deren Verheiratlmng, Wohnort u. dgl. angehängt ist. Jedem Kinde ist ein besonderes Blatt gewid-met. Bei einigen finden sich auch noch die Urenkel des Stammvaters aufgeführt. Dies Documentist darum unschätzbar, weil die Kirchenbücher der Neustadt erst mit 1556, die der Altstadt nochspäter anfangen, sämmtliche Kinder des Stammvaters aber vor diesem Jahre geboren sind. Aufdieser sichern Grundlage liess sich nun mit Hülfe der hiesigen Kirchenbücher fortbauen, deren viel-fache Benutzung das Patronat der Güte der beiden Herren Superintendenten Ritter etc. Oldecop u.Krause verdankt. Wenn bei Familiengliedern ausserhalb Salzwedel der nöthige Nachweis nichtdurch Kirchenbücher gefiilnt werden konnte, weil sie erst später angelegt oder auch wohl verlo-ren gegangen waren, so dienten die Urkunden zweiten Ranges, als Leichenpredigten, Hochzeits-gedichte, Inschriften auf Leichensteinen u. dgl. nach vorangegangener strengen Prüfung 1 ) als Be-weismittel. So ward es dem Patronat möglich, die im Anhange befindlichen Geschlechtstabellenanzufertigen. Zum Gebrauch des Patronats und zur fernem Vervollständigung dienen andere Stamm-tafeln, die im Wesentlichen mit den angehängten übereinstimmen, aber ausserdem noch bei jedemNamen eine Hinweisung auf die Beläge enthalten, welchen Hinweis mit abdrucken zu lassen fürdie Familie ohne Nutzen zu sein schien.
Auch enthalten die nachfolgenden genealogischen Tabellen nicht die ganze Gerckensche Fa-milie, sondern nur die Glieder derselben, die sich bisher als solche legitimirt haben. Diejenigen,deren oder deren Kinder Namen sich noch nicht in den Stammtafeln finden, haben zu ihrer undder ihrigen Legitimation nxu nütliig, sich als Descendenten irgend einer in den Tafeln sich finden-den Person durch gehörige Kirchenatteste zu legitimiren. Es wäre zu wünschen, dass die fehlen-den Familienglieder ihre Legitimationsurkunden bald einsendeten, damit ihre Namen in die Tafeln,deren sich das Patronat bedient, und die stets fortgeführt werden, eingetragen werden können, wobeider Wunsch nicht unterdrückt werden kann, dass dieselben die Geburts- und Copulationsscheinealler ihrer Kinder, nicht bloss der Söhne, für die sie das Stipendium nachsuchen, wie dies nur zuoft geschieht, einsendeten.
1) Wie vorsichtig man bei diesen Quellen zweiten Ranges sein muss, davon finden sich auch in der Gerckcnschcn FamilieBeläge. So enthalten z. B. einige Denkschriften auf Lübecker Rathsherren aus diesem Gcschlechte, eine grosse Mengegenealogischer Irrthümer.