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richtigk gehalten, vndt die Erbzinse jährlich davon abgetragen wer-den, —
Wurden auch etzliche Hanbt Summen abgelegt werden, dieselbe sollen alsobald wiederumb angelegt, vnndt von den Haubt Summen vndt Zinsen ausservnndt wieder dieser Verordnung nichts alieniret noch verringert werden.
Meine Bücher vnd Bibliotheca, vndt alles Avas dazu gehöret, soll nach lauteines vonn mir selbst vfgerichteten Inventarii, bey einander gelassen, vnndt Kei-nesAveges vorrueckt noch vorkaufft AVerden, Uimdt sollen alsobaldt nach meinenTodte, meinen Vetter Nicoiao Geriehen vermuege gemeltes Inventarii dieselbe zu-gestellet AVerden, jedoch das er ein Revers de non alienando vonn sich gebe, Auchandern Freunden, so ein facultatem zu studieren anfangen, davon Bücher, so zuihrer Facultet nützlich zugebrauchen, davon gleichergestalt, sub heneficio Inventa-rii vnndt sub cautione zu stellen und folgen lasse, Dergestalt, wann einer nichtmehr studiret, oder gradum Magislerii in phUosophia erlangt, vnndt zu KeinerFacultet schreiten Avurde, das er die Bücher so er gebraucht, Aviederumb vonsich stellen, oder so etzliche wegkommen, dieselbe nach der neulichsten editionwieder dazubringen Avolle, Gleichergestalt soll es auch mit denen gehalten Averden,so ein Faciütatem studieren, das Avami sie nicht mehr in Academia sein, vnndtwann sie gleich gradum Docloris erlangt, die gebrauchte Bücher liiiiAvieder, demBibliothecario, bona fide, einantworten sollen, Dormit meine Bibliotheca vnndtwas dorzu gehürigk, vnvorrueckt, vnd vnvorschmelert, bei einander behaltenvndt vleissigk vorwahret Averde.
Es sollen auch diejenigen, so aus meinen vorordenten Stipendiis, durchGöttliche Hülfe ad pinguiorem forlunam Kommen, erwehnte meine Bibliothecammit einem ansehnlichen ;Opere, ihren eigen Kindern und posteris zum Bestengratiludinis ergo zu vermehren vorpflichtet sein, vnndt soll die custodia allezeitbey dem ehesten in familia paterna, sonderlich die meines Nahmens sein, so dastudieret, bleiben.
So befehle ich auch meinen Erben vnndt Testamentarien, auch derselbenKinder vndt Kindes Kinder, Amndt respective successoren, in infinitum , das sievon meinen Haubt Summen, vndt Pechten auch Büchern vndt andern so ich vor-lassen vnndt gegeben, bei ihren Christlichen GcAvissen, welches ich hiermit willoneriret vnndt beschweret liahen, im geringsten nichts alieniren, noch bei leben-digen Leibe oder vf den Todesfall durch ein Contract letzten Willen, oder auderedisposition, Avie dieselbe Nahmen haben magk, nichts veberall ausgeschlossen,
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