensburg geschickt. Noch in demselben Jalire berief ihn das Domkapitel zu Magdeburg zum Syndikus. Er folgte diesem Rufe und verwaltete das ihm übertragene Amt bis zu seinem Tode. Die von dem Collegiatstift St. Sebastian im Jahre 1602 auf ihn gefallene Wahl eines Canonicus lehnte er wegen seiner Amtsgeschäfte ab und erbat sich nur die Vergünstigimg, in der Kirche dieses Stifts beerdigt werden zu dürfen. Seine Ehe war kinderlos. Durch Thätigkeit und Sparsamkeit hatte er ein schönes Vermögen gesammelt. Seine Anverwandten waren sämmtlich wohlhabend. Dalier bescliloss er, sein ganzes Vermögen zu einer milden Stiftung zum Besten der Nachkommen seines Grossvaters zu bestimmen. Wold fiildte er, dass ihm kein hohes Alter beschieden sei, und desshalb schrieb er bereits im Jalire 1607 seinen letzten Willen nieder. Drei Jahre darauf starb er am 16. August 1610 Nachts zwischen 11 und 12 Uhr im 55sten Jahre seines Alters, und ward den 21. August seinem Wunsche gemäss in der Kirche des Sebastianstifts begraben. Seine Zeitgenossen schildern ihn als einen ächt religiösen, gelehrten und äusserst rechtschaffenen Mann. Seine Lieblingsbeschäftigung in geschäftsfreien Stunden war die Lectiire juristischer und theologischer Schriften, von denen er eine treffliche Sammlung besass, die er auch in seinem Testamente zum Gebrauch für seine Erben bestimmte. Zweiter »Jlbschnitl. Das Testament von Nicolaus (iercken. Vorbemerkung. Das Original des Testaments ist, wie im 4tcn Abschnitt mit Mehrem auseinandergesetzt wird, bei der Einäscherung Magdeburgs 1631 oder durch Lintlie's Unredlichkeit verloren gegangen. Aber schon vor der Zerstörung Magdeburgs sind vidimirte Abschriften vorhanden gewesen, und von einer solchen ist die bei den Testamentsacten sich befindende genommen und vollständig beglaubigt. Der folgende Abdruck ist diplomatisch genau nach derselben gefertigt, und, um Nichts an dem Ganzen zu ändern, ist auch die Abschrift des in demselben Bande enthaltenen und von demselben Notar zugleich mit dem Testamente beglaubigten Schuldbriefs der Stadt Magdeburg unter No. 2. mit abgedruckt. No. 1. Im Nalimen der Heiligen nnzertlieilten Dreyfaltigkeit, Gottes des Vaters, Gottes des Solmes vnndt Gottes des heiligen Geistes, Amen, Ich Nicolaus Geriefte emes Hochwirdigen Domcapittels der Primat Ertzbi- schöflichen Kirchen zu Magdeburgk, Syndicus etc. Uhrkunde vnndt bekenne, hiermit öffentlich gegen Jedermenniglichen, Nachdem ich mir zu Gemuete vnndt Sinne geführet, das ich wegen meiner Sunden, gleich allen andern Blenschen sterblich hinn, vnndt uf dieser Welt nicht gewissers als denn Todt nichts vngewissers aber als desselhigen Stunde zugewart- ten habe, Vnndt gleicliwoll nicht gerne, ohn einen hestendigen letzten Willen, Testament oder Ordnung, wie es nach meinem Tode, mit meinen zeitlichen Gutern, die mir der Almeclitige Gott, gnediglichen bescheret, vnndt die ich zum Tlieil von meinen liehen Vater seliger ererbet, zum Theil mit meinen schweren Diensten erworben und ersparet habe, gehalten werden soll, von dieser Weldt abscheiden wolte, Das ich demnach bey guter Gesundheit, Vorimnfft, Sinn imd Vorstandt, diesen meinen letzten Willen vnndt Testament in scriplis gemacht, geordnet und beschlossen, 1 * Ordne, Setze, aufrichte vnudt mache denselbigen hiermit in der allerhe- stendigsten Form, Weiss vnndt mahss, als solches zu Rechte am cräfftigsten geschehen soll, Kann od. magk, Also vnndt derogestalt, Das wo jemandt diess mein Testament und letzten Willen, zufechten, streiten oder disputiren, sich einigerley weise, luiterstehen wurde, das derselhige sich seines Legali oder erb- theils hierdurch gäntzliclien soll verlustigk gemachett haben, vnndt ihme durchaus vonn meiner Verlassenschafft nichts soll gcfolgett werden. Vnndt ob gleich dies mein Testament vnndt letzter Wille, etwa aus mangel od. gebrechen der Solenniteten vimdt Herligkeiten, so hierzu vonn wegen Geistlicher vnndt weltlicher rechte erfordert werden mochten, alss eimi her lieh vnndt solenne Testcimentum zu rechte nicht bestendig sein, oder eintziger mangel son- sten hierann erscheinen solte oder wurde, So ivill ich doch, das solch mein Testament crafft undt macht habe eines Codicils, Gabe vonn Gottes wegen, eines gestiffts oder legali ad pias caussas vnndt zu milden Sachen, oder eines jeglichen andenm bestendigemi Willens, wie der zu rechte Nahmen hatt oder genannt werden magk, mit dieser austruecklicheu Clausul vnndt Bedingung, si non valel ut Teslamenlum valeal tarnen ut Codicillus vel ut alia quaelibet ultima voluntas, omni meliori forma et modo quo de jure va- lere potest, Ich will mir auch hiermit austriicklichen vorbehalten haben, diess meinn Testament vndt letzten Willen, so oft es mir gefelligk, zuuorbessern, zu mehren oder zu mindern, oder auch gantz vnndt gar zuendern, auch Zettel einzustecken. Vnndt anfenglichen, wann der Barmhertzige Gnedige vnndt guetige Gott, Mich, nach seinem Gnedigen Göttlichen Willen vonn dieser Weldt vndt Jammerthal abfordern "wird, Befehle ich meine Sehle in die Hende vnsers Herrn undt einigen Erlösers, Heilandts vnndt seligmachers Jesu Christi, der Mich mit seinen bitterleiden, sterben, frölichen vnndt sieghafftigen vferstehn, aus lauter Gnade vnd Barmhertzigkeit, ohne allen mein Verdienst vnnd zuthuen, voim sunde, Tod, Teufel, Hell vnnd ewigen Verdammnuss erlöset, vnnd die ewige Seligkeit erworben hatt, Der getreue Gott verleihe mir biss ann mein letztes ende, eine vehsten bestendigen Glauben ann seineu eiugebohrnen Sohnn Jesum Christum, meinen einigen Erlöser vndt Heiland, vnd darauf eiun sehliges sterbstiindlein, vndt am Jüngsten Tliage ein fröliche vferstehung zum ewigen Lehen, vmb seines lieben Sohns Jesu Christi willen, Amen, 5 Yolgemls, wann nulm meine Sohle, ans diesen sterblichen leihe, von Gott Meinem liimlischen Täter abgefordert ist, Setze vnndt ordne Ich, inn Ilofnung einer frölichen Yferstehung zum ewigen leben, das meine geliebte Hanssfrau vnndt vn'enveror(biete Testamentarien, meinen Cöi*per, nxit Christlichen Cerexnoixien, wie zxx Magdehxirgk gehrexxchlich, ann tlemx Orth, welchen Ich xixenxer geliebten Haxissfranen anzeigen wertle, ehrlichen sollen zner erden hestettigen vmxdt begraben, das Grab mit ehiem Leichsteixx hedeckeix, axxch einn ehrlich Epitaphium daselbst setzen lassen, Es sollen axxch xxxeiue Haussfrau vnd Testanxentarii Einen Wispcl Weitzeil Brodt backen, vndt dasselixe nach xxxeinenx Begrebnus vnter die armen Leute axisstlieileix lassexx, Nachdem xxxir insonderheit lxochangelegeix ist, das die Jugent in freyen Künsten, guten Sprachexx, Gottesfurcht vxnidt allen Christlichen Tugenden ehrliclx vferzogen werde, welche oft vxxd vielmals, wamx sie gleich guete ingenia haben, entweder durch Tnvermxiegen der Eltern, oder soixst axis allerley antlern Vorhin- derungen scheixtliclx vorseumet werden, die soixst zu hohen Dingen Kommen, vnndt Kunfftiger Zeit, ixm Kirchen, Schulen, Fürstenhofen vmxdt Rathheusern, Gott dem Allmeclitigen, vmxdt Land vnd Leuten dienen Konten, Alss habe ich mir demnach der Hochgelohten heiligen Dreyfaltigkeitt zu ehren gemeinen Nutz vnd Regiment, auch der Jugent vntl insondei'lieit meinem Geschlechte der #CViCtvCll vnd andei-n meiner Freundschafft, vnndt do derselben nicht x r orhanden, andern ehrlichen Bürger Kindern, der Neustadt Soltwedell, nach meiner Haussfrawen tödlichen Abgangk, ein ewigwehrendes Stipendium zuvorordnen vorgenommen, Ordne, Constituire vmxdt Yormaclie ihnen erwentes Stipendium hiermit vmidt crafft dieses meines Testaments vnndt lezten Willens imi der besten Form vndt maliss, als solches zu recht am hestendigsten geschehen Kan oder Magk also und dergestalt: Das nach meiner liehen Haussfrawen tödlichen Abgangk, mein Yetter und Testamentarien, Sechs junge Gesellen vomi meiner Freundschafft, vonn meinen Yater und Mutter, heider sehligen Briidemn, vndt Schwestern, lier- entsprossen, vnd geboren, in infinilum usque, welche ihre fundamenta doclrinae Christianae vmidt philo,sophiac, ixm einer particular Schull, wolgelegt, vnd zu fernem Studieren, sondeidich aber zu dem studio Tlieologiae tüchtig erachtet worden, Jeglichen drey Jahr lang vf einer vnvordeclitigen vnnd approhirten Yni- versitet halten, vmxdt ehxen jeglichen Jährlich Fxmfzigk Tlxaler zu enxen Stipendio, darvon ehi jader Studieren vimdt nicht Pancketieren soll, gehen sollen, 6 Weil ancli meine Schwager, Moritz, Hans vnnclt Jacoh Gcbruetlern die Bussen, sich Kegen mir allezeit woll erzeiget, So sollen ihre Sölme, welche ihnen Gott der Allmechtige verleihen wird, vndt folgendes derselben Söhne inclusive vf itztgemelte drey Jahr lang mit in itzthenanten stipendio Jährlich vf Funffzigk Thaler zugelassen werden, Es sollen aber meine Freunde vor den andern den Tortbeil haben, das wo sie nach dreyen Jahren wohl in examine, im beiseinn meiner Testamentarien bestehen, vmidt ihr Geld wol angelegt haben, vnndt guete Hofnung seinn wurde, das sie dasselbige ferner wol anlegen möchten, das ihnen solche Fnnfzigk Thaler noch drey Jahr lang gegeben, vnnd do sie vleissig studieren würden, mit dreyssigk Thaler verbessert, vndt ihnen Achtzigk Thaler jährlich gegeben werden, Wurde al)er unter gemelten meinen stipendiariis, aus meiner Freundschafft einer oder mehr ein seinen sludiis in quacunque facultate, do ein jeder Lust zu hatt, so weit inn vorgemelten Sechs Jahren progrediren, das manu so viell befinde vmidt gewisse Hofnung habe, das er Summa cum laude volgends inn Do- ctorem promovifen Könne, so sollen dem od demselben noch drey Jahr lang Jährlich hundert Thaler gegeben, auch ad actum Docloratus zuer Aussrichtimg, noch zwey hundert Thaler vorehret werden, Wann aber Keine Hofnung das gradum Doctoris erlangen werde, soll es bei henanten Sechs Jahren bleiben, vnnd wann solche Sechs Jahre umb seind, sollen vorberuerte Stipendia vf vorherurte mahss, wiederum!) andern aus meiner Freundschallt vorlielienn werden, Do aber Keine duchtige Persolmen inn meiner Freundschallt vorhanden, sollen nichts destoweniger solche Gelder, meinen Geschlechte zum Besten, bis derselben ezliclie zum studieren duchtig seinn wurden, beleget vnnd das Stipendium dormitt gebessert werden. Do aber immittels etzliche aus meinem Geschlechte seinn würden, die Ar- muet halber inn frembde particular Scbulen nicht verschicket werden Könnten, So sollen meine Testamentarien derselbigen Sechs vf einer guten particular Schul halten vnndt einen jeglichen jährlich zwantzig Tlialer, zu seiner Unterhaltung vnndt studiis gehen, dieselbige auch zu einem gelartten Praeceptore, von welchen sie vleissigk instituiret werden, vnterhriugen, Auch jährlich einmahl examiniren lassen, Und do es sich befinden wurde, das sie ihr Geld wol anlegen, Sie so lange, bis vf das Siebenzehende Jahr ihres Alters, alda halten, vnndt nicht ehe, ad universitaiem Kommen lassen, Sie haben dann ihre fundamenta in arlibus et Unguis wohl studieret, Unnd wann sich inn examine so viel befindet, das sie 7 mit Nutz vndt Frucht vf eine approbirte Universitet muogen verschicket werden, Sollen sie erstlich Drey Jahr vf derselbigen, vnndt volgends, als alhereit zuuorn, mit andern geordnet ist, mit ihnen allerseitz gehalten werden, Wurde es sich aber zutragen, das mein Geschlecht vndt Stamm der Geriehen , so woll auch aus meiner gantzen Freundschafft vom Täter und Mutter in inßnilum nsque, welches doch Gott der Allmeclitige gnediglich verhueten wolle, nicht mehr sein wurde, vf solchen Fall sollen meine Testamentarien, Sechs andere arme junge Gesellen, aus meinen patria, der neuen Stadt Soltwedel, so zum studieren duchtigk, vf vorberuerte mahss, in einer approbierten Academia halten, vndt ihnen jährlich funfzigk Thaler vf drey Jahr lang gehen. Dormit auch meine Freunde, denen solche stipendia von meinen Testamentariis gereichet vnndt gegeben werden, desto mehr Ursacli haben, solche Stipendia wol anzulegen, vnndt nicht zu ver- pancketieren, So soll ein jeglicher, der oherwehnte Stipendien eines hegehret, oder dem es von meinen Testamentarien gegeben wirdt, vor sich selbsten, oder dnrcli seine Freunde genügsame Caution thuen, das vf den Fall, er solch Stipendium nicht wol anlegen, oder etwas redliches studieren wurde, Er meinen verorden- ten Testamentarien solche Gelder ohne alle Verweigerung, iederzeit wiederumh erstatten vndt geben solle vnndt wolle, Es sollen auch diejenigen, welchen berührte Stipendia, von meinen Testamentariis gegeben werden, ihre studia zu Gottes ehren, ihres neclisten Nutz anzustellen vnndt zu richten, Insonderheit aber derjenigen so meines Geschlechts sindt, Nutz vndt Frommen zu suchen, ihren Schaden zu vorwarnen, fürnehmblich aber, arme Witben vndt weisen, so oft es von ihnen begehret wird, rüthlich und tröstlich zu sein, vor Pflicht vnnd vorbunden sein, Vf das auch solch mein Testament vnndt Verlassenschafft vermehret, vndt nach Gelegenheit derselbigen jährlicher Zinss verbessert, vndt desto mehr Per- solmen zum studieren darvon gehalten werden muogen, So sollen diejenige, so solche Stipendia genossen, vnd dadurch zum ehrenstand gerathen, vnndt zur guten vfnalime vnd zeitlichen Guetern gedeyen, schuldigk und verpfliclit sein, meinen vorordenten ewigen Testamentarien zur Vorbesserung vnndt Beförderung der anderen Freundschafft, zur Dankbarkeit etwas, vndt zum wenigsten den Sechsten oder je denn Zelienden Tlieil jedoch wo nicht vf das erste Jahr, dennoch vfs ander oder dritte Jahr, nach ihrer Beförderung, dormit es ihnen, nicht zu sclnver werde, hinwieder einzubringen vnnd zu erstatten. 8 Ferner verordne, vormache vnndt hesclieide Ich nach meiner HaussFranen Tode vndt wan meine Schulden alle bezahlt sein, zu ehelicher Ausstattung armer Jungfrauen und Witwen, so inn Künfftiger Zeit, iim meiner Freundschafft vonn Vater vnndt Mutter in infinitum usque herrurende, sein mochten, vnndt deren ein iede nicht veber Zweihundert Thaler in Vermuegen hatt, das einer ieden eines oder zwei Jahr Zinse, vonn meinen Haubtsummen, so viel vonn Unterhalt der Stipendiarien veherhleiben, gegeben werden sollen, So sollen auch zu diesen beneiicio Keine frembde gestattet oder zugelassen ö O werden, so lange etzliche von meiner Freundschafft in inßnilum usque, im Leben, Vnnd im Fall Keine Jungfern oder Witwen, so sich wieder verheiratheten vorhanden , so soll was an Zinsen oder sonsten ersparet werden Kann, demiienigen, so hm meiner beiderseits Freundschafft, wie obgemeldet, ohne ihre sonderbahre Vorursachung, inn Armuth gerathen, darvonn die liiilffliche Hand geleistet, vnndt dieselbe in Hospitalen, Zeit ihres Lebens, mit Tisch und einer bequemen Wohnung vorsorget werden. Do aber obspeeifirte meine Freunde vnndt derselben Kinder vnndt Kindes Kindern, alle sambtlich in infinitum, welches Gott gnediglich verhueten wolle, vorsterben vnndt ihr gantzer Stamb erloschen vndt abgehen würde, vf denselben Faal, sollen die Zinse, so vonn Unterhaltung der Stipendiarien vebrigk sein werden, zu Ausstattung armer Jungfern vnndt Bürgers Töchtern, inn der Neustadt Soltwedel gebraucht, vnndt soll vf denselben Fall einen jeden armen Megdlein, m der ehelichen Ausstattung, alleine Dreissigk Tlialer vnndt dorueber nicht gegeben werden. Es soll aber hierunter, welche Jungfer vor Arm zuacliten, Kein Unter- sclileiff gebraucht, noch Freundschafft oder Feindschafft angesehen, Besondern alleinn die rechte Wahrheit inn guter Acht gehalten werden. Das jus Palronalus veber beruertes so ich ad sludia et ad dolcs et alimenla armer Witwen vnndt Jungfrawen verordnet, soll stets sein und bleiben, bei den eltisten inn der Gericken Geschlechte, oder do deren Keiner sein wurde, bey dem ehesten aus meines Vätern Geschlecht, oder so deren Keiner sein wurde bei dem ehesten aus meiner Mutter seiten, so ferne derselbe seine Dreissigk Jahr erreicht hatt, Jedoch sollen solche beneficia mit Vorwissen derer Testamen- tarien laut obbeschriebener meiner disposition conferiret werden, So soH auch einer sonderlich von der Freundschafft so zu Magdeburgk sich A r