Das altere Hildesheimsche Haus.
21Y
und seine Brüder, Ludwigs Sohne, auch wieder zu Gnaden annehmen wolle,weil sie versichert hatten, seit der Schlacht bei Sievershausen nicht weiter indes Markgrafen Diensten gewesen zu seyn. Inzwischen sollten sie nebst allenUebrigen zu Wolfenbüttel persönlich erscheinen, Abbitte thun und von neuemLehnspsiicht leisten, sich auch aller Verbindungen mit dem Markgrafen Albrechtganzlich enthalten. Zur Erfüllung dieser Bedingungen war anfanglich derDonnerstag nach Oculi 1554 anberahmt, eingetretener Behinderungen halberaber nachmals auf den Montag nach Jndica verlegt. Bevor jedoch die vonSchwicheldt zu diesem Verhandlungstage nach Wolfenbüttel reiseten, begehrtensie zuvor eine fürstliche ausdrückliche Zusicherung eines sicheren Geleites, und,da neuerdings die Herzoglichen Beamten zu Woldenberg die von Schwicheldt«schen Gutsleute mit sneu aufbringen wollenden ungewöhnlichen Dienstenbeschwert hatten, ganzliche Abstellung solcher neuen Krankungen ihresEigenthums.
Beides wurde bewilliget. Die von Schwicheldt erschienen'zu Wolfenbüttel,und es wurde an dem bestimmten Tage der Versöhnungsreceß (Nro. 245.)abgeschlossen. In Gefolge dieses sollten nunmehr alle bisherigen Unbildegänzlich vergessen, und gegen einander aufgehoben, der Proceß am Reichs,Cammergerichte abgethan seyn, und die Forderungen derer von Schwicheldtvon der Landschaft, als welche diese Schuld übernommen habe, verbrieft,verzinset und nach und nach abgetragen werden.
Nach so auf diese Weise hergestellter Ruhe, Frieden und Sicherheit setztesich Ludewig von Schwicheldt mit seines langst verstorbenen Bruders, ConradSdes Dritten, Söhnen wegen der bislang gemeinschaftlich verwalteten Güterzu Peine, kleinen Jlsede und Sievershanssn dergestalt am 15. Juli 1554aus einander, daß Gerichtsbarkeit, Fischerei, Schaferei und Zehnten zwargemeinschaftlich blieben, jedoch jeder Linie gewisse Meyer und deren Prastationen
28*