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[Hauptbd.] (1833)
Entstehung
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zur Erstattung des Kapitals, der rückständigen Zinsen, zusammen mit Einschluss der Kosten zu400 Rthlr. verurtheilt. Im Fall niclit sofort Zahlung geleistet würde, sollte der Creditor sich durchdie Nutzung von zwei Hufen Acker auf dem Stadtfelde bezaldt machen. Nur 50 Rthlr. konnteSebastian aufbringen, so dass er sich genöthigt sah, 1 £ Hufen einstweilen abzutreten. Diese blie-ben bis zum .Tain- 1695 in fremden Händen, und mussten erst wieder auf dem Wege Rechtens ein-gelöset werden. Dagegen klagte Sebastian gegen die Erben der Wittwe des Stifters, erlebte aberden Ausgang des Processes nicht, indem erst 1681 das Testament theilweise für die Verluste ent-schädigt ward.

Bei der Stadt Magdeburg waren 2000 Rthlr. von dem Syndicus Nicolaus G. zinsbar belegt,die keine Zinsen trugen. Sebastian wandte sich deshalb an den Cliurfürsten von Brandenburg,um Vermittelung bittend. Es ward deshalb 1674 in Dessau eine Commission zur Regulirang desSchuldenwesens von Magdeburg niedergesetzt. Das Residtat war, dass das belegte Kapital niegekündigt werden sollte, und dass die Zinsen von 5 proC. auf 2 für's Hundert heruntergesetztwurden.

Auf Rogätz waren 1000 Goldgulden und auf Angern 800 Rthlr. von dem Stifter zinsbar be-legt. Die darüber sprechenden Urkunden waren, wie oben näher angegeben, von dem PredigerNicolaus Gercken in Erfurt für 312 Rthlr. versetzt. Diese einzulösen war Sebastians erste Sorge.Nun entspann sich über diese Kapitalien ein kostspieliger Process, dessen Ende Sebastian ebenfallsnicht erlebte. Lange nach seinem Tode wurden in dem Prioritätsurtheil beide Kapitalien so weitzurückgesetzt j dass sie ganz ausfielen.

Die von dem Prediger Nicol. Gercken nach dem Obigen in Eisleben versetzten 4 Hufen inGross -Mühlingen veranlassten ebenfalls einen schweren Process bei der Gräflichen Kanzelei inBarby, weil der Acker bereits in den Händen des dritten Besitzers war. Auch dessen Ausgangerlebte Sebastian nicht. Erst sein Sohn und Nachfolger beendigte ihn durch Vergleich mit bedeu-tenden Aufopferungen.

So lange Sebastian lebte, wagten es Neid und Missgunst nicht, die Verdienste des herrli-chen Mannes zu verkleinern. Aber nach seinem Tode erwachten auch sie, wie dies im menschli-chen Leben leider nur zu oft zu geschehen pflegt. Der ihm gemachte Vorwurf bestand darin, dassseine Rechnungen nicht in der Form abgefasst wären, dass sie gründlich übersehen und beurtheiltwurden könnten. Aber er hatte nach seinem eigenen Geständniss die Administration nur unter derBedingung übernommen, keine Administrationsrechnimg legen zu dürfen, und er hat gerade durchseine Rechnungslegung, gleichviel in welcher Form sie gefasst ist, mehr gethan, als er zu thunverpflichtet war. Bedenkt man ferner, unter welchen Umständen er sich der Administration unter-zog, so liegt wohl am Tage, dass Eigennutz nicht die Triebfeder seiner Handlungen sein konnte.Ueberdies hat er nachgewiesen, dass er in den 32 Jaluun seiner Administration die Summe von1020 Rthlr. 17 Ggr. an Stipendien gezahlt hat, eine Summe, die unter den Umständen bedeutendgenannt werden kann, während von 1621 bis 1647 kein Pfennig an Stipendiaten gezahlt ward.In den ersten Jahren seiner Administration hatte er natürlicherweise durchaus keine Einnahme,wohl aber grosse Ausgaben für Lehnserneuerungen, Zahlungen an Erbzinsen, die seit 20 und mehrJahren in Rückstand geblieben, für gerichtliche Aeckeranweisungen, unaufhörliche Processe,

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