fhelt, denen sie unter sich erwehlen werden, die ErbAecker inn Lelm nehmen, dormit die Fälle 9 richtigk gehalten, vndt die Erbzinse jährlich davon abgetragen werden, — Wurden auch etzliche Hanbt Summen abgelegt werden, dieselbe sollen also bald wiederumb angelegt, vnndt von den Haubt Summen vndt Zinsen ausser vnndt wieder dieser Verordnung nichts alieniret noch verringert werden. Meine Bücher vnd Bibliotheca, vndt alles Avas dazu gehöret, soll nach laut eines vonn mir selbst vfgerichteten Inventarii, bey einander gelassen, vnndt Kei- nesAveges vorrueckt noch vorkaufft AVerden, Uimdt sollen alsobaldt nach meinen Todte, meinen Vetter Nicoiao Geriehen vermuege gemeltes Inventarii dieselbe zu- gestellet AVerden, jedoch das er ein Revers de non alienando vonn sich gebe, Auch andern Freunden, so ein facultatem zu studieren anfangen, davon Bücher, so zu ihrer Facultet nützlich zugebrauchen, davon gleichergestalt, sub heneficio Inventarii vnndt sub cautione zu stellen und folgen lasse, Dergestalt, wann einer nicht mehr studiret, oder gradum Magislerii in phUosophia erlangt, vnndt zu Keiner Facultet schreiten Avurde, das er die Bücher so er gebraucht, Aviederumb von sich stellen, oder so etzliche wegkommen, dieselbe nach der neulichsten edition wieder dazubringen Avolle, Gleichergestalt soll es auch mit denen gehalten Averden, so ein Faciütatem studieren, das Avami sie nicht mehr in Academia sein, vnndt wann sie gleich gradum Docloris erlangt, die gebrauchte Bücher liiiiAvieder, dem Bibliothecario, bona fide, einantworten sollen, Dormit meine Bibliotheca vnndt was dorzu gehürigk, vnvorrueckt, vnd vnvorschmelert, bei einander behalten vndt vleissigk vorwahret Averde. Es sollen auch diejenigen, so aus meinen vorordenten Stipendiis, durch Göttliche Hülfe ad pinguiorem forlunam Kommen, erwehnte meine Bibliothecam mit einem ansehnlichen ;Opere, ihren eigen Kindern und posteris zum Besten gratiludinis ergo zu vermehren vorpflichtet sein, vnndt soll die custodia allezeit bey dem ehesten in familia paterna, sonderlich die meines Nahmens sein, so da studieret, bleiben. So befehle ich auch meinen Erben vnndt Testamentarien, auch derselben Kinder vndt Kindes Kinder, Amndt respective successoren, in infinitum , das sie von meinen Haubt Summen, vndt Pechten auch Büchern vndt andern so ich vorlassen vnndt gegeben, bei ihren Christlichen GcAvissen, welches ich hiermit will oneriret vnndt beschweret liahen, im geringsten nichts alieniren, noch bei lebendigen Leibe oder vf den Todesfall durch ein Contract letzten Willen, oder audere disposition, Avie dieselbe Nahmen haben magk, nichts veberall ausgeschlossen, 2 10 davon verwenden noch verensern sollen, Do aber dasselbe zuthuen, einer oder mehr sich unterstehen wurden, Soll dieselbe Übergabe donatio, letzter Wille, Contractus oder dispositio, an ihr selbst et ipso jure niclitigk vnndt crafftloss sein, vnndt sollen veber das der oder dieselben, so sich dieses zuthuen untersteben werden, eben dorduch mit der Thaet sich verlustigk gemacht haben, Alles und jedes, was sie aus den Stipendiis od sonsten mediale vel immediale inn einigerley Wege bekommen, vndt sollen in infinitmn usque ihre Kinder vndt alle Nachkommen meiner benelicien nicht feihgk (fähig) werden, Besondern darvon ausgeschlossen sein vnd bleiben, Undt weil dann meine vielgeliebte HaussFraw, Margarethe Bussen, inn Un- sern, miteiiumderwehrenden Ehestande, sich jederzeit christlich und woldvorhalten, mich lieb vndt werth gehabt, Dahero ich sie auch ihres Unterhalts halber, ehrlich vndt reichlich hinnwieder gerne versorgen wollte, So verordne vnndt schaffe ich, das sie Zeit ihres Lehens usu fructualiter, wie Leibguets Recht und Gewonheit ist, den grossen Creutzhoff zuer Wohnung, nebst den Geldtzinsen vndt Pechten, so ich sonsten Niemandt anders vormacht, besitzen, einliaben, nutzen und nach ihren Besten anwenden möge, Dorann sie auch vonn meinen instituirten Erben, er äfft dieser meiner Verordnung, nicht gehindert noch abgehalten werden soll, Jedoch soll sie vorpflichtet vndt schuldigk seinn, wie sie sich auch guetwillig darzu erclehret und anerbothen, Vnndt ich auch das Vertrauen zu ihr setze, dass sie zu Errettung vnndt Erhaltung meines gueten Nahmens A r nd Ehren, von dem so sie veber ihren nothdurftigen Unterhalt, erobern wurde, den Rest meiner Schulde soll abtragen, vmidt diess ihr LeibGe- dinge, allerseits freimachen. Vnndt. dormit sie hierin desto richtiger gebahren Könne, Soll sie mein in- stituirter erbe, mitt nicliten, inn etwas betrengen, sond. meine Testamentarien,, die ich hierueber freundtlich vnndt vleissigk will gebethen haben, Dir hierzu alle gute Beförderung erweissen, Auch von den Schulden, so vonn ihr abgelegt werden, Brieff Unnd Siegel zu sich nehmen, Wami nun meine Schulden alle bezahlt, Soll sie Zeit ihres Lebens, die gantze Nutzung, ausserhalb der Legaten, ihren besten nach vnndt ihres Gefallens gebrauchen vmidt anwenden, Nach ihren Absterben aber, sollen alle meine Pechte vnndt Zinse, zu den Stipendiis, vnndt wohinn ich sonsten dieselbige geordnet, in perpetuum angewendet werden, vmidt laut meiner Verordnung dabey bleiben. 11 So sollen auch meine Testamentarien meine güldene Kette vnndt Silbergeschirr zu sich nehmen vfs beste verkauften, vnndt zu Ablegung der Schulden anwenden. Zu meinen rechten erben, instituire vndt setze ich hiermit ein, den Erbarn vnndt Wolgelarten Nicolcium Geriehen , Joachims s: Sohn, zu allen andern meinen hinterlassenen Guetern, deren in spetie, inn diesen meinen Testament nicht gedacht, noch ich dieselbige sonsten andern vormacht oder legiret, oder inier vivos, vorgehen habe, Will auch crafft dieses meines letzten Willens, inn beständigster Form der Rechten, ilnn pro Tierede instituiret vnndt eingesetzet haben, Jedoch cum expressa Tute clausula, das er alles was in diesen Testament, von mir dis- poniret, legiret und geordnet, stricte et ad amussim observiren vnndt demselben richtige gehorsambliche Yolge leisten solle, Insonderheit aber soll er sich keines Dinges anmassen, so ich meiner Fra- wen vndt andern vormacht, vndt dakegen itzo alsobaldt nach meinen seligen Absterben, das Kleine Hauss vf dem CreutzHoffe, welches Ich auss dem alten erbauet, vf die Jahre, so ich noch doran habe vor sich gebrauchen. Es soll aber meiner Frawen freystehen, ob sie ihrne die Zeit ihres Lebens ihr Hauss am breiten Wege, dakegen wolle abtretten, vndt einreumen, Nach ihren Tode aber soll er beide, das grosse vnd Kleine Hauss vf die vorschriebene Jahr behalten. Die Vicariam S. Levini betreffend, weill dieselbe vmb 800 Rthlr. contentiret worden, welche mein Vater S. vndt ich ausgeleget, dorvon noch jetzo des Pfarrherrn zu Angern erben 400 Rthlr. vorzinset werden, Ich auch meiner Schwester ihren Antlxeil hinwieder erlegen müssen, Vnndt er sonsten Vermuege des Vätern s. eigene Handt, veber die 300 Rthlr. aus vnser Erbschafft bekommen, Als sollen ihme die reditus nicht ehe gevolget werden, es sey deim solches alles zuuor richtigk hinwieder abgetragen, vndt meine Erbschafft wegen solcher Schulden aHerseits befreyet, Und zweiffeie nicht das er es pro summo beneßcio erkennen werde, das man ihrne so woll vorgestanden, Inn Erwegung das er hernach das beneficium gantz gratis, Zeit seines Lebens zugemessen, vnndt nicht ein Heller dorumb spendiret hatt. Meiner freundlichen liehen Schwester Catharina Gericken, Joachim Giesen ehelicher HaussFrawen, legire vnndt vormache ich ami Weitzen einen Wispel vnndt vier Scheffel zu Euendorff bey Hanss Müllern daselbst, Vnndt dann einen Wispel vmidt 9 Schffl. bey Henning Schoper, vnndt 18 Schffl. bey Hauss Groten, beiden zu Vchtmersleuen, Item 15 11. jährlicher Zinss zu Rogetz auf Cathedra Petri. 2 * 12 Jngleichen legire ich ilir vnndt ihren Ehemanne Joachim Giesen, meinen freundlichen liehen Schwager, Zeit ihrer beider leben, die Kleine Breite vor Berge so itzo Jacob Kuelen Witwe vor 4 fl. 18 jj. vnndt 2 Huener zuer Miedte hatt, Nach ihrer beider Absterben aber, soll dieses letztes zu melioration meinr verordneten Stipendien, gebrauchet werden, Demi einen Wispel vnndt 4 Schffl. Weitzen aber zu Euendorff bei Hanss Müllern, soll itztgedachter mein Schwager, zeit seines Lehens behalten, vnndt die andere Pechte vnd Rogetzschen Zinse, wieder an meine Haussfraw vf ihr Leben vorfallen, vnnd nach ihrem Todte ad stipendia gereicht werden. Meinen halben Bruder Erasmo Schnitzen, verordne ich zeit seines Lebens 20 Rtlilr. von der grossen Breite vor Berge, nach seinen Absterben aber soR es den Stipendiis accresciren, Ligleichen 5 fl. Zinss zu Berge auf Martini vnndt meinen Antheil Zinss vf Willielrnb Krepzen Hausse, post obilum sollen dieselbe auch denn Stipendiis accresciren. Sara Ahlemanns meiner Stieffmutter, müssen jährlich aus meinen Guetern 18 Schffl. Weitzen zur Leibzucht bey Hans Guetjahr zu Lutken Rodensieben gegeben werden, Nach ihren Todte aber sollen dieselbe meiner Frawen gelassen werden, Ynndt folgendes nach derselben Absterben den stipendiis accresciren. So vermache ich ihr auch, meiner darbey zugedenken, zeit ihres Lebens drey Scheffel Weitzen vnndt 3 Schffl. Rogken zu Westerhausen bey Thomas Walters Hoffe. Gertrudt Müllers legire ich 7 fl. von der grossen Breite vor Berge, vf S. Pelri Stulfeyer, Item iij.') fl. aus dem Schoss zue Domerssleben vf Kauffschlage Mon- tagk, Nach ihren Todte, soll es den Stipendiis zugewandt werden. Meiner freundlichen lieben Wescliken Catharinen Gerickens, Ludolff Schult- zen ehelichen Ilaussfrawen, legire ich Zeit ihres Lebens, einen Wispel Weitzen, so ihr meine HaussFraw, jährlich vf Pfingsten, so theuer bezahlen soR, als sie ihren andern Weitzen vorkaufft, vnndt ihr das Geld darvor inn ihre Behausimg nach Soltwedel überschicken, Nach ihren Absterben aber, soll es meiner Frawen bleiben, vnd folgends vf derselben Todt zu den Stipendiis geleget werden. M. Georgio Stampeelen gebe ich meinen besten Rock mit Mardern vnndt do er Künfftig in Doctorem promoviren wurde, soR ihm meine HaussFraw 50 Rthlr. zum Doctorat Pahrueber zu einem geschenk entrichten lassen, 1) Bedeutet nach der alten Schreibweise 2}, indem ein geschwänztes und durchstrichenes i- so viel als: ein halb bedeutet. 13 Joachim Stampeel geh ich des Churfürsten zu Brandehburgk contrafei. Nicoiao Stampeeln Joachims Sohnn, meinen Paten, gebe ich meinen gulde- nen Zanstocker, vnndt sohaldt ein Stipendium vorhanden soll er zum ersten darmit providiret werden. Meinen Vetter Georg Gericken Burgermeister Niclas S. Sohn gebe ich meinen Saphier Ring negst den besten, nebst zwen halben Portugaläsern. Jungfer Barharen Stampels, vormache ich denn Saphier Ring, welchen ich von meinen Vater se: ererbet, Vnndt soll ihr meine HaussFraw, wenn sie sich verheirathen wurde, 50 Rthlr. zuer Vorhesserung ihres Brautschatzes inn ihren Brautstul Pahrueber geben. Hernn Nicoiao Binden, gehe ich meinen besten Saphier, so ich vom Hern Cantzler bekommen. Hern Caspar Garzen gehe ich den Saphier, so ich vonn Moritz Lentcken s. erkaufft. Mein Pitzschir vnndt andere uehrige Ringe, sambt den Uhrwercken, Warndt aRen mninen Kleidern, Röcken urd Mänteln, soll Nicolaus Gericke mein Vetter behalten, Do er auch Künfftig in Magistratum oder Doctorem promoviren wurde, sollen ihme die Vncosten, so vf die gantze promotion gehen, aus meiner Erbschafft, vonn meiner Haussfrawen gereichet vnndt gevolget werden. Moritz Bussen legire Ich zeit seines Lehens meine drey Stücke Landes bey Schrottorff so jährlich 4 Rthlr. 18 ggr. zinss geben, post obilum ipsius , sollen ge- melte Stück Landes meiner Haussfrawen, vf ihr Lehen bleiben vnndt nach ihren Absterben, meinen verordenten Stipendiis äccresciren. Ich gehe ihme auch zween halbe Portugaläser meiner dabey zugedencken. Hanss Bussen, Bescheide ich nah meiner Frawen Absterben, meinen Garten vor Schrottorfer Thor, derogestalt, vndt mit dieser austruecklichen Condition, das er denselben vf einen erbzins jährlich auf Martini, vier vnndt Zwantzigk Thaler darvon vf S. Michaelis zugeben, haben vndt behalten, Auch vf seine Kinder pro eodem canone so lange als seine Stamb wehret bringen soll, Wann er aber Keine Kinder vorlassen, oder dieselbe vorstorhen, oder sein Stamb sonsten erloschen wurde, Soll nach seinem oder Mithemelten Absterben, der Garte vfs Teuerste vorkaufft, vnndt das Geldt den Stipendiis zum Besten angelegt werden. Jacoho Bussen, gehe ich die 50 fl. ann Hoppen Hause, vnndt Hertzogk Heinrichs zue Braunschweigk contrafey. 14 Was ich Hülm inn diesen meinen Testament vndt letzten Willen, vnndt was ic h titulo singulciri vel universcili vorlassen, darin soll durchaus Keine Trebellianica Falcidia, oder ander Ahkürtzung statt hahen, A H errn nassen ich Trebellicmicam Fcilcidiam , vndt alle andere Ahkürtzung hiermit austruecklich bester und bestendigster weise prohibire und verbiete, alles sub poena privalionis hcreditatis et legali respeclive. Zu rechten vndt wahrhafftigen Testamentarien vnndt Executorn dieses meines letzten Willens, ordne und setze ich die Ehrwürdige, Edle, Ehrnveste, hoch vondt wohlgelahrte, *) Und gebe ihnen sarnbt und sonderlich hiermit vollkonnie Macht vndt gewalt, diesen meinen letzten Willen nach ihren besten Vermuegen, vfs vleissigste vndt treulichste zu exequiren, vnndt zuuorichten, Wie sich solches zu Rechte eignet vnndt gebueret, dienstliclis Yleisses bittend, Sie wollen diese Muehe guetwillig vi sich nehmen, vnndt die grosse Belohnung von Gott den Allmechtigen gewei'tigk sein, Hiermit will Ich vf diessmahl mein Testament inn Gottes nahmen beschlossen haben. Zu mehrer Uhrkundt vnud Zeugniss, habe ich diess mein Testament mit eigener Hand vnterschrieben, auch mit meinen gewöhnlichen Pitzschafft versiegelt etc. Ich Nicolaus Geriche Synd: Bekenne nochmahls mit dieser meiner eigenen Handt, das diess mein Testament vndt letzter Will ist etc. Ich M. Paullus Gallus, der Kirchen S. Nicolai zu Juterboeck Pfarrer, Bekenne mit dieser meiner eignen HandtSchrifft das vf Erforderung vnndt bitte des Ehrenuesten Achtbaren und Hochgelahrten, Herrn Nicolai Geriehen, eines Hoch ehrwürdigen Domcapittels des löblichen Primat imd ErtzStiffts zu Magdeburgk wollverordneten Syndici, Ich ihr Ehren- vfgerichtes Testament, als ein Gezeuge, beigewohnet, vnndt neben andern Zeugen vnndt Notarien vnterschrieben vndt dasselbe mit Yftruk- (L. S.) kung meines Pizschaffts becrefftiget habe. Geschehen den 27sten Novembris Ao Christi 1607. *) Sind im Testamente nicht ausgeführt, sondern ist eine Lücke geblieben. 15 Ich Christoph Grabitz der Zeit Burgermeister zu Juterhoeck, Be- keiuie wass hievorhero geschrieben ist mit dieser meiner eignen Handt vndt gewöhnlichen Pizschafft. (L. S.) Das diesen also wie obstehet, Bekenne ich Johann Gotsteig der Zeit verordneter Ambtschreiber zu Juterhoeck mit meiner eignen Handt vndt Siegel Actum ut supra. (L. >$'.) Ebenermassen bekenne ich Caspar Lange Burgermeister zu Juterhoeck, das diess alles vorgeschriebener gestalt ergangen, Ao et die ut supra. (lt. S.) Ehenermassen Bekenne ich M. Balthasar Schronaw Burg: was vorgeschrieben, mit meiner Handt vndt Siegel (L. S.) Ich Heinrich Hagen, Bekenne mit dieser meiner eignen Handt- schrifft, das dieses alles was hiebevorn beschrieben, also volstendigk vnndt crefftigk volnzogen ist, in ao et die ut supra. (L. S.) Ich Valentinus Pilichen StadtSchreiher zu Juterhoeck, bekenne mit dieser meiner HandSchrifft, das ich neben andern vorgemelten Zeugen, vf des Herrn Testatoris Bitt, diess sein Testament, vmb Zeugnus willen vnter- schrieben vnndt mein gewöhnlich Pizschafft vfgetruckt, Ao et die ut supra. (L. S.) Dass diese Copy mitt dem rechten wahren Originale des Ehrenuesten vnd hochgelarten Herrn Nicolai Gerigcken, Weilandt Eines Hochwürdigen Dom Capit- tels zu Magdehurgk Syndici sehligen Testaments, mit Fleiss collationirt vidimirt vnd auscultirt, vnd demselben de verbo ad verbum gleichstimmig befunden worden, bezeuge Ich Petrus Schidze auss Rümx Kays. Maytt. Macht vnd Gewalt offenbarer Notarius, vnd habe nicht allein mich alliier besondern auch Iglich Blatt, derer Zwölfte sein mit meinen Tauft vnd Zunahmen vnterschrieben. Dazu sonderlich requiriret und gebeten. Petrus Schulze N. manupp. 