Das ältere H ildesheimsche Haus.
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welchen die liquidirten Schulden abgetragen werden sollten, sich nicht sofortvereinigen konnte: so wurde in dem desfallsigen Abschiede (Nro. 239.) bestimmt,daß binnen 6 Wochen ein anderweiter Tag zur Beseitigung aller noch obwalttenden Anstünde zu Braunschweig angesetzt werden solle.
Ob nun dieser versprochene Tag nachmals in Braunschweig gehalten seyoder nicht, darüber liegt keine Nachricht vor; im Gegentheile will es wahr-scheinlicher seyn, daß in bemerkter Stadt damals kein Termin solcher Arthabe gehalten werden können, weil sie sich noch zur Zeit in offenem Kriegemit dem Herzoge befand. Inzwischen ist die Nestitutionssache derer vonSchwichcldt doch am Sonnabend nach Eantate 1553 so weit gediehen, daßder Herzog eine Erklär» ngdarüber ausstellte, in welche Güter sie nunmehrwieder eingesetzt werden sollten. Die dessallsige Urkunde ( Nro. 2tl2.) ist vonWolfenbüttel datirt, woraus, so wie auch aus dem Umstände, daß hier dieje-nigen Güter noch immer von der Zurückgabe ausgenommen sind, welche inNro. 2tl0. aufgezahlt worden, sich schließen laßt, daß dieses Document derErfolg einer besonderen Unterhandlung mit dem Herzoge, ohne den inBraunschweig abzuhalten versprochen gewordeneu Termin abzuwarten, gewesenseyn mögte.
Merkwürdig für die Geschichte im Allgemeinen ist in demselben der vondem Herzoge angeführte Grund, warum er das Kirchenlehn zu Salzgitternicht als eine Privatstiftung Conrads des Zweiten von Schwkcheldt anerkennen,und deshalb auch nicht restituiren will. Er behauptet, die Fundation sey vonHagestolzen Gütern gemacht, und die von Schwicheldt hatten nur um deswillendas Patronatrecht erhalten, weil sie damals das Haus Liebenburg im Pfand-besitz gehabt hatten. Er sey gegenwartig Besitzer des gedachten Hauses, unddaher gebühre ihm das Patronatrecht. Der Herzog hat zwar in Betreff dieserFundation und des Grundes ihrer Entstehung Unrecht gehabt. Es ist auch