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Vierter A b s ch n i t t.
tz. 50.
Der Mutter erste Sorge als Vormünderin ihres Sohns war, sich mit denBrüdern ihres seeligen Gemahls, Conrad dem 3- und Ludwig, wegen derVerwaltung und der Auskünfte der Liebenburg zu vereinigen, um auf einenfesten Fuß zu kommen. Es glückte ihr, schon auf Ostern 4517 einen Ver-gleich mit denselben abzuschließen, durch welchen ihrem Sohne auf 1't Jahrelang eine jahrliche Pacht von 200 Rfl. für seinen Antheil an der Liebenburgzugesichert wurde. Es war dies freilich weniger, als sein seeliger Vater anPacht erhalten hatte, allein dagegen war die Vormundschaft von allem Beitragezu den erforderlichen Unterhaltungskosten frei.
Wegen der übrigen gemeinschaftlichen Güter, und namentlich auch wegendes Witwenthums der Vormüuderin walteten mehrere Schwierigkeiten ob. Eswurden solche jedoch unter Vermittlung des Schultheiß Leonhard Busch zuNordhausen, des CanonicuS Heinrich Wiese und des Bürgermeisters JohannWeidemann in Goslar, welche beide Letztere vorhin lange Jahre in Conraddes Zweiten (§. ^0.) Diensten gestanden hatten, und von allen Güterange.'legenheiten die beste und vollständigste Kenntniß besaßen, durch einen aufMartini 1520 abgeschlossenen Vergleich ganzlich beseitiget, und diese Gegen,stände auf einen festen Fuß gesetzt.
Auf Ostern 1532 sind von Conrads Vermögen 9000 NGfl. an denHerzog Heinrich stur, von Braunschweig creditirt, für deren richtige Rück-zahlung die Grafen Hoyer und Gebhard von Mannsfeldt, Graf Bodo vonStollberg-Werningerode und der Graf Ulrich zu Reinstein und Blankenburgdie Bürgschaft übernommen haben.
Bei Ablösung der Liebenburg stellte gedachter Herzog am Freitage nachReminiscere 1538 eine besondere Obligation über den dritten Antheil dieses