16 Dass vorgesatztes nebenst jedes Blats Unterschrift, meines seel. Yaters Ern Petri Schulzen, gewesenen Anibtmamis zu Altenhausen eigendtliche Handt yndt Schriften, solches wird zur Stein* der Wahrheit, zumahle dieselbe zu voller Genüge mir bekant, unter meiner als seines Solmes Handt undt Sigid bestercket, Haldenssleben den 26sten Februarii Ao 1654 (L. S.) Matlhiass Schulze mpp . Bürger daselbst. Solches wirdt auch von mir seinen Sohne, der ich seine Handt vnndt Schrillten genugsamb recognosciret zu Behuf! der Wahrheit bekrefftiget. Haldensleben den 26sten Februarii Ao 1654. (L. S.) Paul Schnitze mpp. Bürger hieselbst. No. 2. Wir Burgcmeistern imd Rath der Stadt Magdeburgk liiermit für mannigli- chen, deme daran gelegen, Ulirkunden vnnd bekennen, Demnach Er Sebastianus Gericke zu vnterschiedenen mahlen Unss zu vernehmen gegeben, wie der Wei- landt Ehrenvester vnd Hochgelarter Herr Nicolaus Gericke E. HochEhrwürdigen Dohm Capituls zue Magdeburgk gewesener Syndicus vor Jahren, bey dieser StadtCämmerey zwey Tausent Thaler Capital beleget hätte, so jährlich Ein Hundert Thaler Zinss gegeben, vnnd vf die studierende Jugend, vermöge eines von Ihme, Herrn Syndico, aufgerichteten Testamenti verwendet werden müssen, die die Zinsen auch fast biss an dieser guten Stadt grewlichen vndt blutigen Eroberung |:in welcher auch die Distributores vnnd Executores Testamenti vmb die Original Verschreibung vnnd andere Documenta Kommen :| richtig abgegeben worden, dahero gebeten, wie nime, alss jetziger Zeit Testamentario vnnd von der sämptlichen Gerickensclien Familia Gevollmächtigten, wo nicht mit Aussrei- clnmg einer neuen Obligation dennoch mit einer Recognition der vormalss alhier bey hiesigen Rathe belegter Summen beliülfflich erscheinen möchten; Wann dann mehrbesagter Mandatarius sich ausstrücklich nebst diesem dahin erkleret, so w r oll vor sich, als vor die gesambte Anverwandten der Gerickensclien 17 Freundschafft in SalzwedeR, oder andersswo, dass, weil sie niclit wussten, wo die vor diesem anssgestellete Ratlisohligatio in originali geblieben, sondern, do sie künftig wieder herfür, oder ans Tagelicht kommen solte, solche annulieret, cassiret vndt getödtet sein solte, Als haben wir seinem petito deferiret, vndt thuen Ihme, dieses Attestatum mittheilen, also vndt dergestalt, dass Er nicht allein, in dieser Testaments-Sache seinen Fleiss sollicitando zur Gnüge erwiesen, sondern auch so viel beybraclit, dass die Forderimg der obangeregten Z weytausend Tlxaler nunmehr für richtig erkannt vnd gestanden wirdt, Jedoch, dass im Fall einer oder der ander, wer der auch sein möchte, so ins künfftige die alte Obligation wieder produciren, vnd darauf wieder Uns od unsere Nachkommen am Stadtregiment vnd Raths Cammerey, praetension oder Forderung anstellen wolte, die gesambte Gercken- sclien Erben, alssdann, zue welcher Zeit es auch über kurtz oder lang sein möchte, vf erste vnsere denunciation vimd ihre Uncosten vnss vertreten, von dero Ansprüche vnss liberiren, entbinden vndt allezeit scliadeloss halten sollen vnd wollen. Uhrkundlich ist dieses sub sigillo Gamerae pro rccognitione ihme vff sein bitten aussgerichtet vnnd zugestellet worden. Geschehen in Magdeburgk, den lsten Septembris Anno Sechsszehen Hundert Neun vnndt vierzigk. {L. S.) Georg Kuhlewein Binpp. nomine Senatns. (L. S.) Dass vorstehende aus Siehenzehen Blatt bestehende Abschrifften und zwar die mit No. 1. bezeichnete mit dem von dem Notario Pelro Schnitzen vidimirten Testamente des gewesenen Dom- capitularischen Syndici zu Magdeburg Nicolai Gcriken, und darunter belindl. original attestat Matthias und Paul Schnitzen , die sub No. 2. aber mit der original recognition und resp. attestato des Magistats der Stadt Magdeburg über die an das Gericksche Testament schuldige 2000 Rthlr. Capital in aUen von Wort zu Wort gleichlaufend sey, solches wird, nachdem so wohl das benante Gericksche Testament in vidimata copia , als die recognition 3 18 des Magistrats in originali mir produciret, und mit gegenwärtigen Abschrifften von mir collationiret worden, unter vorgedrucktem Regierungs -Insiegel des Hertzogtlmms Magdeburg und meiner des Protonotarii Untersclirifft, hierdurch attestiret. Magdeburg , den 3ten Juny 1749. J. W• Grone. 19 Dritter Abschnitt. Ursprüngliches Vermögen — erlittene Verluste — jetziges Vermögen der Stiftung. I. Ursprüngliches Vermögen. Nicolaus Gerden hatte schon im Jahre 1603 ein genaues Verzeichniss seines Vermögens angefertigt, das den Titel führte: Erbregister und Verzeichniss aller meiner Aecker, Kornpüchte und Geldzinsen, auch Ausgabe an Lehnszinsen. Dieses Erbregister ward bei der am 24sten September 1610 durch einen Notar aufgenommenen Inventur des Nachlasses zum Grunde gelegt. Das Original des Inventariums ist verloren gegangen, und nur eine unter dem 10. Juli 1692 vidimirte Abschrift desselben findet sich bei den Stiftungsacten. Das folgende ist ein summarischer Auszug aus diesem Inventarium. Nach diesem war für die milde Stiftung bestimmt 1) An Kapital 6500 Rthlr., davon trugen die Zinsen jährlich 360 Rthlr. 2) Gärten und Gartenacker, die jährlich an Zins eintrugen 75 » 3) Mehrere Hufen Acker in der Nähe der Stadt Magdeburg in verschiedenen Feldern gelegen tragen jährlich Pacht 5 Wspl. 3 Schffl. Waizen 4) Aus einzelnen Hufen mehrerer im Magdeburgischen gelegenen Dörfer Kornpächte nach verschiedenen Sätzen zu dem Gesammtbetrage von 17 » 164 » » und 2 55 — 55 Roggen 5) Eine Wiese bei Barleben trug jährlich 5 Rthlr. Summa 440 Rthlr. baar u. 22 Wspl. 194 Schffl. Waizen u. 2 Wspl. Roggen jährlich, letzteres nach altem Magdeburger Gemäss. / II. Erlittene Verluste. Von diesem ursprünglichen Vermögen ging nach und nach Mehreres verloren. Hier nur eine summarische Angabe, so weit die noch vorhandenen Nachrichten reichen. Der folgende Abschnitt wird Einiges specieller nachweisen. 3 * 20 1. An Kapitalien. Die Kapitalien waren bei den Städten Magdeburg und Halle und auf einigen adligen Gütern zinsbar belegt. Von diesen wurden 4500 Rtlilr. tlieils bei Regulirung des Schuldenwesens der Städte und Güter gestrichen oder fielen aus, tlieils durch die ersten Administratoren nöthiger und unnüthi- eerweise verausgabt. Ausserdem wurde Hinsichts des einzigen noch geretteten Kapitals von 2000 >/? bei der Stadt Magdeburg höheren Orts festgesetzt, dass es als ein eisernes nie zu kündigendes Kapital betrachtet und nur mit 2proC. jährlich verzinset werden sollte. Demnach kommen statt 3G0 Rtlilr. jährlich nur 40 Rthlr. ein, mithin verlor die Stiftung dadurch an jährlichen Zinsen 320 Rthlr. 2. An liegenden Gründen. ]) Ein Stück Acker, ungefähr 1 Morgen gross, hinter der Schrode, das von dem Gouverneur von Magdeburg 1681 de facto weggenommen und zu seinem Garten geschlagen ward. Nach langer Beschwerdeführung erhielt die Stiftung endlich 30 Rthlr. dafür vergütigt. 2)8 Morgen bei Kloster Berge, die bei Anlegung der Sternschanze in die Festungswerke gezogen wurden. 3) Ein Morgen bei der Schrode, der ebenfalls zur Festung gezogen ward. 4) Ein Morgen, der Garten im Grunde genannt, gleichfalls zur Sternschanze genommen. Für diese unter 2 —-4. näher bezeichnete Aecker ward erst im Februar 1755 vom Staate eine Vergütigung gezahlt, indem die Stiftung von den durch König Friedrich d. Gr. angewiesenen 10000 Rtlilr. zu ihrem Theil im Ganzen erhielt 154 Rthlr. 21 Ggr. Diese Vergütigung war aber kein Aequivalent, da eine grosse Menge von Unkosten, die durch diese Entschädigungsforderung etc. hervorgingen, fast das ganze Kapital wegnahm. Der Gesammtverlust an liegenden Gründen beträgt demnach 11 Morgen Acker ganz in der Nähe der Stadt Magdeburg. 3. An Kovnpiichten. 1) Da nach der Zerstörung Magdeburgs Stadt und umliegende Dörfer nur erst allmählig wieder aufgebauet und bevölkert wurden, und da zur Ausmittelung der Pächte alle Beweismittel fehlten, so benutzten dies die Censiten, um sich mehr oder weniger von der Pacht zu befreien. Auf diese Weise gingen 2 Wspl. 7 Scliffl. 12£ Metzen Waizen und 14 Schffl. 10] Metzen Roggen Magdeb. Gemäss jährlich verloren. 2) Nicolaus G. hatte in seinem Testament seiner Stiefmutter ad dies vilae 6 Schffl. Waizen und 9 Schffl. Roggenpacht jährlich überwiesen, die nach ihrem Tode der Stiftung zufallen sollten; sie kamen aber nicht zum Stiftungsvermögen zurück. 3) Einen noch bedeutendem Verlust an ihrer Korneinnahme erlitt die Stiftung durch die Churfürst- liclie Verordnung von 1686, wodurch das Contributionswesen im Magdeburgischen eingerichtet und festgesetzt wurde: dass den Pachtcensiten in Magdeburg der vierte Theil ihrer Pächte erlassen werden sollte, wenn sie dieselben nicht an Ritter oder ursprünglich geistliche Güter zu entrichten hätten. Dadurch verlor die Stiftung ohne Schadenersatz 4 Wspl. 4 Schffl. 14 Metzen Waizen und 6 Schffl. 12 Metzen Roggen Magdeb. Gemäss jährlich. 21 Der Gesamnitvcrlust an Pachten betrag demnach bis hieher jährlich 6 Wispel 18 Scheffel 10i Metzcn Waizen, 1 Wspl. 6 Schffl. 6f Metzen Koggen Magdeb. Gemäss. Diese von dem ursprünglichen Einnahmebetrag der 17 Wspl. 16 Schffl. S Metzen Waizen*) und 2 Wspl. Roggen sub- trahirt, würden einen Rest von 10 Wspl. 21 Schffl. 13£ Metze Waizen und 17 Schffl. 94 Metze Roggen ergeben nach altem Magdeburger Gemäss, oder nach Preussischem Gemäss, indem 7 alte Magdeburger Scheffel gleich sind 6 Preussischen Scheffeln, 9 Wspl. 8 Schffl. 6f Metzen Waizen und 15 Schffl. 1-f Metzen Roggen Preuss. Gemäss. Statt dessen aber finden sich in den ältesten noch vorhandenen Rechnungen vom Jahre 1714 und 1721 nur 8 Wspl. 7 Metz. Waizen und 1 Wspl. 6 Scliffl. 3 Metzen Roggen; in den Rechnungen von 1738 bis 1748 aber 8 Wspl. 20 Schffl. 6f Metz. Waizen und 1 Wspl. 6 Scliffl. 8 Metzen Roggen vereinnahmt, so dass also von einigen Censiten Roggen statt Waizen gegeben ist. Im Jahre 1748 ward einigen Censiten nachgewiesen, dass sie zn wenig entrichteten, wodurch sich die Einnahme um 1 Scliffl. 7f Metzen Waizen vermehrte, und so ist die Korneinnahme bis auf den heutigen Tag geblieben, so dass seit 1748 jährlich entrichtet sind Waizen: 8 Wspl. 21 Scliffl. 14f Metzen; Roggen: 1 Wspl. 6 Scliffl. S Metzen. Der Gesammtverlust an Pächten lässt sich jetzt festsetzen. Das ursprüngliche Pachtquantum betrug nach dem Obigen 17 Wspl. 16 Scliffl. 8 Metzen Waizen und 2 Wspl. Roggen Magdeb. Gemäss, oder 15 Wspl. 3 Scliffl. 13f Metzen Waizen und lWspl. 17 Schffl. 24 Metz. Roggen Preuss. Gemäss. Die jetzige Einnahme beträgt nach dem Obigen in Preuss. Gemäss: 8 Wspl. 21 Schffl. 144 Metzen Waizen und lWspl. 6 Scliffl. 8 Metz. Roggen; also Verlust: 6 Wspl. 5 Scliffl. 15-j- Metz. Waizen und 10 Scliffl. 104 Metzen Roggen jährlich. 4. An Documenten, Acten und Büchern. Nach dem Testamente sollte die für die damaligen Zeiten ausgezeichnete Bibliothek des Syndikus zum Gebrauch für die Familie erhalten werden; sie ward aber bei der Zerstörung Magdeburgs am 10. Mai 1631 ein Raub der Flammen. Eben so ging der grösste Tlieil der Original -Do- ciunente, aus denen die Ansprüche der Familie bewiesen werden konnten, grossentlieils verloren, indem sie veruntreuet wurden, worüber im folgenden Abschnitt etwas Näheres. Auch in den folgenden Zeiten sind sehr viel Acten und Rechnungen verloren gegangen, was um so mehr zu bedauern ist, da so viele wichtige Nachrichten, die Stiftung betreffend, vermisst werden. Diese Verluste wurden herbeigeführt: theils durch die sehr geringe Aufmerksamkeit, welche einige Administratoren, in deren Händen die Registratur bis auf Philipp Willielm Gerckens Patronat blieb, den Papieren schenkten, theils durch die Unaufmerksamkeit der Familie, indem sie nach dem Tode eines Patrons nicht sofort sich in den Besitz der Acten setzte, theils auch durch den häufigen Wechsel des Patronats, verbunden mit der oft eingetretenen Ortsveränderung desselben. 5. An gesammelten Beständen. Die Zahl der Stipendiaten aber konnte natürlich Anfangs nur gering sein, und es mussten sich alljährlich beträchtliche Ueberschüsse ergeben, woraus nach und nach die bedeutenden zinsbar *) Die oben Abschnitt 3. I, 3. als Ackerpacht in Ansatz gebrachten 5 Wspl. 3 Schffl. Weizen bleiben hier unberücksichtigt, weil die Kornabgabe in Geldpacht verwandelt ist. 22 belegten Kapitalien hervorgingen. Da indess bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts der jedesmalige Patron nicht darauf hielt, dass alljährlich Rechnung gelegt ward; die Administratoren auch grossentheils dies zu thun unterliessen; so dass erst nach deren Tode von den Erben derselben Rechnung gefordert ward: so fanden sich bei dem Abschluss der Rechnung häufige Defecte, wodurch die Stiftung zu allen Zeiten empfindliche Verluste erlitt. Bis zum Jahre 173S lässt sich darüber nichts Specielles mehr nachweisen, da die Rechnungen bis dahin fehlen; aber aus einzelnen Notizen lässt sich scliliessen, dass auf diese Art bedeutende Summen verloren gingen. Von 1738 an lassen sich folgende Verluste nachweisen: 1) Im Jahre 1763 gingen bei der Reduction der schlechten Münzsorten nach den Rechnungen verloren 782 Rthlr. 13 Gr. 3 Pf. 2) Während der Administration des Canonicus Joh. Fr. Gercken 1763 — 1771 biisste die Stiftung ein 1034 Rthlr. 10 Gr. 74 Pf. incl. 671 Rthlr. Gold. 3) Während der Justizrath Ph. W. Gercken Patron war, wurde der jedesmalige Bestand baar an ihn eingesandt. Ueber die Verwendung mehrerer Kapitalien finden sich die Nachweisungen in den Rechnungen, andere kommen nicht nieder zum Vorschein, und die Familie versäumte es, bei Regulirung des Nachlasses desselben diese Gelder zur Liquidation zu bringen. Die dadurch verursachten Verluste betragen 782 Rthlr. 16 Gr. 10 Pf. incl. 302 Rthlr. 16 Gr. Gold. 4. Während der Administration des Ass. Gercken erlitt das Stipendium einen Verlust von 6236 Rthlr. 13 Sgr. 10 Pf. Die Summe dieser Verluste an baarem Gelde von 1738 bis 1S19 beträgt demnach 8856 Rthlr. 7 Sgr. 3 Pf. incl. 973 Rthlr. 20 Sgr. Gold. Aus diesem Allen ergiebt sich folgendes Resultat der Verluste: 1) An Kapitalvermögen 4500 Rthlr., die 2000 Rthlr., die nur 2 proC. tragen, nicht mitgerechnet. 2) 11 Morgen Acker ganz in der Nähe von Magdeburg. 3) 6 Wspl. 5 Schffl. 5j- Metzen Waizen und 10 Schffl. lOf Metzen Roggen jährliche Pacht. 4) Sämmtliche Original-Documente, die ganze Bibliothek und eine sehr beträchtliche Anzahl Acten. 5) An baarem Gelde von 1738 —1819 8856 Rthlr. 7 Sgl'. 3 Pf.— Dies beträgt einen Kapitalwerth von 24 bis 25000 Rthlr. III. Gegenwärtiges Vermögen der Stiftung. Ungeachtet der grossen Verluste ist der Vermögenszustand der Stiftung noch immer sehr bedeutend und beträgt nach der Rechnung vom Jahre 1831: 1) An Kapitalien 9400 Rthlr. Gold 11550 Rthlr. Cour. 2) Acker- und Wiesenpacht 486 55 13 Sgr. 9 Pf. 3) Kornpächte 8 Wspl. 21 Sclifil. 144 Motzen Waizen, 1 Wspl. 6 Schffl. 8 Metzen Roggen. 