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Dritter Abschnitt.
zugewiesen wurden, die sie durch ihre eigenen Voigte für sich allein admsinistriren lassen sollten.
Als Geschlechtsastester empsseng Ludewig im Jahre 1555 die Gesammt--belehnung vom Herzoge Ernst von Braunschweig-Lüneburg wegen der Gruben-hagenschen; und im folgenden Jahre 1550 vom Grafen Ernst von Reinsteinüber die Relnsteknschen Lehnspertinenzien.
Auf Ostern 1557 berechnete er sich anderweit mit dem Herzoge Heinrichdem Jüngern wegen seiner oftgedachten Forderungen, worauf bis dahin erst4000 Gfl- abbezahlt waren, und erhielt eine besondere Versicherung, daß dieannoch 15,158 Gfl. für ihn allein an Capital und Zinsen betragende Summenunmehr in fünfjährigen Terminen gewiß abgetragen und zurückgezahltwerden solle-
Sein mühe- und sorgenvolles Leben beschloß er am 19. Januar 1557zu Goslar, wohin er sich nach dem Verluste seiner Pfandbesißungen zurück-gezogen hatte.
Er scheint zweimal verheirathet gewesen zu seyn. Denn in einer von denGebrüdern Bodo und Sander von Oberg im Jahre 1536 für ihn ausge-stellten Schuldverschreibung wird seine Gemahlin Kunne, das ist Kunkguude,genannt, ihr Geschlechtsnamen aber nicht beigefügt.
Seine andere, am 17. December 1553 zu Peine verstorbene Gemahlin,deren die Familiennachrichten übrigens nur allein gedenken, war Lucie vonHodenberg.
Rücksichtlich seiner Kinder weiß man, daß er fünf Söhne, nemlichConrad (§. 44.), Hans, Heinrich, Brand und Bartold, auch eine Tochter,deren Taufnamen jedoch nicht angemerkt ist, erzeugt habe. Welche von