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werde; denn ich versichere meinem Herrn Vetter, dass ich ihm hei mei-nem Lehen nicht gestatten werde, wenn er auch ein grösserer Mann, alsich, wäre.
Hatte gleich ein Tlieil der Familie — denn, wie schon oben angeführt, nicht alle vollzogendas Protokoll — in der Form gefeldt, so hatte er doch in der Sache selbst recht. Der TestatorNicolaus G. verordnet nicht bloss für die erste Ausführung seines letzten Willens die Einsetzungvon Testamentarien, sondern sichert ihnen ganz offenbar einen dauernden Einfluss auf die Verwal-tung und Verwendimg des Stiftungsvermögehs; sie vorzüglich sollen die Executoren seines letztenWillens sein u. werden daher auch im Testament einmal ewige Testamentarien genannt. Man musssich hillig wundern, wie der klare Sinn des Testaments Jahrhunderte lang verkannt bleiben konnte!Erst den neuesten Zeiten war es vorbehalten, den Willen des frommen Nicolaus ganz in Ausfüh-rung zu bringen.
Durch den Familienschluss vom 8. Novbr. 1819 war bereits ein bedeutender Schritt zur Ein-setzung eines testamentsmässigen vollständigen Patronats geschehen, indem die besonders damalsverwickelten Verhältnisse der Stiftimg, wie schon oben bemerkt, die Ansetzung eines besondernGeschäftsführers und eines Compatrons nöthig machten. Aber sie bildeten doch noch kein Colle-giurn, und das Verliältniss, in dem sie zu einander standen, war tlieils nicht genau bestimmt,theils ward das Bestimmte zum Theil nicht genau beobachtet. Dazu kam, dass der Patron Dr.Köhler bald den Wunsch aussprach, wegen seines hohen Alters der Geschäfte eines Patrons ent-bunden zu werden. Desshalb ward am 4ten Mai 1821 die Familie versammelt, und der Dr. Köh-ler erklärte derselben, dass er den zeitherigen Geschäftsführer den Land- und Stadtgerichts-Direc-tor Carssow für sich als Patron zu substituiren sich entschlossen habe. Sofort brachte der neuePatron bei der Familie in Antrag, dass theils wegen der immer mein - sich häufenden Geschäfte,theils und vorzüglich nach dem offenbaren Willen des Testators, nach welchem Testamentarien —die Zahl lässt das Testament imbestimmt — dem Patron zur Seite stehen sollen, zwei Testamenta-rien erwählt werden möchten. Er brachte dazu den zeitherigen Compatron, Freiherrn v. Nordeckund den Subsenior der Familie den Doctor der Theologie Pastor Christian Wolterstorff in Vorschlag.Beide nahmen das ihnen angetragene Amt an, Letzterer substituirte jedoch fiir sich den Rector desGymnasiums Danneil. Die Familie gab zu dieser Wald des Patrons um so lieber ihre Zustimmung,da sie dem Willen des frommen Nicolaus gemäss war. Zugleich ward beschlossen, dass sämmtli-che auf die Verwaltung des Stipendii sich beziehenden Angelegenheiten von Wichtigkeit von demnunmehr aus 3 Personen bestellendem Patronat berathen werden sollten, wobei der Geschäftsgangund das Verliältniss des Patronats zum Administrator näher festgesetzt ward. Auch ward das Uni-versitätsstipendium auf SO Thaler *) jährlich erhöhet, so lange der Stand der Kasse es zuliesse,und endlich bestimmt, dass sämmtliche Acten in einer besondern Registratur bei und von dem Pa-tron, die Documente aber bei dem ersten Testamentarius asservirt werden sollten.
1) In der Folge konnte ein Paar Jahre hindurch das Stipendium sogar auf 100 Rthlr. jährlich erhöhet werden. Die sich bedeu-tend vermehrende Zahl der Studirenden aus der Familie, die niedrigen Kornpreise und sinkende Ackerpacht nöthigte dasPatronat jedoch bald wieder, auf 80 Rthlr., zuletzt — hoffentlich nur auf wenige Jahre — auf 60 Rthlr. herabzugehen.