4) Schoss 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf. 23 Vierter Abschnitt. Geschichte der Verwaltung der Stiftung. Erste Periode. Vom Tode des Stifters bis auf Sebastian Gercken 1610 — JG-17. Nach dem Testamente des Stifters sollte die Gattin desselben od dies vitae sämmtliche Zinsen und Kornpäclite behalten. Ob sie sich gleich 1613 wieder verheirathete, so genoss sie doch sämmtliche Einkünfte bis zu ihrem Tode, der den 30. Januar 1621 erfolgte. Als Testamentarien, deren Namen im Testamente auszufüllen der verstorbene Syndicus unterlassen hatte, wurden unter dem 9. März 1611, von dem Administrator des Erzstiftes Magdeburg, Nicolaus Binde Canonicus und nachher Decanus des Collegiatstiftes Petri et Pauli, dessen Vater, Bürgermeister zu Salzwedel, mit der ältesten Schwester von Johannes G., Vaters des Stifters, Barbara verlieirathet war, und Nicolaus Gercken, Joachims Sohn, Vicarius bei dem Stift Sebastian und nachher Frühprediger an den Kirchen Sebastian und Nicolai, bestätigt. Als Patron wird Georg Gercken Kaufmann in Salzwedel genannt. Er war der Sohn von Nicolaus G. Oheims des Testators. Eines besondern Administrators geschieht keiner Erwähnung und scheint es, als wenn der Testamentarius Nicolaus G. die Administration zugleich geführt habe, oder vielmehr, dass gar keine Verwaltung Statt fand, indem ausdrücklich bemerkt wird, dass Nicolaus G. gar keine Stipendien ausgezahlt hat. Als Ursachen werden angegeben: die im Magdeburgischen wegen der leichten Kupfermünze ausgebrochene Empörung, die grosse Theurung in Magdeburg und die Gräuel des 30jährigen Krieges. Die am 10. Mai 1631 erfolgte Zerstörung Magdeburgs brachte natürlich Alles in die grösste Verwirrung. Die ganze Bibliothek ward ein Raub der Flammen, eben so ein grosser Theil der Documente. Der Testamentarius Nicolaus Gercken — des Testament. Nicolaus Binde geschieht gar keiner weitem Erwähnung — brachte zwar einen Sack mit Documenten und Papieren nach Kalbe an der Saale und deponirte sie in der dortigen Kirche, gerieth aber selbst in Oestreichische Gefangenschaft. Seine Lage war traurig, von den rohen Soldaten ward er von Ort zu Ort fortgeschleppt. Um sich zu lösen, verkaufte er zu Eisleben an den dortigen Superintendenten Hufen Acker bei Gross - Mühlingen, die dem Testament gehörten. Kaum merkte der geldgierige Oestreichische 24 Oberst, dass Nie. G. noch Geld herbeizuschaffen im Stande sei, als er ungeachtet der geleisteten Zahlung ihn nicht entliess, um noch mehr von ihm zu erpressen. Als dies fruchtlos zu sein schien, liess er zu Erfurt um den unglücklichen Prediger einen Kreis von Soldaten schliessen und ihm ankündigen, dass er erschossen werden sollte. In dieser verzweiflungsvollen Lage versetzte er eine Obligation über 4200 Rthlr. und 600 Goldgulden bei einer Rathsperson in Erfurt für 312 Rthlr. und erkaufte dadurch seine Freiheit. Bei seiner Rückkehr fand er Magdeburg in Trümmern, das platte Land von Einwohnern völlig entblösst, die Fluren wüste und imbestellt. Dass bei dieser Lage der Dinge Nichts für das Vermögen der Stiftung geschehen konnte, liegt klar am Tage. Den ersten Schritt that JSicolaus G. darauf 1639, indem er unter dem 7. Juni sich an die Familie nach Salzwedel wandte, den zerrütteten Zustand der Stiftung schilderte und dabei bemerkte, es werde Alles verloren gehen, wenn nicht ein ernster Schritt geschähe. Hierzu aber bedürfe es eines Vorschusses von 500 Rthlr.; wolle die Familie diesen.leisten, so hoffe er die Revenüen des Stipendiums zu sichern. Aber die Schreckensgräuel des verheerenden Krieges hatten auch Salzwedel sehr hart getroffen, die Familie konnte und wollte sich auf ein solches Wagestück nicht einlassen. So lange feindliche Heere das Land durchzogen, war kein Eigenthum gesichert, Jeder dachte zunächst nur an seine und der Seinigen Erhaltung und an Sicherung seiner Habe vor den raubenden Horden, an das Stipendienvermögen dachte Niemand. Dazu kam, dass der Testamentarius Nicol. G. Magdeburg verliess, und eine Predigerstelle in Liickar annahm, wo er bald darauf starb. Zweite Periode„ Verdienste Sebastian Gerckens um die Stiftung 1647 — 1680. Kaum zeigte sich eine Aussicht zum Frieden, als die Familie in Salzwedel ernstlich darauf dachte, einen tüchtigen Administrator nach Magdeburg zu schicken, um das Verlorne wo möglich allmählig wieder herbeizuschaffen. Aber wo den Mann finden, der sich dieser Arbeit aus reinem Patriotismus zu unterziehen Neigung, Kraft und Ausdauer in sich fühlte? Und er fand sich endlich nach langem vergeblichen Suchen! Nachdem mehrere Familienglieder in Salzwedel, die sich sonst wohl dazu geeignet hätten, den Antrag abgelehnt hatten, veranlasste der Patron der Stiftung Georg Gercken seinen in Königsberg studirenden Sohn Sebastian dadurch, dass er und die ganze Familie ihn auf die grossen Verdienste aufmerksam machte, die er sich um die Nachkommen und um die gute Sache erwürbe, diese schwierige Arbeit zu übernehmen. Sebastian verliess sofort Königsberg; kam am 15. Aug. 1647 in Salzwedel an; erhielt unter dem 17. September von der Familie die ausgedehnteste Vollmacht; und reisete in jugendlicher Begeisterung über das Herrliche seines Berufs auf mannigfachen Umwegen — denn noch immer waren die Strassen unsicher— nach Magdeburg, wo er am 20. October anlangte. Schrecklich war der Zustand, indem er Magdeburg und die Umgegend fand! In der Stadt herrschte Hunger und Notli; auf dem Lande war Alles wüst und öde, „so dass", wie er sich ausdrückt, „an vielen Orten weder Ziege noch Bock, weder Hund noch Katze, geschweige Menschen zu finden waren, die das Land bauen und Päclite entrichten, oder auch nur Nachrichten geben konnten". Papiere und Documente fehlten, auf deren Grund er seine Nachforschungen hätte anstellen können. Zwar hatte ihn die Familie an einen mit 25 derselben durch Schwägerschaft verwandten Johann Linthe, Amtsverwalter zu Stabenow bei Lenzen verwiesen, der sich ad interim der Verwaltung angenommen, ohne jedoch von der Familie dazu autorisirt zu sein. Sebastian wandte sich an ihn, theilte ihm den Familienschluss mit, nach welchem Linthe zum Mitadministrator ernannt war. Dieser, unzufrieden damit, dass er die usurpirte Administration nicht allein führen und die Fonds wie bisher zu seinem Nutzen verwenden konnte (denn er hat nie Rechnimg von seinem Haushalten gelegt), machte dem jungen Mann mancherlei Schwierigkeiten, und konnte seinen Eigennutz gegen Sebastian nicht verbergen. Letzterer, entblösst von Allem, was ihn nur einigermassen auf die Spur leiten konnte, der von dem ganzen Stiftungsvermögen nichts weiter wusste, als dass es aus Kapitalien, Aeckern und Kornpächten bestehe, und einsah, er verzehre nur unnütz sein Geld, fasste den Entscliluss, die Sache aufzugeben und sich nach Salzwedel zurückzuziehen, wo er im November 1647 wieder ankam. Mit seiner Abreise schien auch die letzte Hoffnung zu schwinden, das Stiftungsvermögen zu retten, da der Mann, auf den die Familie ihre lezte Hoffnung gesetzt hatte, sich zurückzog. Die Familie indess, überzeugt, dass, wenn noch etwas gerettet werden könne, das nur durch Sebastian möglich sei, der bei einem hohen Grade von innerer Kraft, Uneigennützigkeit und Genügsamkeit allein den Kämpfen und Entbehrungen, die das saure Geschäft erforderte, gewachsen zu sein schien, gab die Hoffnung nicht auf. Linthe's Eigennutz, worüber man in Salzwedel mehrere Beweise sammelte, und dessen Schrift, in allen Gerichten gegen Sebastian eine Protestation per Notariuni einlegen lassen zu wollen, reizte den kraftvollen Jüngling zum Widerstand. Das Zureden der Familie kam dazu, welche religiöse Gründe zu Hülfe nahm, und die eingezogene Nachricht: dass Nicolaus G. , erster Testamentarius, vor Magdeburgs Belagerung einen Sack voll Documente und Briefschaften in Calbe an d. S. depo- nirt hatte, entschied; und Sebastian entschloss sich: „dem innerlichen Triebe seines Gemüths zu folgen, und sich als Werkzeug der Vorsehung, zu deren Ehren das Werk vorzüglich gestiftet sei, zu betrachten," wie eine alte Nachricht sich ausdrückt. In der Absicht, sicli häuslich in Magdeburg niederzulassen, verliess er Salzwedel im März 1648 wieder, und hatte das Glück, bei seiner Ankunft in Magdeburg als Secretair beim Collegiatstift Sebastian angestellt zu werden. Nicht lange darauf ward er Advokat beim Stadtgericht und Notarius publicus. Seine Verdienste um die Stiftung sind unsterblich. Ohne ihn wäre vielleicht Alles verloren gegangen. Leider ist das Hauptdocument seiner Thätigkeit, das von ihm eigenhändig geführte Tagebuch verloren gegangen. Dasselbe enthielt eine sorgfältige Aufzeichnung alles dessen, was er in Testamentsangelegenheiten an jedem Tage — und es verging nicht einer, an dem er nicht für dieselbe arbeitete — vorgenommen und ausgerichtet. Von den vielfachen Verlusten an Gütern, Do- cumenten und Acten, die das Stipendium zu allen Zeiten erlitten, ist wohl keiner mehr zu beklagen, als der Untergang dieses Documents des eisernen Fleisses, der kräftigsten Energie, der beispiellosesten Ausdauer, Uneigennützigkeit und Entbehrung, womit er ohne Nebenrücksichten sein Leben darauf verwendete, um der Nachwelt eine fromme Stiftung zu erhalten. Er nahm mit einer elenden Wohnung vorlieb und lebte kümmerlich, bewies 32 Jahr hindurch als Advokat und Notar ausserordentliche Thätigkeit und Anstrengung, um nur so viel zu verdienen, als er zur Deckung der bedeutenden Auslagen an Processkosten, Lehnserneuerungen, Reisekosten etc. bedurfte. Je seltener uns Männer von solcher Uneigennützigkeit und Aufopferung für eine gute Sache vor die 4 26 Augen treten, je mein- verdienen sie unsre Hochachtung und Bewunderung. So lange der Name Nicolaus G. genannt wird, darf der von Sebastian nicht vergessen werden. Doch wir kehren nach diesen allgemeinen Bemerkungen zurück zu einer möglichst gedrängten Erzählung dessen, was er tliat. Sein erster Schritt war nicht dazu geeignet, seinen Muth zu erhöhen. Mit den schönsten Hoffnungen reisete er nach Calbe an d. S., um die dort von Nicolaus G. deponirten Papiere in Empfang zu nehmen. Wie gross musste sein Erstaunen und sein Unwille sein, hier von dem Prediger und dem Küster zu erfahren, dass der mit Documenten und Papieren angefüllte Sack, nachdem er viele Jahre in der Sacristei gelegen, schon vor geraumer Zeit von Johann Linthe, der sich für den nächsten Verwandten des Testators ausgegeben, abgeholt sei. Linthe, an den sich nun Sebastian w r andte, leugnete dies nicht, gab aber vor, alle Papiere und Documente wären mit seinem Hause in Lenzen, wo er sie deponirt, ein Raub der Flammen geworden. Doch bald erfuhr Sebastian, dass dies nur ein Vorgeben sei; indem zwei Schwiegersöhne des Linthe häufig versicherten, dass sie verschiedene das Testament betreffende Urkunden und Nachrichten in ihren Händen hätten. Sebastians fernere Bemühungen, diese Papiere zu bekommen, scheiterten indess gänzlich. Es fehlte ihm also jedes Beweismittel für seine Ansprüche, die er hätte machen können. Dazu kam, dass ungeachtet der im Erzstift Magdeburg nach dem Westpliälischen Frieden ergangenen obrigkeitlichen Befelde: die Ausgewanderten sollten wieder zu ihrem Eigenthum zurückkehren, widrigenfalls ihre Grundstücke an andere überlassen werden sollten, doch nur sehr wenige vormalige Grundbesitzer sich wieder einfanden. Die wüsten Höfe winden demnach an Ilolsteinsche und andere Kolonisten, an entlassene Officiere und Soldaten gegeben, die grossentheils nach abgelaufenen Freijahren ihre Besitzungen verliessen. Ihnen folgten andere, die es theilweise eben so machten. Auch wurden nicht selten von den Obrigkeiten Aecker von dem einen Hof zu einem andern geschlagen, was auf die Ermittelung der Testamentsrevenüen einen hemmenden Einfluss hatte. Da Sebastian seine Ansprüche durch Nichts beweisen konnte, so wollte auch Niemand ihm Pächte oder Abgaben zugestehen. Daher benutzte er jede Gelegenheit, in der Stadt und auf dem Lande Erkundigungen einzuziehen, wo der Syndicus Nicolaus Gercken Pächte li. dgl. zu fordern gehabt hätte, und fand er nur erst eine, wenn auch noch so geringe Spur, so setzte er seine Naclrforschungen unermüdet fort, bis er ans Ziel gelangte. Dabei kam es ihm sehr zu Statten, dass die meisten Aecker, die der Testator besessen, und von denen die Pächte entrichtet wurden, Lehne waren, und dass die Lehnsherrn die Erneuerung des Lehns urgirten. Er lösete daher mit vielen Kosten neue Lehnbriefe, trug die aufgeschwollenen Erbzinsen ab, bereisete nun die Aemter und Dörfer, und liess sich durch diese Lehnbriefe gerichtlich in den Besitz der Grundstücke setzen. Wegen der davon zu entrichtenden Pächte einigte er sich mit den Bestellern derselben so gut als möglich. Der Verlust, den das Stipendium dadurch erlitt, ist oben Abschnitt 3. näber nachgewiesen. Auf diese Weise schloss er mit den 34Censiten, die in 16 Dörfern wohnen, in einem Zeitraum von 4 Jahren die nöthigen Contracte ab, und beendigte dadurch glücklich das Geschäft. Nach dem Testamente des Nicolaus G. sollte dessen Wittwe seine Schulden aus dem Niesbrauche seines Vermögens decken. Dies war nicht geschehen und es trat 1652 ein Creditor mit einer Forderung von 200 Rtlilr. Kapital auf. Durch richterliche Entscheidung wurde das Stipendium 27 zur Erstattung des Kapitals, der rückständigen Zinsen, zusammen mit Einschluss der Kosten zu 400 Rthlr. verurtheilt. Im Fall niclit sofort Zahlung geleistet würde, sollte der Creditor sich durch die Nutzung von zwei Hufen Acker auf dem Stadtfelde bezaldt machen. Nur 50 Rthlr. konnte Sebastian aufbringen, so dass er sich genöthigt sah, 1 £ Hufen einstweilen abzutreten. Diese blieben bis zum .Tain- 1695 in fremden Händen, und mussten erst wieder auf dem Wege Rechtens ein- gelöset werden. Dagegen klagte Sebastian gegen die Erben der Wittwe des Stifters, erlebte aber den Ausgang des Processes nicht, indem erst 1681 das Testament theilweise für die Verluste entschädigt ward. Bei der Stadt Magdeburg waren 2000 Rthlr. von dem Syndicus Nicolaus G. zinsbar belegt, die keine Zinsen trugen. Sebastian wandte sich deshalb an den Cliurfürsten von Brandenburg, um Vermittelung bittend. Es ward deshalb 1674 in Dessau eine Commission zur Regulirang des Schuldenwesens von Magdeburg niedergesetzt. Das Residtat war, dass das belegte Kapital nie gekündigt werden sollte, und dass die Zinsen von 5 proC. auf 2 für's Hundert heruntergesetzt wurden. Auf Rogätz waren 1000 Goldgulden und auf Angern 800 Rthlr. von dem Stifter zinsbar belegt. Die darüber sprechenden Urkunden waren, wie oben näher angegeben, von dem Prediger Nicolaus Gercken in Erfurt für 312 Rthlr. versetzt. Diese einzulösen war Sebastians erste Sorge. Nun entspann sich über diese Kapitalien ein kostspieliger Process, dessen Ende Sebastian ebenfalls nicht erlebte. Lange nach seinem Tode wurden in dem Prioritätsurtheil beide Kapitalien so weit zurückgesetzt j dass sie ganz ausfielen. Die von dem Prediger Nicol. Gercken nach dem Obigen in Eisleben versetzten 4 Hufen in Gross -Mühlingen veranlassten ebenfalls einen schweren Process bei der Gräflichen Kanzelei in Barby, weil der Acker bereits in den Händen des dritten Besitzers war. Auch dessen Ausgang erlebte Sebastian nicht. Erst sein Sohn und Nachfolger beendigte ihn durch Vergleich mit bedeutenden Aufopferungen. So lange Sebastian • lebte, wagten es Neid und Missgunst nicht, die Verdienste des herrlichen Mannes zu verkleinern. Aber nach seinem Tode erwachten auch sie, wie dies im menschlichen Leben leider nur zu oft zu geschehen pflegt. Der ihm gemachte Vorwurf bestand darin, dass seine Rechnungen nicht in der Form abgefasst wären, dass sie gründlich übersehen und beurtheilt wurden könnten. Aber er hatte nach seinem eigenen Geständniss die Administration nur unter der Bedingung übernommen, keine Administrationsrechnimg legen zu dürfen, und er hat gerade durch seine Rechnungslegung, gleichviel in welcher Form sie gefasst ist, mehr gethan, als er zu thun verpflichtet war. Bedenkt man ferner, unter welchen Umständen er sich der Administration unterzog, so liegt wohl am Tage, dass Eigennutz nicht die Triebfeder seiner Handlungen sein konnte. Ueberdies hat er nachgewiesen, dass er in den 32 Jaluun seiner Administration die Summe von 1020 Rthlr. 