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[Hauptbd.] (1833)
Entstehung
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Testamentarien kommen bei der Verwaltung in den 3 ersten Perioden nur eimnalil vor, undzwar gleich Anfangs nach dem Tode des Testators. Vergl. oben Periode 1. der eine von ihnenwar zugleich Administrator. Nachher geschieht nur noch einmahl eines Versuches Erwähnung,2 Testamentarien anzustellen. Im Jahre 1699 unter dem Patronat des Kaiserl. Raths Sebastianv. Gercken, der in Wien lebte, liess sich nämlich der Syndicus und Burgemeister zu Lübeck,Sebastian Gercken, Sohn von dem Restaurator des Stipendiums Sebastian, von den in und beiLübeck wohnenden Freimden eine Vollmacht ausstellen, um in Salzwedel, dem Sitz der Verwandt-schaft, gewisse Verfügungen Hinsichts der Testaments Verwaltung zu erwirken. Nach dem nochvorhandenen Protokoll, das aber bei weitem nicht alle Familienglieder in Salzwedel unterzeicline-ten, ward unter andern auch, weil der Bestimmung des Testaments gemäss dem Patron Testa-mentarien zur Seite stehen sollten, der mit anwesende Lübecker Sebastian Gercken zu einem die-ser Testamentarien erwählt, der Name des 2ten, der ein Salzwedler sein sollte, blieb offen. Diesgeschah aber ohne Wissen des Patrons und scheint ihm desshalb auch gar keine Mittheilung ge-macht zu sein. Dagegen erliess Sebastian gleich nach seiner Rückkehr in Lübeck als Testamen-tarius Verfügungen an den Administrator. Dieser wandte sich an den Patron nach Wien und batum Verhaltungsbefehle. Sebastian v. Gercken war sehr entrüstet über ein solches Verfahren desLübecker Sebastian, mit dem er schon früher nicht in den friedlichsten Verhältnissen gelebt zuhaben scheint, und erliess an ihn unter dem 17. Apr. 1700 ein Zurcchtweisiingsschreibcn. Der fol-gende Auszug aus deniselhen dürfte nicht ohne alles Interesse sem.

Hiernäclist habe ich aus einer Vollmacht, so Derselbe (es ist der

Lübecker Sebastian gemeint) dem Hrn. Dr. Mascou, als Administratoren desGerckensclien pii corporis zu Magdeburg zuzuschicken sich unternommen,ersehen, dass Er solches in seinem Namen abgefasst, da Er sich doch zu er-innern hat, dass Ihm dergleicli in seinem Namen zu thun, me vivente, nicht

zukommt und kann ich nicht absehen, was mein Herr Vetter vor

raison habe, sicli dazu so listiglich zu obtrudiren und die jura, so mir zu-stehen, an sich zu reissen. Es hat zwar der Patronus Nichts davon als Müheund Sorge und die Ehre, das Werk zu guberniren, und also scheint es wohl,dass es mir auch gleich viel thun könnte, ob ich die Mühe, oder ein ande-rer sie hätte; allein, weil ich bemerke, dass Meine Herrn Vettern darunterein Mehreres suchen müssen und Mir es ohne dass an meinen Ehren nach-theilig will fallen, so ersuche ich Ihn ganz freundlich und vetterlich, er ge-ruhe, von solchen seinen propos hinkünftig abzustehen und sich in die jura,dem patrono zuständig, weiter nicht zu mesliren, damit ich als ein naherBlutsfreund mit Ihm nicht zu zanken und zu streiten nicht ansam bekommen

möge Wobei es Derselbe hoffentlich lassen und nicht causiren

wird, dass desshalb an einem hohen Orte decision zu suchen necessitiret