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Versuch einer Geschlechts-Geschichte des reichsgräflichen Hauses von Schwicheldt : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden
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Dritter Abschnitt.

zugestellt. Statt des Schwerstes wurde nunmehr die Schärfe der Federn in Thä-tigkeit geseht, und es hätte dieser Federkrieg bei der Schwerfälligkeit des Kaiserlichenund Reichs-Cammergerichts-Processes noch sehr lauge dauern können, wennihm die Fürsten nicht selbst durch den bekannten Pajsauischen Vertrag imJahre 15-12 ein Ende gemacht hätten. In demselben (Nro. 238.) wurdendie Churfürsten Moritz von Sachsen und Joachim von Brandenburg, derMarkgraf Hans von Brandenburg und der Herzog Philipp von Pommern zuKaiserlichen Commissaricn ernannt, um diese Zwistigkeiten des Herzogs Hein-rich jun. mit denen vom Adel zu schlichten, und die Letzteren wieder zu ihrenBesitzungen und Forderungen zu verhelfen.

Die Kaiserlichen Commissarien verfehlten nicht, ihren Auftrag zu erfüllen,und berahmten den 26. März 1553 zum Versuch der Güte in Magdeburg,wo des Herzogs Räthe und Namens derer vom Adel Anton, edler Herr vonWarberg, Ludolph von Oldershausen und Christoph von Steinberg als Bevoll-mächtigte erschienen. Hier verhandelte man indeß nur Präliminarien, beschloßeine wechselseitige Waffenruhe, und es wurde eine anderweite Tagefahrt inOuedlingenburg zu halten bestimmt, wo sämmtlich Betheilkgte vom Adelpersönlich erscheinen sollten. Außer dem Edlen von Warberg erschien jedochNiemand in Person, weil man Quedliugenburg nicht für sicher genug hielt.Mittelst Vorladung cke llato Torgau, den 25. April 1553, wurde daher VONden Commissarien ein anderer Tag auf den 27. Mai 1553 in Halberstadcanberahmt, und die vom Adel vermahnt, allda persönlich zu erscheinen, indemder Herzog sich ausdrücklich erklärt habe, nur mit denjenigen in Vergleichs-unrerhaudlungen sich einlassen zu wollen, welche persönlich erscheinen würden.Dem gemäß fand sich der größte Theil derselben persönlich ein- Es wurdeLiquidation zugelegt, und die würkliche Restitution versprochen. Weil manaber über die Art und Weise der Restitution, und über die Termine, in