17 Ggr. an Stipendien gezahlt hat, eine Summe, die unter den Umständen bedeutend genannt werden kann, während von 1621 bis 1647 kein Pfennig an Stipendiaten gezahlt ward. In den ersten Jahren seiner Administration hatte er natürlicherweise durchaus keine Einnahme, wohl aber grosse Ausgaben für Lehnserneuerungen, Zahlungen an Erbzinsen, die seit 20 und mehr Jahren in Rückstand geblieben, für gerichtliche Aeckeranweisungen, unaufhörliche Processe, 4 * 28 Reisekosten n. tlgl. Auch gelangte er während seiner ganzen Administration nicht in den vollen Besitz der Einnahme. Und gesetzt auch, er hätte die ansehnlichen Vorschüsse der ersten Jahre, die er nur durch eine frugale Lebensart, und durch angestrengte Thätigkeit in seinem Amte herbeizuschaffen im Stande war — von der Familie in Salzwedel erhielt er nie einen auch nur den geringsten Zuschuss — nach und nach wieder zurückgenommen, wer würde ihm dies verargen können? Und für alle seine Mühe und Arbeit erhielt er keine Entschädigung. Wahrlich! es ist unsere, es ist der Nachwelt Pflicht, das Andenken dieses Restaurators des Stipendiums in Ehren zu halten. Er starb im Juli 16S0. Anmerkung . Ein einziger Brief dieses Sebastian an seinen Bruder Valentin G. in Salzwedel, der Patron während der ganzen Zeit seiner Administration war, findet sich noch in den Acten, der liier folgen mag, da er den Belag zu mehreren obigen Behauptungen gieht, auch cliaracteristisch ist. An Herrn Valentin Gerickens p. temp. Patrono in Salzwedel geschrieben. Freundlicher lieber Herr Bruder und Gefaxter. Dein unterm dato d. 5. Febru. abgelassenes, ist mir Zurecht worden, ersehe mit mehren darauss, als besorgest« bey unserer Gantzen Freundschaft wass quades, sonderlich auch von Hrn. Rath und Bürgern. Muthen, als welcher seinen Sohn auff der univers. Franckfurt habe und vor seinem söhn ein Stipendium begehren würde, Ich auch noch nie reclmung ab- geleget hette. Daliero der Hr. Bruder und Gefatter Meinen Sohn Seb. mit dem 3 jährigen Stipendio bei Einem E. ratli allhier nicht versehen, noch die begehrte collation demselben austeilen konnte. Worauff in Antwort: Es kommt den Hrn. Bruder dass im T. enthaltene jus patr. Zu und Keinem andern, daliero ihm vor andern Zu kommt, solche collationes anzustellen und dass wieder ihm keiner; Er sey auch Wer er wolle, verärgern können. 2) So ist Mein söhn itzo der aller Nächste dem es billig gebührt. 3) u. bin ich die persohn, der mit seynen eigenen Mitteln ein so überauss, bey dem langwierigen Kriege gar zu Grunde gegangenes Werk mit Gott angegriffen, da sich in der Gantzen Freundschafft kein einig in- dividuum finden wollen, der daZu Geschickt, so ich nach Gottes willen in Ao 639 da ich dass consummatum est mit Klarer stimme von mir gab abgedrückt hette, wer weiss wie es mit dem Testam. bewandt, ob auch ein Mensch sich einen Gr. darauss Zu erfreuen. Ich habe es noch nothürfftig zu beweisen, dass Nicolaus Gericke Archidiaconus zu Lychen SOORthlr. Vorschub von der Freundschafft begelircte, ehe er aulf Magdeb. reisen, so ein überaus schweres werk durch wieder einrichtung angreiffen wollen. Ich vor meine Wenigkeit halte dafür, dass wen Man ihm 1000 Kthlr. im Beutel gesteckt, er solches nicht prae- stiren können, sondern nachdem solches geld unnütz Verwand, wieder davon reisen und dass werck im stecken lassen müssen; der Herr Bruder halte davor, dass es Kein Geringes, propriis sumtibus ein solch werck an Zu Greilfen, Wo würde ich oder du woll solche leute finden u. antreffen, der oder die Meine oder Deine ruinirte Gütter, do wir dergleichen hetten, 29 also sich annehmen und mit ihren eigenen Mitteln, ohne zuthuung unserer Beutel solche einrichten solten, Weil ich aber mit allen Knifften daran gewesen und es pro posse gethan und dass Meinige nicht allein bey einrichtung Iii er in gesteckt, sondern dem einen hier dem andern dort etwass pro stipendio aussgezahlet, da beneben die thcuren Lehnbrieffe nach u. nach gelöset, erbzinscn abgegeben, aussweisung angeschaffet, schwere geld fressende pro- cesse geführet, und Noch viel reisens, Ja lauffens und rennens entstanden, welches vor mir Keiner weder Nicol, Gericke, noch bei guten Zeiten, weder Johann Linthe Gethan, so werde ich Ja noch so viel meritirt haben, dass die lieben Meinigen Vor allen andern Mit gehörigen Stipendiis angesehen werden, Zu mahlen, da ich dem Hrn. Rath Mathen noch nichts abgeschlagen habe, will Er ein Stipendium pro fdio suo haben, so wird er ja bey dir schrifftlich oder Mündlich, den auch bey mir darum ansuchung tliun, wen dass bey mir geschiht, will ich dran seyn, dass ihm so viel möglich satisfaction gegeben werde, dieser Wegen hatt weder der Hr. Bruder noch ich wass vor ihm etwass widriges Zu besorgen; oder besorget der Ilr. Bruder des Himmels Fall u. Eingehen? Ich versichere, er soll unserer Zeit woll bestehen bleiben, ast undanek in fine laborum ... So bin ich auch parat, meine rechnung abzulegen, obwoll es Keiner vor mir gethan, allein es wird sich die Freundschafft Zu vor erkleren Zu einem gewissen Jährlichen salario, oder auch geschehen lassen, dass ich meine Mühe und arbeit nach advocaten manier auffschreibe u. in rechnung bringe Und Mich bezahlen lasse. Dieser Sachen wegen ich Meinen Sohn Georg Friedrichen nechstens übersenden werde, Gantze Freundschafft resolution hierüber einziehen lassen werde. Wie es aber Von Nicol. Gercken vicar. Zu seinen Zeiten mit dem provision und collationibus gehalten worden, solches hatt der Hr. Bruder auss bey gefuhrten Copien deren originalia ich sehr wohl auffgehoben, Massen mir dass Geld ex Testam. nicht unbillig werden Mass, nacli- richtlig Zu ersehen, da ich anders nicht, alss auff 3 Jahren mit dem verordneten stipendio der 50 Rthlr. an die Stadt hall versehen worden, wie es nun dazumahl gehalten worden, so muss es noch Gehalten werden, wundert mir dahero nicht wenig, dass der Hr. Bruder sich so moros hierin bezeiget, da es doch über alle Maass schwer halten wird, ehe ich einen heller oder pfennig auss der Cammerey bekomme, weil die Cammer kantz erschöpft ist, also, dass diese Gute Stadt anitzo mit denen Capitalien schwer beleget werden müssen, sonst dass von Sr. Churf. Durchl. begehrte subsidium nimmer auffgebracht werden können. Schliesslich ersuche den Hrn. Bruder Nochmalen, Meinen Sohn Sebast. also zu providi- ren, •wie ich gebethen, und Mein project, so Zu des Hrn. Bruders Verbesserung stehet im Munde führet, und bei Zeigern Zu übersenden. Ich will schon meinen Hrn. Schwager B. Muthen, nachdem er pro filio ein Stipendium begehren wird, sowohl deinen Sohn Sebast. gerecht werden, welches in Eil bey Gottesschutz, getreulich Zu allen Wohlergehen empfohlen, mit bitte deine liebe Haussfrau, samt geliebten Kindern und Hrn. Eidamm von mir u. den lieben Meinigen dienstl. u. freundlich Zu grüssen. Verbleibe des Hrn. Bruders Magd. d. 17. Febr. 1677. dienstwilliger Sebastian Gericke. 30 Dritte Periode. Vom Tode des Sebastian Gercken bis zur Einsetzung eines vollständigen Patronats 1680 —1821. Mit dem Tode des trefflichen Sebastian legte auch dessen Binder Valentin G. in Salzwedel das Patronat nieder und übergab es mit Zustimmung der Familie seinem Solm Sebastian Gercken Kaiserl. Rath zu Wien, der nachher in den Adelstand erhoben ward. Dieser setzte den 10. Octbr. 16S0 den Solm des verstorbenen Administrators, Nicolaus G., Brauer in Magdeburg zum Nachfolger seines Vaters Sebastian G. ein. Beide Walilen waren glücklich. Patron und Administrator beeiferten sich in grösster Eintracht das angefangene gute Werk fortzufuhren. Die schwebenden Processe wurden sämmtlich, und meistentheils glücklich, beendigt. Aber es entspannen sich auch neue Processe, z. B. mit dem Stifte Nicolai zu Magdeburg, das den Zelmten von einigen Stipendienäckern forderte. Der Process ward erst in letzter Instanz, durch Appellation an den Kaiserl. Reichs-Hofrath zu Wien im Jahre 1692 zu Gunsten des Stipendii entschieden. Eben so glücklich endigte sich 1693 ein Process, den der Johanniterorden gegen das Stipendium wegen einiger Kornpächte erhob. Auch hat Nicolaus G. als Administrator das Verdienst, dass die bisher noch nicht in regelmässigen Gang gekommene Abtragung von Pachten, sowohl in quali als quanto gehörig regulirt ward, empfand es aber schmerzhaft, dass durch Churfürstlichen Befehl ein Viertheil des ganzen Pachtquantums verloren ging. Vergl. oben Abschn. 3. Der folgende Administrator Dr. Friedrich v. Mascou Arzt und Stadtphysikus in Magdeburg, der die Schwester des Patrons Sebastian v. G. in Wien zur Frau hatte, zeichnete sich durch gewissenhafte Pünktliclikeit in der Verwaltung des Stipendienfonds aus. Unter ihm kam alles in einen ungestörten Gang, obgleich das Stipendium wieder neue bedeutende Verluste erlitt. Denn mehrere der Stiftimg gehörenden Grundstücke wurden in die Festungswerke gezogen, und ein bei der Stadt Halle von dem Stifter des Stipendiums belegtes Kapital von 3000 Rthlr. ward durch eine zur Regulirung des Creditwesens der Stadt Halle niedergesetzte Königl. Commission bis auf 10 vom Hundert reducirt, so dass 2700 Rthlr., ohne die bedeutend angeschwollenen Zinsen, die gänzlich schwanden, verloren gingen. Nach dem Tode des Patrons Sebastian v. G. erhielt dessen Bruder Georg Gercken 1 ) Kaufmann in Salzwedel das Patronat. Er erhielt mit dem wackern Administrator das Ganze in guter Ordnung. Leider lässt sich von seinem nächsten Nachfolger nicht ein Gleiches nachrühmen. Der 1) Dieser Georg Gercken setzte in seinem unter dem 28. Decbr. 1714 aufgesetzten und am 25. Octob. 1726 publicirten Testamente sechstausend Thaler Kapital nach dem 18 Fl. Fusse für die Armen und VVittwen beider Städte Salzwedel und für seine und seiner 2 Frauen Verwandte, wenn diese einer Unterstützung bedürftig sein sollten, und zwar vorzugsweise für letztere aus. Dies ist das sogenannte Gerckensclie Armen-Legat . Zwei der ältesten seiner Kinder und Descendenten sollen, „so lange sie solvendo sind," die Administration dieses Kapitals übernehmen, und nach ihrer besten Ueberzeugung die Zinsen unter die Armen vertheilen. Auch soll der jüngste Prediger der Neustadt, wenn er es bedürftig ist, jährlich 20 Rthlr. aus diesen Zinsen beziehen und dafür Mittwochs eine Catechismus-Lehrstunde halten. Späterhin ward von der Amtsräthin Berndis geb. Anna Maria Gercken, Enkelin von Georg Gercken und Tochter von Valentin Joachim Gercken, das Kapital des Armenlegats um 1000 Rthlr. Geld vermehrt und festgesetzt, dass dieselben als ein integrirender Theil des Georg Gerckenschen Legats unter derselben Administration und zu 31 älteste Solm des vorletzten Administrators Nicolaus G., der Enkel des trefflichen Sebastian, der Advocat und nachherige Burgemeister zu Magdeburg Georg Friedrich Gercken war ganz anderer Gesinnung als sein Grossvater. Schon zu Lebzeiten des Patrons Sebastian v. Gercken zu Wien suchte er den Administrator v. Mascou zu verdrängen, so dass sich der Patron veranlasst sah, einen Coadministrator zu ernennen. In der ihm hierüber ertheilten Vollmacht heisst es unter andern: demnach erfahren, dass Herr Georg Friedrich Gercken sich unterstanden, die Gercken- schen Testamentsgüter unter dem Praetext eines fidei commissi familiae Piae causae restituendum an sich zu practiciren, zu dem Ende auch allschon dem jetzigen Administrator Hrn. D. v. Mascou durch dieses Mittel von der ihm aufgetragenen Administration abzudringen sich die Hoffnung gemacht, und einem löbl. Magdeb. Consistorio zu Halle ein mit vielen falsis angefülltes Memorial in- stituiren lassen etc. —• — daher bewogen worden, damit allem fernem Unheil und Confusion, so durch diesen unruhigen Hrn. Georg Friedrich Gercken dem Testamente könnte oder möchte gemacht werden, vorgebeuget möge werden, den Hrn. Valentin Joachim Gercken dem Hrn. Dr. Mascou zu adjimgiren , damit derselbe diesen unruhigen Hrn. Vetter könne und möge gerichtlich opponiren, seinen Unwahrheiten contradiciren, seinem unrechtmässigen Beginnen sich opponiren, die Hechte des Patronats und der Familie gerichtlich zu verfechten etc.— Eine ähnliche Vollmacht stellte die Familie in Salzwedel aus. Dadurch wurden alle seine Unternehmungen, so lange der Patron lebte, vereitelt. Kaum aber war dieser todt, als er es neuerdings versuchte, die Administration an sich zu ziehen, und da die Familie in Salzwedel sich dem widersetzte, begann er einen Process, den er jedoch verlor. Darauf machte er ungebührliche imd höchst eigennützige Forderungen an das Stipendium, und ein darüber von ihm angefangener Process ward wesentlich zu seinem Nachtheil entschieden. Hierdurch hatte er das Vertrauen der Familie gänzlich verloren, die nach dem Tode des Patrons Georg Gercken ihm das Patronat durchaus nicht anvertrauen wollte, weil die Familie vorhersah, dass er die Einkünfte des Stipendiums zu seinem Privatnutzen gebrauchen würde. Nicht undeutlich hatte er dies durch sein Benehmen bereits zu erkennen gegeben. Unglücklicherweise aber war der Buchstabe des Testaments, dass der älteste in der Familie das Patronat haben solle, für ihn, und es ist daher nicht zu vermindern, dass die richterliche Entscheidimg, auf die er wieder provocirte, zu seinem Vortheil ausfallen musste. Kaum hatte er das Patronat übernommen, als er zunächst den pünktlichen und um das Stipendium so sehr verdienten v. Mascou von der Administration zu verdrängen wusste. Wohl konnte er vorhersehen, dass Niemand aus der Familie unter einem solchen Patron die, von ihm mehreren Famiiianten angetragene, Administration übernehmen würde, und so wählte er sich selbst zum Administrator. denselben Zwecken verwandt werden sollten. Bis zum Jahre ISO 1 wurden die Zinsen von den jedesmaligen beiden Coliatoren an die einzelnen Armen nach Verhältniss ihrer Dürftigkeit vertheilt. Im Jahre 1809 aber wurde das städtische Armenwesen vollständig eingerichtet. Die Coliatoren des Armenlegats fanden es zweckmässig, um auch das ihrige zu einer regelmässigen Armenunterstützung beizutragen, dem Wunsch des allgemeinen Armendirectoriums zu genügen: die jährlich vertheilten Ueberschüsse, so lange die Einrichtung des Armenwesens eben bestehen möchte, zur allgemeinen städtischen Armenkasse einzuzahlen, wobei ihnen annehmbare Bedingungen eingeräumt wurden. Den Coliatoren bleibt aber noch jährlich eine kleine Summe zur Disposition, um verarmte Famiiianten ausserordentlich unterstützen zu können. Coliatoren dieses Armenlegats sind jetzt die beiden Testamentarien der Stipendienstiftung Freiherr v. Nordeck und Rector Danneil. 82 Aus den wenigen noch vorhandenen Nachrichten geht hervor, dass er ganz schlecht gewirtlischaftet hat, denn er zahlte in 8 Jahren nur 560 Rthlr. Stipendien - etc. gelder. Aus den Rechnungen seines Nachfolgers des Rathmanns und Advokaten in Magdeburg Valentin Joachim Gercken, der ebenfalls Patron und Administrator in einer Person und ein Sohn des Georg Gercken, Kfms in Salzwedel und Stifters des Annenlegats, war, geht hervor, dass sehr bedeutende Summen durch die schlechte Administration des Georg Friedrich Gercken verloren gegangen sind, und dass sich darüber ein langwieriger Process entspann, dessen Ende der Nachfolger desselben im Patronat und der Administration nicht erlebte. Bestimmte Angaben über die Grösse des Verlustes fehlen. Nur das findet sich in den Papieren bemerkt, dass 628 Rtlilr. 23 Gr. 7 Pf. aus der Concursmasse dem Stipendium als theilweise Entschädigung ausgezahlt sind. Dies geschah im Jahre 1750. Das Hauptverdienst des Rathmanns Valentin Joachim Gercken besteht darin, dass er aus den Steuerrevisions - Protokollen von 1683 einen Extract herbeischaffte, aus welchem hervorging, wie viel Pacht die Inhaber der Testamentsäcker nach ihrer eidlichen Aussage jährlich zu entrichten hatten und wie viel sie wegen der Einrichtung des Contributionswesens jährlich abzuziehen befugt waren. Uebcr alles dieses liess er sich von der K. Kriegs- und Domainen-Kammer Atteste ausstellen, so dass von jetzt an erst eine unabänderlich regelmässige Ablieferung der Päclite Statt fand; er konnte jedoch das, was sein Vorgänger verschuldet hatte, nicht wieder gut machen. Nach seinem Tode erhielt sein Bruder Sebastian Nicolaus Gercken Kaufmann in Salzwedel das Patronat. Dieser war zuvörderst bemüht, wieder einen tüchtigen Administrator anzustellen, und es gelang ihm, einen solchen in der Person des Secretairs und Bothenmeisters bei der Regierung zu Magdeburg Erich Johann Christian Rade- min ') zu finden. Rademin war nicht nur sehr gewissenhaft und pünktlich, sondern erwarb sich auch vorzüglich dadurch ein nicht geringes Verdienst um die Stiftung, dass er die in der grössten Verwirrung sich befindenden losen Papiere und Documente ordnete, gehörige Acten und ein Reper- torium darüber anlegte, und es so möglich machte, dass die zerstreueten bis jetzt noch unbenutzten Notizen von dem Stipendium übersehen und benutzt werden konnten. Aus ihnen entwarf Rademin im Jahre 1747 eine historische Nachricht über die Stiftung, die sich noch unter den Patro- natsacten befindet und vorstehender Darstellung grösstentheils zum Grunde liegt. Sie ersetzt uns den bedeutenden Verlust an Acten freilich nur unvollkommen; aber ohne diesen Bericht würden wir sehr wenig von den Schicksalen der Stiftung wissen. Von den im Repertorium angeführten 80 Voll. Acten u. dgl. sind nur einzelne wenige zum Tlieil unerhebliche Bruchstücke erhalten. Doch Rademins Aufmerksamkeit für das Beste der Stiftung erstreckte sich auch nach allen Richtungen. Die Censiten waren in Abtragung der Pächte höchst saumselig, und zum Theil seit 20 und mehr Jahren in Rest, einige hatten willkührlich ihr Pachtquantum selbst herabgesetzt, die Stipendienäcker waren durch Abpflügung vermindert, und die einzelnen Breiten schon so lange in den Händen einzelner Familien, dass sie dieselben bereits als ihr halbes Eigenthmn ansahen, sich daher sehr wunderten, wenn der Administrator nur von einer Erneuerung des Pachtcontracts sprach. Diese vielfachen durch die letzten Administrationen eingerissenen Unordnungen konnte er fast nur durch Processe beseitigen, deren er sich natürlich eine grosse Menge zuzog, aber alle 1) Er gehörte nicht zur Gerckenschcn Familie. 