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Versuch einer Geschlechts-Geschichte des reichsgräflichen Hauses von Schwicheldt : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden
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Dritter Abschnitt.

dieses nachmals eingesehen, und das Patronatrecht an die von Schwicheldtzurückgegeben. Es giebt aber diese Einrede des Herzogs einen sehr wichtigenFingerzeig für die Beurtheilung der Frage bei manchen milden Stiftungen:wer für den eigentlichen Gründer derselben anzusehen sey? Viele dergleichensind, wurden und werden oftmals für fürstliche Stiftungen ausgegeben, wobeider Landesherr doch eigentlich nichts weiter dazu gethan hat, als daß er seineEinwilligung zur Verwandlung eines weltlichen Guts in ein kirchliches ertheilte.Dieser Consens war aus mehreren Gründen jederzeit nothwendig, indessenkonnte der Consentirende dadurch doch nicht als Stifter angesehen werden.

So erfreulich es übrigens in dem vorerzählten Zeitraume anließ, alswäre der Hanptzwist mit dem Herzoge aus dem Wege geräumt, und eswürden nun die annoch unerledigten Gegenstande auch leicht in Güte beseitigetwerden: so war es doch leider nur Schein Des Herzogs Beamte sielen vonneuem in die von Schwicheldtschen Waldungen, und zwangen deren eigeneGutslente, an den Verwüstungen des Eigenthums ihrer Gutsherrschaft thätigenAntheil zu nehmen. In dieser Noth wandten sich die von Schwicheldt anden Churfürst Morih von Sachsen, der ihnen unterm 21. Juni 1553 vonEisleben aus nochmals versprach, alles anzuwenden, um ihre Streitigkeitenmit dem Herzoge in Güte gänzlich auszugleichen. Er vermahnte sie aber auchzugleich, sich nicht zu Gegenthätlichkeiten verleiten zu lassen, da sie demPassauischen Vertrage beigetrecen wären. Es sey damals mit sehr großenSchwierigkeiten verknüpft gewesen, um zu erlangen, daß sie in dem PassauischenVertrage mit aufgenommen wären, und die Folgen eines Bruchs diesesVertrages könnten für sie von unabsehbaren Nachtheilen seyn.

Wohl würde diese Vermahnung von dem günstigen Erfolge gewesen seyn,wenn nicht unglücklicher Weise der Markgraf Albrecht von Brandenburg, derden gedachten Vertrag nicht angenommen harte, am 18. Juni 1553 mit einem