33 mit grosser Energie durchführte. Auch eine Forderung an die Stadt Magdeburg von 1236 Rthlr. Zinsen aus der Periode von 1718 rückständig, machte er wieder geltend, indem er das darüber sprechende Document bei Uebemahme der Acten seines Vorgängers aus einem Camin hervorzog, in dem eben Feuer angemacht werden sollte. Auch gereicht es ihm zum Ruhme, dass er sich durch die Einwendungen und durch die Schwierigkeiten, die ilun der Patron fast bei jeder Unternehmung machte, nicht zurückschrecken liess. Sebastian Nicolaus G. war nämlich bei aller lobenswürdigen ausgezeichneten Gewissenhaftigkeit und Sorge für das Beste der Stiftung ungemein ängstlich und so bedenklich, dass er bei jeder Handlung, die er nicht mit den Buchstaben des Testaments belegen konnte, eine künftige Verantwortlichkeit fürchtete. Brachte ihn Rademins kräftiges Auftreten mit seinen Grundsätzen in die Enge, so braus'te er auf, und Radcmin setzte ihm dann nach Befinden der Umstände entweder kluge Nachgiebigkeit, oder wenn das Gute, was Rademin in der Tliat nur beabsichtigte, dadurch gehemmt ward, kräftigen Widerstand entgegen. Die grösstentheils noch vorhandene Correspondenz dieser beiden Männer hat desslialb ein grosses psychologisches Interesse. Wenn eine solche Opposition gegen den Patron uns gegenwärtig auffallend erscheint, so darf man nicht vergessen, dass das Verhältniss zwischen Patron und Ad mini strator keineswegs festgestellt war, dass vielmehr, wie aus Allem hervorgeht, der Administrator ebenfalls bei der ganzen Verwaltung sein- mitsprach. Dies war um so mehr der Fall, da in der Regel der Administrator besser von der ganzen Lage der Sache unterrichtet war, als der Patron, indem die Acten sich in seinem Gcwalirsam befanden. Erst in den neuesten Zeiten ward durch einen Familienscliluss das Verhältniss zwischen Patronat und Administrator festgesetzt und bestimmt, dass die Acten etc. bei dem Patron asservirt werden sollten. Was Rademin für das Beste der Stiftimg tliat, nuiss, ungeachtet er als Extraneus sicli für seine Arbeit gut bezalden liess, auch die Nachwelt mit gebührender Ehre anerkennen. Nur Schade, dass er seine Verdienste mit einer zu grossen Eigenliebe und bedeutendem Selbstlobe in seinen Briefen geltend macht! Er verwaltete das ihm übertragene Amt, ungeachtet es ihm in seinem Alter sauer ward, bis zu seinem Tode 1756, während Sebastian Nicolaus Gercken in Salzwedel wegen seines Alters und semer Körperschwäche das Patronat seinem jüngsten Binder, dem in der gelehrten Welt so berühmten Philipp Wilhelm Gercken , damals Rittergutsbesitzer auf Wollenrade und Schwarzholz, späterhin Justizrath, abtrat. Dies geschah den 18. Apr. 1754. Auch seine Verdienste um die Stiftung sind bleibend, denn er stellte zuerst praktisch den Grundsatz auf, dass die bedeutenden Verluste der Vorzeit durch Ersparungen und durch Ankauf von Grandstücken wieder ersetzt werden müssten, noch höher aber ist sein Verdienst anzuschlagen, dass er mit gewissenhafter Treue und ununterbrochener Aufmerksamkeit es zu vermeiden wusste, dass das Stipendium nicht noch grössere Verluste durch eine unordentliche Administration, gegen die er bis zum Jahre 1771 zu kämpfen hatte, erlitten, als wirklich geschehen ist. Diese in allgemeinen Zügen ausgesprochene Behauptung wird sich durch nachfolgende kurze Erzählung dessen, was er tliat, bewahrheiten. Zuvörderst zog er die Kapitalien, die Rademin erspart und gegen Wechsel, zinsbar belegt hatte, ein, und brachte sie mit pupillarischer Sicherheit unter; dann drang er darauf, dass ihm 2 Monat nach dem Schluss des Rechnungsjahrs die Berechnung der Einnahme und Ausgabe vor- 5 34 gelegt und der Kassenbestand eines jeden Jalires sofort baar eingesandt ward. Früher ward nämlich wenig auf eine regelmässig Rechnungslegung gesehen, und die meisten Administratoren legten sie gar nicht selbst, sondern erst ihre Erben aus der ganzen Administrationszeit, ab. Die sich ergebenden Bestände gingen dann entweder verloren, oder mussten ganz oder theilweise oft durch kostspielige und zeitraubende Processe von den Erben eingetrieben werden, und gingen dann wieder zur Kasse des neuen Administrators, der dieselben dann mit ausgab, oder in der Kasse behielt, um nach der Anstellung eines Nachfolgers wieder eingeklagt zu werden. Um sich genau über Alles, was der Administrator tliat, in Kenntniss zu erhalten, miterhielt Philipp Wilhelm eine äusserst lebhafte Correspondenz mit dem Administrator, dessen Einfluss auf die Verwaltung er sehr zu beschränken anfing, und liess die Stiftung, ungeachtet er Jahrelang abwesend war, und in Frankfurt a. M., nachher zu Worms sich niedergelassen hatte, bis auf die kleinsten Umstände nicht aus den Augen, auch selbst da nicht, als er nach der schmerzhaftesten Erfahrung, dass, ungeachtet seiner Pünktlichkeit, die Stiftung doch durch Schuld des Administrators einen bedeutenden Verlust erlitten, in dieser Hinsicht Nichts mein- zu befürchten hatte. Nach Bademins Tode bewarben sich mehrere nicht zur Familie gehörigen Personen um die Administration; neben ihnen aber auch der Canonicus Johann Friedrich Gerchcn, Sohn von Johann Dietrich G. Kaufmann in Magdeburg, und Enkel von Georg Gercken in Salzwedel, dem Stifter des Armenlegats. Der Patron war also ein Oheim des Canonicus. Oft genug bereuete nachher der Patron seine Wahl, die er dem Sinne des Testaments gemäss, wiewohl dasselbe keineswegs über den Administrator sich so bestimmt ausspricht, als über den Patron und die Testamentarien, auf seinen Nelfen fallen liess. Denn bald zeigte es sich, dass er dem Geschäfte des Administrators nicht gewachsen war. Er brachte das ganze Rechnungswesen in Unordnung, versäumte die ihm obliegenden Geschäfte und zwang endlich den Patron, der lange Zeit hindurch die grösste Geduld bewiesen hatte, ihm die Administration abzunehmen, und statt seiner im Jahre 1771 in der Person des Regiments - Quartir- meisters Valentin Friedrich Gerchcn in Magdeburg einen andern Administrator einzusetzen. Dieser war ein Sohn des früheren Patrons Sebastian Nicolaus G., Kaufmanns in Salzwedel, also ebenfalls ein Nelfe des Patrons. Die durch des Canonicus Naclilässigkeit der Stiftung zugefügten Verluste Sind oben Absclm. 3. näher angegeben. Von dem neuen Administrator lässt sich nur Gutes anführen. Regelmässig, pünktlich und ordentlich in Allem, was ihm als Verwalter des Vermögens der Stiftung zukam, erwarb er sich bald den Beifall des Patrons und der ganzen Familie, und erhielt sich denselben bis auf sein Ende 179S. Ungeachtet der ausserordentlichen Pünktlichkeit des Administrators blieb der Patron Philipp Wilhelm G. in seiner Aufmerksamkeit auf die Stiftung sich gleich und behielt seinen Zweck, Vermehrung des Vermögens der Stiftung, um die vielfachen Verluste zu decken, im Auge. Die alljährlich eingesendeten haaren Bestände brachte er entweder hypothekarisch unter, oder kaufte dafür Grundstücke. Auf diese Weise gelangte das Stipendium zu einem nicht unbedeutendem Besitz von Grundstücken bei Salzwedel, indem er namentlich von den Beständen aus den Jahren 1771 bis 1773 für 992 Rthlr. 21 Ggr. S Pf. einige Aecker und Wiesen bei Salzwedel ankaufte, die jetzt noch zum Vermögen des Stipendiums gehören. Sie tragen im Durchschnitt 60 Rthlr. jährlich Pacht, mithin ist das Kapital sehr gut angelegt. Dass die Bestände aus den letzten Jahren des Lebens von 35 Ph. Willi. G., die ihm ebenfalls baar eingesandt waren, von denjenigen, die das zu tinin verpflichtet waren, nicht aus dem Nachlass des Verstorbenen zurückgefordert wurden, ist freilich zu beklagen, aber Ph. Willi. G. trägt die Schuld davon nicht. Der dadurch erlittene Verlust ist oben Abschnitt 3. näher angegeben. So lobenswerth diese Absicht Ph. W. G. auch war, das Kapitalvermögen der Stiftung zu vergrössern, so waren doch einige Mittel, die er dazu wählte, nicht ganz zu billigen. Er erklärte nämlich den Administratoren, dass kein Stipendiat die volle im Testament festgesetzte Summe von 50 Rthlr. erhalten könne, und dass die bis dahin hie und da herrschend gewordene Sitte, öfter als 3 Mal das Stipendium zu zahlen, allmählig ganz aufhören müsse. Dann blieb er sich in seinen Zahlungsanweisungen für die Famiiianten nicht gleich, indem er einigen 40 Rtlilr., andern nur 20 Rtldr., überhaupt nach Willkühr auszahlen liess, ungeachtet hierin das Testament alle Familienglieder gleich stellt. Diese Willkühr zog ihm jedoch mitunter Unanneh mli c hk eiten zu, indem einige Stipendiaten, sich auf das Testament stützend, um Aufklärung dieser willkührlichen Anweisung baten. Er gab sie nach Befinden der Umstände bald nachgebend, bald abweisend. Seine Willkühr zeigte sich auch darin, dass er zuweilen an Extraneen das Stipendium verlieh, und besonders unwürdige Familienmitglieder mit sein- bedeutenden Summen unterstützte. Ph. W. G. starb, nachdem er lange, nämlich 37 Jahr, Patron gewesen war, 1791 zu Worms. Nach seinem Tode blieb das Patronat bis zum Jalne 1799 imbesetzt und der Administrator verwaltete interimistisch die Geschäfte desselben, bezeiclmete aber in den von ihm eingereichten Stipendientabellen den Senior der Familie Christian Elias Hoppe Ziesemeister zu Salzwedel als den Patron. Als nun das Consistorium zu Magdeburg als damalige Aufsichtsbehörde in Stipendienangelegenheiten an den angeblichen Patron eine Verfügung erliess, protestirte er gegen die Annahme derselben, indem er sich niemals um die Verwaltung des Stipendii bekümmert habe, auch wegen seines hohen Alters (er war damals 78 Jahr alt) sich darum zu kümmern nicht geneigt sei. Weitere Aufklärungen sind über dies sonderbare Interimisticum nicht zu geben, da ausser den angeführten wenigen Notizen, die sich zerstreut in den Acten finden, alle weitere Nachrichten fehlen. Unter dem 3. Novbr. 1799 erwählte darauf die Familie in Salzwedel, da der Senior, der obengenannte Clu-. Elias Hoppe und der Subsenior, der Hofrath Frese das Patronat nicht übernehmen wollten, den Johann Christian Wilhelm Schulze, damals Justizdirector in Osterburg, nachmals Tribunalrichter in Salzwedel und nach der Wiederbesitznahme der Altmark durch die Preussen, Assessor beim Land- und Stadtgericht zu Salzwedel, zuletzt mit dem Titel eines Justizraths, zum Patron der Stiftimg. Es war eine solche Wahl um so nöthiger, da auch der Administrator unter- dess 1798 gestorben war und die Stiftung keinen einzigen Beamten hatte. Zunächst erwählte der neue Patron Schulze zum Administrator und Lehnträger den damaligen Regienmgs - Referendarius in Magdeburg Friedrich Philipp Carl Gerden, der nachher Bürgermeister in Acken und zuletzt Land- und Stadt-Gerichts-Assessor in Wanzleben war, einen Sohn des letzten Administrators Valentin Friedr. Gercken. Dieser hatte sich auch schon seit dem Tode des Vaters der Stiftung angenommen imd das Vermögen derselben in der Zwischenzeit verwaltet. Für den Patron aber fanden sich viel Geschäfte, die sich während der langen Vacanz des Patronats bedeutend gehäuft hatten. Als Alles in Ordnung zu sein schien, gingen ihm andere Weitläuftigkeiten hervor aus einer unordentlichen 5 * 36 Reclinungslegung, und aus den damit in Verbindung stehenden Verlusten der Stiftung, die oben Absclin. 3. näher angegeben sind. Die Beendigung dieses unangenehmen Geschäfts erlebte er nur theilweise; ernaimte jedoch noch kurz vor seinem Tode den Criminalactuarius Theodor Carl Cranz in Magdeburg zum Administrator. Er starb bereits 1819. Nach seinem Tode ward durch einen Familienbeschluss vom S. Novbr. 1819 der damalige Senior der Familie der Doctor Med. Köhler in Salzwedel zum Patron erwählt. Die Familie aber wünschte in derselben Zusammenkunft, dass demselben noch ein anderes Familienmitglied als Con- patron zur Seite gesetzt werden möchte, um ihm bei den immer mehr sich verwickelnden Angelegenheiten der Verwaltung kräftigen Beistand zu leisten. Die Wahl des Patrons fiel auf den Ober- Zoll - Einnehmer du Cros, der aber den Freiherrn v. Nordeck substituirte. Noch vermisste die Familie einen Rechtskmidigen im Patronat, der gerade jetzt bei den durch die Administration in grosse Verwickelung gerathenen schwierigen Geschäften Bedürfniss schien; und so wählte dieselbe aus ihrer Mitte den damaligen Justizrath jetzt Land- und Stadtgerichts-Director Carssow zu ihrem Geschäftsführer. Alle diese Wahlen wurden unter dem 26. Novbr. 1819 vom Königl. Pupillen - Col- legio genehmigt. Vierte Periode. Die gegenwärtige Verwaltung seit 1821. Aus der kurzen geschichtlichen Darstellung der Verwaltung des Stiftungsfonds, wie sie sich in den 3 ersten Perioden gestaltete, ergeben sich unter andern folgende Resultate. Das Patronat befand sich bis 1791 stets, die Administration meistentheils hl den Händen eines Gerchen. Eben so waren bis 1819 nur Gerchens die Lehnsträger. Alle diese waren Nachkommen vom 2ten Sohn des Stammvaters, Nicolaus dem jungem, denn die männlichen Nachkommen seines ältesten Sohnes Johannes waren bereits mit dem Stifter des Stipendiums ausgestorben und die des jüngsten noch übrigen Sohns Joachims waren bald verschollen. So weit das Patronat davon Nachricht hat, ist nur noch Ein Gercken übrig, mit dem der ganze männliche Stamm wahrscheinlich aussterben wird. Was die Art der Verwaltung betrifft, so befand sie sich hauptsächlich in den Händen des Patrons, der olme Ausnalnne von der Familie in Salzwedel ernannt wurde, auch mit wenigen Ausnahmen in Salzwedel wolmte. Ihm stand der Administrator mit grösserm oder geringerm Ein- fluss zur Seite, der, mit Ausnahme des letzten Gercken, immer in Magdeburg wohnte. In seinen Händen befanden sich meistens die Acten. Die Geschäfte waren zwischen ihm und dem Patron nicht vertheilt, doch blieb dem letzten ausschliesslich die Anweisung der Stipendien und dem Administrator die Kasse. — Wegen der grossen Menge Erbenzinsgrundstücke musste ein Glied der Familie dieselben nach den gewöhnlichen Gesetzen zu Lehn nelnnen. Dieser Lehnsträger war häufig der Administrator, zuweilen aber auch ein dritter. Er hatte als solcher durchaus keine Geschäfte, als die bei Belelunmgen üblichen Gebräuche zu beobachten, die Verwaltung ging ihn, als solchen. Nichts an. Der 4te Anhang giebt eine Nachweisung von den Lehnsträgern. 37 Testamentarien kommen bei der Verwaltung in den 3 ersten Perioden nur eimnalil vor, und zwar gleich Anfangs nach dem Tode des Testators. Vergl. oben Periode 1. der eine von ihnen war zugleich Administrator. Nachher geschieht nur noch einmahl eines Versuches Erwähnung, 2 Testamentarien anzustellen. Im Jahre 1699 unter dem Patronat des Kaiserl. Raths Sebastian v. Gercken, der in Wien lebte, liess sich nämlich der Syndicus und Burgemeister zu Lübeck, Sebastian Gercken, Sohn von dem Restaurator des Stipendiums Sebastian, von den in und bei Lübeck wohnenden Freimden eine Vollmacht ausstellen, um in Salzwedel, dem Sitz der Verwandtschaft, gewisse Verfügungen Hinsichts der Testaments Verwaltung zu erwirken. Nach dem noch vorhandenen Protokoll, das aber bei weitem nicht alle Familienglieder in Salzwedel unterzeicline- ten, ward unter andern auch, weil der Bestimmung des Testaments gemäss dem Patron Testamentarien zur Seite stehen sollten, der mit anwesende Lübecker Sebastian Gercken zu einem dieser Testamentarien erwählt, der Name des 2ten, der ein Salzwedler sein sollte, blieb offen. Dies geschah aber ohne Wissen des Patrons und scheint ihm desshalb auch gar keine Mittheilung gemacht zu sein. Dagegen erliess Sebastian gleich nach seiner Rückkehr in Lübeck als Testamen- tarius Verfügungen an den Administrator. Dieser wandte sich an den Patron nach Wien und bat um Verhaltungsbefehle. Sebastian v. Gercken war sehr entrüstet über ein solches Verfahren des Lübecker Sebastian, mit dem er schon früher nicht in den friedlichsten Verhältnissen gelebt zu haben scheint, und erliess an ihn unter dem 17. Apr. 1700 ein Zurcchtweisiingsschreibcn. Der folgende Auszug aus deniselhen dürfte nicht ohne alles Interesse sem. Hiernäclist habe ich aus einer Vollmacht, so Derselbe (es ist der Lübecker Sebastian gemeint) dem Hrn. Dr. Mascou, als Administratoren des Gerckensclien pii corporis zu Magdeburg zuzuschicken sich unternommen, ersehen, dass Er solches in seinem Namen abgefasst, da Er sich doch zu erinnern hat, dass Ihm dergleicli in seinem Namen zu thun, me vivente, nicht zukommt und kann ich nicht absehen, was mein Herr Vetter vor raison habe, sicli dazu so listiglich zu obtrudiren und die jura, so mir zustehen, an sich zu reissen. Es hat zwar der Patronus Nichts davon als Mühe und Sorge und die Ehre, das Werk zu guberniren, und also scheint es wohl, dass es mir auch gleich viel thun könnte, ob ich die Mühe, oder ein anderer sie hätte; allein, weil ich bemerke, dass Meine Herrn Vettern darunter ein Mehreres suchen müssen und Mir es ohne dass an meinen Ehren nachtheilig will fallen, so ersuche ich Ihn ganz freundlich und vetterlich, er geruhe, von solchen seinen propos hinkünftig abzustehen und sich in die jura, dem patrono zuständig, weiter nicht zu mesliren, damit ich als ein naher Blutsfreund mit Ihm nicht zu zanken und zu streiten nicht ansam bekommen möge — Wobei es Derselbe hoffentlich lassen und nicht causiren wird, dass desshalb an einem hohen Orte decision zu suchen necessitiret 38 werde; denn ich versichere meinem Herrn Vetter, dass ich ihm hei meinem Lehen nicht gestatten werde, wenn er auch ein grösserer Mann, als ich, wäre. Hatte gleich ein Tlieil der Familie — denn, wie schon oben angeführt, nicht alle vollzogen das Protokoll — in der Form gefeldt, so hatte er doch in der Sache selbst recht. Der Testator Nicolaus G. verordnet nicht bloss für die erste Ausführung seines letzten Willens die Einsetzung von Testamentarien, sondern sichert ihnen ganz offenbar einen dauernden Einfluss auf die Verwaltung und Verwendimg des Stiftungsvermögehs; sie vorzüglich sollen die Executoren seines letzten Willens sein u. werden daher auch im Testament einmal ewige Testamentarien genannt. Man muss sich hillig wundern, wie der klare Sinn des Testaments Jahrhunderte lang verkannt bleiben konnte! Erst den neuesten Zeiten war es vorbehalten, den Willen des frommen Nicolaus ganz in Ausführung zu bringen. Durch den Familienschluss vom 8. Novbr. 1819 war bereits ein bedeutender Schritt zur Einsetzung eines testamentsmässigen vollständigen Patronats geschehen, indem die besonders damals verwickelten Verhältnisse der Stiftimg, wie schon oben bemerkt, die Ansetzung eines besondern Geschäftsführers und eines Compatrons nöthig machten. Aber sie bildeten doch noch kein Colle- giurn, und das Verliältniss, in dem sie zu einander standen, war tlieils nicht genau bestimmt, theils ward das Bestimmte zum Theil nicht genau beobachtet. Dazu kam, dass der Patron Dr. Köhler bald den Wunsch aussprach, wegen seines hohen Alters der Geschäfte eines Patrons entbunden zu werden. Desshalb ward am 4ten Mai 1821 die Familie versammelt, und der Dr. Köhler erklärte derselben, dass er den zeitherigen Geschäftsführer den Land- und Stadtgerichts-Direc- tor Carssow für sich als Patron zu substituiren sich entschlossen habe. Sofort brachte der neue Patron bei der Familie in Antrag, dass theils wegen der immer mein - sich häufenden Geschäfte, theils und vorzüglich nach dem offenbaren Willen des Testators, nach welchem Testamentarien — die Zahl lässt das Testament imbestimmt — dem Patron zur Seite stehen sollen, zwei Testamentarien erwählt werden möchten. Er brachte dazu den zeitherigen Compatron, Freiherrn v. Nordeck und den Subsenior der Familie den Doctor der Theologie Pastor Christian Wolterstorff in Vorschlag. Beide nahmen das ihnen angetragene Amt an, Letzterer substituirte jedoch fiir sich den Rector des Gymnasiums Danneil. Die Familie gab zu dieser Wald des Patrons um so lieber ihre Zustimmung, da sie dem Willen des frommen Nicolaus gemäss war. Zugleich ward beschlossen, dass sämmtli- che auf die Verwaltung des Stipendii sich beziehenden Angelegenheiten von Wichtigkeit von dem nunmehr aus 3 Personen bestellendem Patronat berathen werden sollten, wobei der Geschäftsgang und das Verliältniss des Patronats zum Administrator näher festgesetzt ward. Auch ward das Universitätsstipendium auf SO Thaler *) jährlich erhöhet, so lange der Stand der Kasse es zuliesse, und endlich bestimmt, dass sämmtliche Acten in einer besondern Registratur bei und von dem Patron, die Documente aber bei dem ersten Testamentarius asservirt werden sollten. 1) In der Folge konnte ein Paar Jahre hindurch das Stipendium sogar auf 100 Rthlr. jährlich erhöhet werden. Die sich bedeutend vermehrende Zahl der Studirenden aus der Familie, die niedrigen Kornpreise und sinkende Ackerpacht nöthigte das Patronat jedoch bald wieder, auf 80 Rthlr., zuletzt — hoffentlich nur auf wenige Jahre — auf 60 Rthlr. herabzugehen. 39 Alle diese Familienbesclüüsse erhielten die Genehmigung das Königlichen Pupillen - Collegiums unter dem 19. October 1821. Was das gegenwärtige Patronat gethan hat, oder noch thun wird, den Anforderungen, die das Testament, die Familie und das eigene Gewissen an dasselbe zu machen berechtigt ist, zu genügen, bleibt dem Urtheil der Nachwelt überlassen, die mit Unpärtheilichkeit auch unsre Handlungen richten wird, nie wir es von der Vorzeit in dem Vorigen versucht haben. Nur Eins bedarf hier einer nähern Auseinandersetzimg, weil es mit dem Ursprünge und dem Zweck dieser Sclnift in dem engsten Zusammenhange steht. Es liegt in der Natur der Sache, dass, je mehr eine Familie sich ausbreitet, und je früher der Ahn derselben gelebt, auch die Legitimation und die Prüfimg derselben immer mehr erschwert wird. Daher ist es ein wesentliches Bedürfniss für ein jedes Familienstipendium, im Besitz solcher genealogischen Tabellen zu sein, oder sich darin zu setzen, durch die sich jedes Familienglied leicht als solches zu legitimiren im Stande ist. Dies ist um so unerlässliclier, weil auch nur so dem Sicheinschleichen von Niclitfamilianten gewehrt werden kann, was bei Stipendien von einiger Bedeutung eher zu geschehen pflegt, als bei denen von geringerm Belange. Unter den vorhandenen Papieren des Gerckenschen Stipendiums fand sich nun freilich eine grosse Menge genealogischer Tabellen, aber keine trug das Gepräge der juristischen Glaubwürdigkeit, und sie standen zum Tlieil mit einander in Widerspruch. Beläge für die Richtigkeit fanden sich fast gar nicht. Die Collatoren hatten früher das Stipendium angewiesen, wenn ein Stipendiat den Nachweis führte, dass sein Vater oder Binder oder sonst einer, mit dem er blutsverwandt war, das Stipendium genossen, oder dass er von einer in den vorhandenen Geschlechtstafeln aufgezeichneten Person abstamme, wobei äusserst selten Beweise durch Kirchenatteste gefordert wurden, und die Chronologie in der Regel unberücksichtigt blieb, wenn nur die Namen übereinstimmten; ein Verfahren, was unausbleiblich zu Irrthümern führen nmsste. Das Patronat hätte nun freilich den bequemen Weg einschlagen und von jedem Stipendiaten den Nachweis durch glaubwürdige Atteste selbst führen lassen können, bevor ihm das Stipendium angewiesen ward; aber dies war für die Mehrzalil unmöglich. Daher hielt es das Patronat für ein wesentliches Stück seiner Verpflichtungen, gehörig belegte Stammtabellen von den Descendenten des Burgemeisters Nicolaus Gercken des altern anzufertigen und keine andere Putativglieder in dieselben aufzunehmen, bevor nicht ihre De- scendenz von einem der 9 Kinder dieses Nicolaus nachgewiesen war. Dazu kam, dass die Nachkommen des Ahns Nicolaus viele Generationen hindurch in Salzwedel blieben, und nur einzelne kleine Zweige sich auswärts niederliessen, so dass also diese Tabellen nur von Salzwedel aus gehörig belegt werden konnten. Wer sich mit Arbeiten ähnlicher Art beschäftigt hat, weiss, wie schwer dergleichen Nachweisungen aus den frühern Jahrhunderten zu führen sind, da die Quellen ersten Ranges, die Kirchenbücher, theils nicht so weit hinaufreichen, theils in den älteren Zeiten unvollständig und lückenhaft geführt sind. Zum Glück licssen sich bei Anfertigung der Gerckenschen Geschlechtstafeln diese Schwierigkeiten grösstentheils beseitigen. Unter den Familienacten findet sich nämlich ein, von dem Stammvater Nicolaus im Jahre 1576 niedergeschriebenes Instrument auf Pergament in Folio, wodurch er seine Grundstücke und seine Pächte unter seine 9 Kinder vertheilt, dem ein genaues Verzeichniss seiner Kinder und Enkel mit einzelnen Notizen über deren Verheiratlmng, Wohnort u. dgl. angehängt ist. Jedem Kinde ist ein besonderes Blatt gewidmet. Bei einigen finden sich auch noch die Urenkel des Stammvaters aufgeführt. Dies Document ist darum unschätzbar, weil die Kirchenbücher der Neustadt erst mit 1556, die der Altstadt noch später anfangen, sämmtliche Kinder des Stammvaters aber vor diesem Jahre geboren sind. Auf dieser sichern Grundlage liess sich nun mit Hülfe der hiesigen Kirchenbücher fortbauen, deren vielfache Benutzung das Patronat der Güte der beiden Herren Superintendenten Ritter etc. Oldecop u. Krause verdankt. Wenn bei Familiengliedern ausserhalb Salzwedel der nöthige Nachweis nicht durch Kirchenbücher gefiilnt werden konnte, weil sie erst später angelegt oder auch wohl verloren gegangen waren, so dienten die Urkunden zweiten Ranges, als Leichenpredigten, Hochzeitsgedichte, Inschriften auf Leichensteinen u. dgl. nach vorangegangener strengen Prüfung 1 ) als Beweismittel. So ward es dem Patronat möglich, die im Anhange befindlichen Geschlechtstabellen anzufertigen. Zum Gebrauch des Patronats und zur fernem Vervollständigung dienen andere Stammtafeln, die im Wesentlichen mit den angehängten übereinstimmen, aber ausserdem noch bei jedem Namen eine Hinweisung auf die Beläge enthalten, welchen Hinweis mit abdrucken zu lassen für die Familie ohne Nutzen zu sein schien. Auch enthalten die nachfolgenden genealogischen Tabellen nicht die ganze Gerckensche Familie, sondern nur die Glieder derselben, die sich bisher als solche legitimirt haben. Diejenigen, deren oder deren Kinder Namen sich noch nicht in den Stammtafeln finden, haben zu ihrer und der ihrigen Legitimation nxu nütliig, sich als Descendenten irgend einer in den Tafeln sich findenden Person durch gehörige Kirchenatteste zu legitimiren. Es wäre zu wünschen, dass die fehlenden Familienglieder ihre Legitimationsurkunden bald einsendeten, damit ihre Namen in die Tafeln, deren sich das Patronat bedient, und die stets fortgeführt werden, eingetragen werden können, wobei der Wunsch nicht unterdrückt werden kann, dass dieselben die Geburts- und Copulationsscheine aller ihrer Kinder, nicht bloss der Söhne, für die sie das Stipendium nachsuchen, wie dies nur zu oft geschieht, einsendeten. 1) Wie vorsichtig man bei diesen Quellen zweiten Ranges sein muss, davon finden sich auch in der Gerckcnschcn Familie Beläge. So enthalten z. B. einige Denkschriften auf Lübecker Rathsherren aus diesem Gcschlechte, eine grosse Menge genealogischer Irrthümer. 41 Anhang 1. Uebersicht sämmtlicher Patrone der Stiftung. 1. Georg Ger dien, Kaufmann zu Salzwedel, Vetter des Testators von 1610 bis 16315. 2. Valentin Ger dien, Kämmerer in Salzwedel, des vorigen ältester Sohn 1635—1680. 3. Sebastian v. Ger dien, des vorigen Sohn, Rath in Wien 1680 —1719. 4. Georg Gerdien, des vorigen Bruder, Kaufmann in Salzwedel, Stifter des Armen - Legats, 1719 — 1726. 5. Georg Friedrich Gercken, Burgemeister in Magdeburg, Enkel Sebastian Gerckens, Restaurators stipendii, war zugleich Administrator 1726 —1738. 6. Valentin Joachim Gercken, Rathmann zu Magdeburg, Sohn von Georg Gercken (No. 4.) 1738 —1746, war zugleich Administrator. 7. Sebastian Nicolaus Gercken, Bruder des vorigen, Kaufmann zu Salzwedel 1747—1754. 8. Philipp Wilhelm Gercken, Bruder der beiden vorhergehenden, Gutsbesitzer und Justizrath, in Salzwedel zuletzt in Frankfurt a. öl. und Worms 1754—1791. Von 1791 bis 1799 war das Patronat vacant. 9. Johann Christian Wilhelm Schulze, zuerst Justizdirector in Osterburg, zuletzt Justizrath in Salzwedel 1799—1819. 10. Valentin Gabriel Köhler, Dr. der Medicin in Salzwedel 1819—1821. 11. Carl Ludicig Carssoio, Land- und Stadt - Gerichtsdirector in Salzwedel, jetziger Patron seit 1821 im Verein mit den Testamentarien Freiherrn Carl Philipp v. Nordeck und Rector Gymn. Johann Friedlich Danneil. Anhang. 2. Uebersicht der Administratoren der Stiftung. 1. Nicolaus Gercken, Sohn Joachim's, 9ten Kindes des Stammvaters, Frühprediger in Magdeburg, zuletzt Arcliidiaconus in Lüchow, gemeinschaftlich mit Nicolaus Binde, Canonicus in Magdeburg. Sie waren als erste Testamentarien eingesetzt imd hatten die Administration 1610—1639. 2. Johann Linthe, Amtsverwalter zu Stabenow, interimistischer Administrator, ohne vom Patronat dazu ernannt zu sein 1639—1647. 6 42 3. Sebastian Gercken, Advokat und Notar zu Magdeburg, Sohn von Georg Gercken (Patrone N. 1.), Restaurator des Stipendiums 1647—1680. 4. Nicolaus Gercken, des vorigen jüngster Sohn, Brauer in 31agdeburg 1680—1699. 5. Dr. Friedrich v. Mascou, Rath imd Stadt-Physikus zu Magdeburg 1700—1730. 6. Georg Friedrich Gercken, Burgemeister zu Magdeburg, war zugleich Patron 1730—1737. 7. Valentin Joachim Gercken, Ratlimann in Magdeburg, war zugleich Patron 1738 —1746. 8. Erich Johann Christian Rademin, Secretair und Botemneister bei der Regierung zu Magdeburg 1747—1736. War ein Extraneus. 9. Johann Friedrich Gercken, Canonicus zu Magdeburg 1756—1771. 10. Valentin Friedrich Gercken, Regiments - Quartirmeister zu Magdeburg 1771—'1798. 11. Friedrich Philipp Carl Gercken, zuletzt Assessor beim Land- und Stadtgericht zu Wanzleben 1798—1819. 12. Theodor Carl Cranz, Criminal-Actuarius zu Magdeburg 1820 —1831. Anhang 3. Uehersicfit der Lehnsträger. 1. Nicolaus Gercken. S. Administratoren 1. 1610 — 1644 (?). 2. Sebastian Gercken. S. Administratoren 3. 3. Nicolaus Gercken. S. Administratoren 4. 4. Nicolaus Gercken, des vorigen Sohn. J. U. Lic. imd Advokat zu Magdeburg 1699—1736. 3. Johann Friedrich Gercken, Solm des Burgemeisters Georg Friedrich Gercken 1736 —1755. Beide letzten hatten mit der Verwaltung nichts zu schallen und waren weiter nichts als Lehnsträger. 6. Johann Friedrich Gercken. S. Administratoren 9. 1756—1791. 7. Philipp Friedrich Carl Gercken. S. Administratoren 11. 1799 — 1S19. In den Jahren 1791 —1799 war das Lelm nicht genutzt und kein Lehnsträger. 8. Theodor Carl Cranz. S. Administratoren 12. 43 Anhang 4. Generelle Ueb er sieht der ans dem Stiftungsvermögen an Stipendiaten zur Unterstützung verarmter Familienmitglieder und zur Aussteuer armer Mädchen aus der Familie gezahlten Gelder.*) 1. Stipendien. 1. Valentin G. 2 ) wies an von 1648—16S0, also in 33 Jahren 9605?/? 17 _ w-• c? cd* W 2 o" 5 B* , 10 & =w o 3 • —■ E"° L S rfj Oüü 55 B an» B 3 tu cn p 3 B Marie Elisabeth Sophie B. M. Johann Jacob Freydank. IsJ - • w w cd ►—1 • tr 1 B 09 2. 1=1 •■p uLi p 3 sl 25, cd* & & HH § 3" 5" w _ y ' g* & Zwillinge. p cd ^ J*JO r-t- 1-1 o C32 SV® 3° p a w ■< 3 «>,. 3 h> B ü> ST 3 ™ w s 3 H-I P 49 TABELLE III. Nicolaus Gercken zweiter Sohn von Nicolaus G. dem ältern, Kämmerer der Neustadt Salzwedel, geboren 1530; verheirathet den 3. Octob. 1587 mit Ilsabe Ahlemann; mit einer frühem Frau Anna Kerstens hatte er keine Kinder. Er starb 1606. GEORG G. (1588) Fr. (1614) Barbara Nicolai •J- 1635. Er war Patron der Stiftung v. 1610-1635. , ■- VALENTIN G. (1616—-1689) Rathsmitglied der Neustadt Salzwedel. Fr. (1640) Ilsabe Schulze, "Patron v. 1635—1680. Catharina G. (S. Tab. 7.) SEBASTIAN G. (1617—1680.) S. Tab. 7. SEBASTIAN v. G. (1646—1719) Kaiserl. Rath in W ien, Patron von 1680 — 1719. Elisabeth G. Catharina Nicolaus Catharina G. Emerentia G. Maria Georg AnnaG. (1641-1694) M. G. (1643) G.(1644) (1649) M.Michael 1651. Mann: G. G. (1659— Nicol. Burchardt fo. N. + o. N. Balth. Burchardt. FRIEDR. v. -f-o. N. S.T.6. 1751) S. (f 1682.) S. Tab. 5. MASCOU. Tab. 7. Ilsabe B. (1666-1730) M. . 1. (1688) Willi. Mollrath. 2. (1709) Heinr. Wisskoth. Achaz B. Ludwig Valentin B. Kunigunde B. 1668. Nicolaus 1662. 1664. Fr. (1697) M. Joh. Krusemark. B. 1672. Clara Mollrath. S. Tab. 4. Valentin Ludolph Joachim Kunigunde M. Ludwig Willi. M. Joh.Willi. Nicol. Christian (1695) M.(1725) Anton 1697. M. 1688. M. 1690. M. 16 92. Julius Anton M.1693. Weddc. Ludolph Nicol. B. 1699. Fr. (1728) Ilsabe Dorothea Müller. Georg Ileinr. Anton W. 1727. Fr. 1. (1751) Catli. Elis. Hanig. 2. (1774) Joh. Ludow. Carol. Bachmann. Elisabeth W. 1728. M. 1. (1751) Dietr. Caspar Schulze. 2. (1767) Willi. Gottlieb Wedde. Willi. Dietr. Sebast. B. 1730. Johanne Do- rothee Margarethe B. 1732. Nicolaus Friedr. Heinr. Ludolph B. 1729. Fr. Ca- tharine Schmidt. •Vi ti CO o 3 S ct> 5" "i 5? b ja °. p r e* a o 5t v p E5 in B s w p w I? 2. CD P r- P Adolph August O. 1807. 51 TABELLE IV. Nicolaus Gercken der jüngere, zweiter Sohn von Nicol. G. d. altern. Elisabeth G. M. Burchardt. Georg G. (1588—1635.) Catharina G. S. Tab. 7. Valentin G. Sebastian G. S. Tab. 7. Catliarina G. S. Tab. 5. Georg G. Anna G. S.Tab. 6. S.Tab.7. Ludwig Valentin B. Kunigunde B. Ilsabe B. Ihre Nachkommen s. Nachkommen s. Tab. 3. M. Joh. Krusemark. Tab. 3. Anna Margaretha Kr. Elisabeth Kr. M. 1711. Paul Dietr. Markmann. Paul Nicol. M. 1713. Anna Sophia M. M. (1765) Johann Gottl. Kogel. Clara Friederike Elisabeth M. M. 1. Heinr. Wisskoth. 2. Joacli. Dietr. Meier. Sophie Wilhel. Charl. K. (1777) M. (1797) Fried. Ileinr. Schulze. ö l-J* Ul ^ P P . HJ £^ 1— 1 CD i-j pj E Us GO 3« >• a o P Kg- J P qq w 2- cT *-> 05 cv, 02 2- £ f» £ h*» g )-J I-J GO P-j GO GO o ä. aq o O ro o CD Johanne Friederike Doroth.K. 1781. M. (1802) Christ. Jacob Dietr. Schulze. CO t-i O S£ co r cd 2- t-s, O fL Ul o GO g- O p CA g CO 22 O £C r £ CD CD £ H ö Q w p - P o £ ei e-+- 9 hi o o P " Ii <1 £ t*1 • l °ö o ™ L.1? P-J • CD P -uj & & ö M o Hl • HJ Q <» M 4^ CA CD P w Ul p o - CD & w £-i H-* ü £ HJ p <1 ' P H P P ui So m 3 p p o o O w Ul o GO >— » o ^5 H CD 0 01 o ►-i S CD Pj 02 o Joachim Cathar.Frider. Catharine Friedrich Christian Elisab. W. M. Willielm. Wilhelm Fried. H. (1781.) Ule. W. M. Anton W. 1762. Busch. 1773. Frieder. Doroth. Sophie W. M. Georg Wedde. August CO I—' o 3 *>£ o 3 CO ~ ö o o <1 CD CD e-+- e-f- CD 3 £ CD CD* CD o GO o GO c-< p 2- £ ff o I F - L- ^ B e b. M 5 o 2. p* ffi I—< E3 2. ff 2. £2 ES ES* 3" 2. ^ 7? P- ET CD* ' .3 £ • _ 3 GO O 0 ü *1 5" o 2. 2. s n> & S- P 1 p' p* ;j> Sj ff II £ ? s « P a t- 1 •§ S. ? r =■ HiQ s 1 & s g g Ii ^ ß cn £ M I—' >-J 4^ ? w I- §| »s 3 • 3 ft> Go i-' ^ I-J ES O CO CO CO 3 CO o o o 2- Leopold Ekbert Rudolpli P. 1821. Hildegard P. 1820. Friedrich Wilhelm K. 1821. Marie Doroth. Bertha K. 1822. 53 TABELLE V. Nicolaus Gercken der jüngere, zweiter Sohn v. Nicolaus G. d. altern. Georg G. 1558—1635. Catharina G. S. Tab. 7. Valentin G. (1616—1689.) Sebastian G. S. Tab. 7. Elisabeth G. Catharina G. 1649. Georg G. Anna G. S. Tab. 3. u. 4. M. Michael Baltha- S. Tab. 6. S. Tab. 7. sar Burchardt. Valentin Johann B. 1673. Fr. Anna Elisabeth deMascou. Tabaea Elisabeth B. Michael 1675-1705. M. 1695. Nicolaus Stephan Schulze. B. 1682. Ilsabe Emerentia B. 1684. M. (1703.) Ungnade f o. N, Johann Dietr. Sch. (1696—1727.) f o. Nachk. Joachim Ludwig Sch. 1699. Fr. Clara Maria Gräwen. Balthasar Valentin Sch. 1700. Friedrich Sch. 1703. cn ^ g 'st !> ^ S? CT g ) St, 03 1-3 ö. ig • 00 » p öge tri SV-, 2 £ SL o < 3 o 1 ? 2. s ts cd 09 g <2 p ce 3 ^c/2 O PI O r ö-B- hS 1 <1 p to cf OD CD Fl P Pj o 3. *- CD U) o & p P P >-i CA Cj CO P - • p PS CG P o - CD P ö 8 o CD P I <— 3- * CD O <1 CA CA P P IT« P Q j O t-P" 1 P 1 ö »— 1 O e4 <| P CD CA O, P3 ^ 5^ pr" P P s 5 cL 3. aq CD b t— CA O £5 Ö ÄQQ 5 2- p f £*, ' o g 2s p feg f/2 S 33' 95 95 s> sf 2S&. S" p ~ <—s 3 i-iO O P* <* p Og VI CD Pp. p" i— t—» > •vi CD 1? p p CO 3. CD o p g £ ö cd" CJ £ 3 H 09 S- ■ SS 09 ' Cj P Hg ? rj ß! O o S S^ ro c W^P 3 cb 2. (72 CB p (t 052, t""* 1— W lO g al 2- hc *v«rö fe Ojj- P >(^ 9. • CD 3 g O H- 5t CO S 3 CD Ä gss N B Hg ? ELT OD C O Q P 3- > o t/2 & 00 R H- Ö. ÄJ O ►5". CD. sl f° Hrj 2. 3" 3- c B* r Hp g. Ol' ^ P. oo S o g ' O o rr, ' p 8 OP- H, "O 09 rj 0 p p aq CL c r\ a % _ CD Og* o P Willielm Theodor Kr. 1830. 55 TABELLE VI. Nicolaus Gercken der jüng., zweiter Sohn v. Nicolaus Gercken d. altern. Georg G. 1558-1635. Catharina G. (S. Tab. 7.) Valentin G. (1616-1689.) Sebastian G. (S. Tab. 7.) Elisabeth G. (S. Tab. 3. u. 4. ) Catliarina G. (S. Tab. 5.) VALENTIN JOACHIM G. 1688. F.I.Rosine Witte. 2. Johanne Amalie Chüden. Patron des Stipendiums von 1738-1746. Catharina Elisabeth G. 1690. (M. 1709) Balthasar Nicolaus Burchar dt GEORG G. 1656—1726. Kaufmann in der Neustadt Salzwedel, Patron des Stipendiums von 1719—1726. Stifter desArmen-Le- gats. Fr. 1. (1686) Anna Annisius f 1712. 2. Wittwe Müller ■f sine prol. 3. (1715) Christi na Catharina de Mascou. Johann Anna G. (S. Tab. 7.) Ilsabe Anna (1692-1753). M. 1716 Christian Nicolaus Hoppe. Georg Friedrich G. 1694. SEBASTIAN NICOLAUS G. 1698. Patron d. Stipendii von 1747-1754. Dietrich G. 1700. Kaufm. in Magdeb. WQ n _ hS s f Si • aa sag H3 "i <*>■ 3 S tr 1 2 8". tn >13 Ö I Kl K ?• g ^ & S —1* 2 "^-1 * a? e fi-SE U S 3 *1 ob ^ = PHILIPP p FRIEDRICH CARL G. Assessor zu Wanzleben. Administrator v. 1798 — 1819. o S'-ö" • r 1 o fco ^ ö »— 57 TABELLE VII. Nicolaus Gercken d. jüngere, zweiter Sohn von Nicolaus G. dem altern. Georg G. 1588-1635. Catharina G. 1589. M. 1619. Joachim Schulze. Valentin G. SEBASTIAN G. (1617-1680) Catharina Elisab. Barbara Sch. llsabe Anna Sek. 1616—1689. Advokat u. Notar zu Magd. Restau- Seil. 1620. Sch. 1622. M. (1664) Sch. 1024. M. rator stipendii. Administrator von (1642) 1621. Chrstph. Fritze. 1625. (1652) Wer- 1047 1680. Diet. Holtorf. ner Schulze. 05 N O P Ö vi P rf P - • CT 1 P P o r/2 cn H H P c - OA O n o i-i eis P CO H 05 o e £ M 3 ^ • /-K i o p r C5 » 3 I 3 o 2 CD o r as B'H wj CD I®' CD -ii-® ff >■ i—< jj laO cu S 3 O E> t» f 3: « ff § g f 05 ö & B I l Ca H S m Q ► 3 CL, O S .3 P* Hrj ^ 2. N CD J3 gj OPO! G0 CD 00 5 O P CO ( Rh Hr-HyO MOP Ö - — _J i—. vi 05 P Hm gp " ? 2 «g H ' 51 SS'srii r 2 • 2^ P K £H - CD t> S ü t> r r p r Pj o CD GO GO Rh i— 4 P CD O GO O 0 ^ 1 gl' i—i p. <» CD Oj K> 2. * P_, CD p O C H-J CD ö o R o p" CD P Rh hj O CD P o 2j 5. ' 3 H R H"» CD % > > > * PH | P* H- 4 O H« 4 CO <* 05 ER • Ki 3 S W=s C5 r- o 3 i • 0 I P- H §1 ®f I - • 2 ö 05 s.» 5? O O H P ff 5-4 3 • S £-<13 H p -> 5_< Urs P ', p ■ H ^ R . <1 CD 5 lOO^- g E M E" O PI 3 H äs' -3. S 2 CEE CiQB v tu ja. Co q —,^,r ff J» ff • S 5 g w CEE. 5' K öl S" gs J> ? i cd . r CD p Rh Pg ff g Öi l"Tj ' B 1 5^ & e» p p ( CD p g- p CD ^ r * W S Rh P CD o C - ° ( P P. ä B' VI 1?0£ o S. ? g. § g ^ CD CT R p 5 ^ a ? ® 8 Ö- le 5-4 o p & CD p ^ -^1 Hit SH h cd tr s r ^ 2- S 5* • o p L 2 P p s ^i* p c CD o CD CD OI o* ^1 o C ü _< RH tJ2-g3K3W3^b . R <| H • H- • JrS-P ^ 1—1 ' ü O Pj ^1 CD S G0 P O P CD P ^ R 3 CD* PH O w R P m £ 2 SE H 2 £.3' P CD 'vj m ff 3. m <55 J . 9 fD ff El Qj Bs. t&.5° ro 05 Joach. Fried. Daniel II. Gustav Heinr. Christ. II. Fr. Willi. Wolterstorff Friedr. Christian Gustav II. 1825. Anna Johann Johann AnnaCath. Cathar. Dietrich Chrstph. Frider. K. S. 1778. Andr. S. Joach. S. 1788. M. 1784. 1789. Andr. Ant. Schüler. 59 TABELLE ¥111. Christina Gercken, zweite Tochter v. Nicolaus G. d. altern. M. Pascha Stampehl Rathsmitgl. d. Neust. Salzwedel. Christine Joachim Jürgen St. St. 1588. St. 1560. 1561. Joachim St. Catharine St. Peter St. Anna St. 1563. f 1616. 1565. M. (1588) 1567. 1569. Jacob Schulze. Nicolaus Heinrich Barbara St. St. 1571. St. 1573. 1577. M. Joh. lleichc. Anna St. 1596. M. (1623) Joachim Schmidt. Ilsabe St. 1599. Christine St. 1601. Nicolaus St. 1602. Catharine St. 1605. M. (1638) Michael Burchard. Catharina 11. 31ann: Jacob Kockert. Hilfgott Johann Anna Eli- Gottschalk Anna Eli- Johann Joacli. B. Michael Balth.B. Dietrich Anna Barbara Hilfreich Georg sabeth Sch. 1624. sabeth B. 1640. Fr. (1670) 1642. Fr. Cathar. Christoph K. M. Theod. Seh. 1625. Scli. 1627. Sch. 1628. Fr. Doroth. 1639. 1) Wichmann. Gercken vgl. T. 5. B. 1645. Hacksen. Wahnann. 2) Ortmann. Achaz Leopold Sch. Fr. Cathar. Elisab. Hellwig. Elisab. Bar- Catharina Balthasar Johann Johann bara B. Dorothea Nicolaus Dietrich Joachim 1671. B. 1673. B. 1676. B. 1679. B. 16S3. Julius Adam Dietr. Adam Joachim Steph. Joh. Marie Catharine Christine So- Sch. Sch. Inspect. Constantin Johann Sch. Hof- Sch. M. Stephan phie Sch. M. zu Puttlitz. Sch. Sch. fiskal. David Solbrig. Fuhrmann. Cathar. Maria II. M.Reinec- cius. Doroth. Elisab. Joh. Magdal. Sch. M.David R. 1689. M. Sichert. Samuel Bär. CD * 5* ^ £- o p: F p öi CD P CD in o y-rlP CD CD ^ m » ' 5. S Ä 'w r-l § s-ss ira ri C—j $-* •*1 £. ST ~ CD Q I s-s. »> tiT 00 ö 2 £ s* 3 Zwillinge. 61 TABELLE IX. Elisabeth Gercken, dritte Tochter von Nicolaus G. d. altern. Mann: Jürgen Baumann. Anna B. HansB. Catharina Elisabeth B. 1568. Claus B. Barbara B. 1756. M. 15G0. 1562. B. 1567. M. Ilans Fritze. 1571. Sebastian Schulze. Pascha Fr. Anna Fr. Elisabeth Catharina Fr. Joachim Seh. Anna Seh. 1606. Johann Sch. 1597. 1603. Fr. 1605. 1607. Mann: 1603. M. Franz August 1611. Joachim Schulze. Peters. Anna Maria Catharina Ursula Si- Barbara Sibylla Elisabeth Franz Ju- Anna Do- P. 1632. Elisabeth P. donie P. P. 1635. P. 1640. M.(1679) lius P. rothea P. 1634. 1638. Johann Schuller. 1643. 1650. August Valentin P. f o. N. 63 TABELLE X. Emerentia Gei'cken, fünfte Tochter v. Nicolaus G. d. altern. Mann: 1. (1560) Joachim Bindemann. 2. (1578) Andreas Schulze. BarbaraB. 1562. M. 1.. (1584) Kersten Ristedt 2. Nicol. Kersten. Nicolaus Catharina Joachim Johann Emerentia Sch. Catharina Heinrich Anna S.(?) B. 1565. B. 1567. B. 1570. Sch. 1581. M.(1611) Sch. 1583. Sch. 1588. M.Hans 1579. Thom. Flessau. Wöde. Anna R. 1588. M. Christoph Wernike. Barbara K. 1599. - ST p & P CD SS £5 f ij* Si ^ S P • * O " ■£! sS ? §^?o^ f* OO 2l^OC3 & CO CA 2 CO 4^ Joachim K. 1596. Synd. in Lübeck. Iis ab e K. M. Ludolph Burchardt. Nicolaus F. 1612. Joachim F. 1613. o> 5 co a >—» e-> • P (Ii o p in r-t- CD p in O ^ p o r CO CD* £- O d c/3 ■ p 1—1 o CO CS O • O O g'.af QJ h>CT9 ' CD WW P ' 03 t-i HH 53IO d 4^ ' pVgeT ' (fl 03 jw ^2 -- c*f Ol P 2 CD "B I P *1 P CA tf.g-X CA £ CT* lO CD^ • 4^ & «-.a a 2- ^ Cr • a «H o , Rudolph F. 1616. Andreas F. 1620. Georg Ni- Dorothea colaus 0. 1673. Elisabeth 0. 1675. Barbara Johann Joachim Elisabeth Heinrich Matthias H. 1683. II. 1686. H. 1686. Christian Johann Peter Nicolaus Heinrich Heinrich C. 1736. C. 1738. C. 1739. Nicolaus C. 1773. Peter Philipp C. 1774. Maria Dorothea C. 1779. Christian Joachim C. 1781. Johanne Maria Peter Nicol. Joachim Charl. Luise Elisabeth Charlotte Juliane Heinrich C. Hermann Friderike C. Henriette C. 1805. C. 1808. 1810. C. 1812. 1815. C. 1808. 65 TABELLE XI. Joachim Gercken, dritter Sohn von Nicolaus G. d. ältern. Fr. (1578) Anna Bindemann. Anna G. Catliarina G. 1584. M. 1581. (1605) Anton Meyer. NICOLAUS G. 1586. erster Anna G. Testamentarius u. Administrator. 1587. Nicolaus M. 1606. Anton M. 1608. Heinrich M. 1610. Nicolaus M. 1637. Catharina Sebastian Ilse M. Barbara M. 1621. M. M. 1612. M. 1614. 1621. Stephan Kaulitz. ^ 1 ————> , —_____—.— Anna Anton M. Ilsabe M. Claus M. Clara M. Erdmann Sebastian Helena K. 1652. 31. 1) Schade Cathar. 1642. 1644. 1646. 1646. M. 1647. M. 1649. f 1681 o. N. 2) Friedr. Cliri- M. 1639. Zwillinge. stoph Hindenburg. Christoph Georg Caspar II. Fr. Eleonore II. Schulze. Friedr Christ. Elisabeth Anna Dorothea II. S. Tab. 12. Sophie II. H. 1691. M. Jac. S.Tab. 13. Wolterstorff. Sophie Elisab. H. M. Joh. Albrecht Wolterstorff. Johann Albrecht W. 1727. Fr. Sophie Elisabeth Hindenburg. Friedrich Christoph W. f o. N. Christian W. 1758. Fr. 1) Albert. Fleischmann. 2) Charlotte Pauli. Christoph W. 1772. Fr. Luise Hindenburg verwittw. Ohm. Jacob Friedr. W. 1762. Dr. d. Theol. 67 TABELLE XII. Joachim Gercken, dritter Sohn von Nicolaus G. d. altern. Fr. Alma Bindemann. Anna G. Catharina G. 1584. M. 1581. (1605) Anton Meyer. Nicolaus G. 1586. erster Testam. u. erster Admistr. Anna G. 1587. Heinrich M. S. Tab. 11. Barbara M. 1621. M. Steph. Kaulitz. Use M. Helena K. 1652. M. Friedr. Christoph Hindenburg. »a« Christoph H. Seine Caspar H. Friedr. Christ. Elisabeth Sophie Anna Dorothea Descend. s.Tab. 11. H. 1696. H. S. Tab. 13. H.S.Tab. 11. Johann Christian Gottlieb H. 1733. Nathanael Gottfried H. 1735. Johann Samuel H. 1740. Andreas Friedrich Christoph II. 1730. Johanne Elisabeth Christiane H. 1768. M. Chrstph. Ludw. Friedr. Rätzmann. ri sJF? Ii kl 1 S ® o » * »ö I ^3 £?? ffl ® & • £3 fej W • o << ® m co S n o o V 1 ® >— o Dorotli. Luise Chri- Johann Ernst stiane H. 1774. M. Ludwig Friedrich 1) Olim. 2) Wolter- Friedrich Christian storff. Vgl. Tab. 11. H. 1777. H. 1772. Nathanael Heinrich Henriette Luise Friedrich Ludwig Sophie Doroth. Wilhelm Stephan H. 1779. M.Joh. IL 1775. H. 1777. Gottfr. Bettin. cd «H 5*02. » S Hg o & ^ 3 go • . ft «! s O* CJ 2 • T T rs Ernst Otto Ludwig Gebhard August 0. 1832. 0. 1829. 5' 5. p c/i & p • o t-1 o co o ^ Hj cd 2 H' re f S y gS's 2 a* £<§ & a _p & go (h h* = s • Ptr 1 !- 00 !•; I Cä 3 5=» I cd ° ° I .S.® s» s ' to ®P°i HHP 2 « w™ 0 n M « s ? &g*i- a® o W W W p: ' " 1 M ^ CA • & g £ ^ 2-Cfq pr 1 CD cd (t, p g t" 1 p S.O Ol M cd >-i W3 l-J B 00 cd 2ö fp £ c E h S r -H O cd 2..® ÖO kr • y cd 3 cd 00 c tr 4 cd tr* p CT* r § « Dorothea Luise Auguste K. 1819. Carl Joh. Ludwig Hermann K. 1821. Willi. Joh. Gottl. Gottfr. IL H. 1784. 1785. o *j o a b s. e es a i- ff r+- pu io S E rrj CO | hj 5ri n>* 3. & % a r e CD ff- _ ?< > c crq 69 TABELLE XIII. Joachim Gercken. Fr. Ann a, Bindemann. Catharina G. M. Anton Meyer. Heinrich M. S. Tab. 11. Barbara M. 1652. M. Steph. Kaulitz. Helena K. 1652. M. Hindenburg. Sebastian M. Christoph Georg H. S.Tab. 11. Friedrich Christian II. S .T.12. Elisab. Sophie H. M.Conrad Rappmund. Johann Jacob 11. 1725. Anna Dorothea H. S.Tab. 11. Dorotli. Elisab. Charl. B. 1761. M.1)Johann Joachim Tliiemann. 2) Anton Zorn. Wt=i& ' w sT H- pg CT 1 2. OD® g Qö o P 5 CD P Catharina Elisabeth ß. M. Friedrich Christian Andreas Gersbach. $ gjfr i " 5?! o p. 3. E° fl 2 P hrt P g N m >—i <1 CD CO SIE Z> PN!" 1 s P . P CO 0^ z £ O f &J_ Dorothea Elisabeth B. 1821. Dorothea Sophia Elisabeth 11.1772. Mann: Stephan Anton Rode. Johann Gottlieb Ludwig R. 1774. 10 Seite 24 Zeile 18 ist statt Lückar zu lesen: Lüchow■ — 42 ist Zeile 2 von unten vor Zeile 3 v. u. zu setzen und sind die Wörter: „das Lehn nicht genutzt und" zu streichen. — 43 Zeile 2 von oben ist hinter Stipendiaten ein Komma zu setzen. — — — 19 von oben ist statt 396 tftß zu lesen 39 t/iß-