2^8 Dritter Abschnitt.
§. 38.
Dledrich, der älteste Sohn erster Ehe, ist schon mehrmals in den Urkundenfeines Vaters mit vorgekommen, daher das Frühere hier nicht weiter wieder,holt wird.
Die erste Urkunde, worin er hiernachst vorkömmt, ist der Lehnbrief vomJahre 1^65 (Nro. 186.), worin Herzog Albrecht der Dritte von Braun,schweig, Grubenhagenscher Linie, ihn, seinen Bruder Conrad, und seinesVätern Bruders Sohn mit 8 Hufen Landes und einem Hofe zu Kniestedcbelehnt, welche Heinrich von Kniestedt zu ihren Gunsten refutirt hatte. Zweiandere Lehnbriefe, von demselben Herzoge im Jahre 1^66 über andere GüterZu Kniestedt, Vopstedt:c. ertheilt, findet man beim Scheidt *) abgedruckt;und es verdient hier angemerkt zu werden, daß diejenigen Güter, welche ineinem dieser Lehnbriefe nur mit dem Ausdrucke: welche vorhin Nase vonGustedt gehabt hat, in einem Hofe und lr Hufen Landes zu Lutter am Baren-berge bestehen. In einem Lehnbriefe des Herzogs Philipp von Braunschweigcke anno 1583 werden sie zuerst namentlich genannt.
Diedrich soll nebst seinem Bruder Conrad km Jahre 1^72, einer nichtgenannten Ursache halber, eine sehr bedeutende Fehde mit denen von Grammgehabt haben, wo die Stadt Goslar auf der Seite derer von Cramm, einegroße Menge vom Adel und das Kloster Reichenberg aber auf der Seite derervon Schwicheldt gestanden haben soll. Heineccius **) erzählt, die Bürgervon Goslar hatten in diesem Kriege das Kloster Richenberg aus Rache gegendie von Schwicheldt erbrochen und geplündert, ja sie harten das Kloster auchin Brand stecken wollen, welches inzwischen von den Bürgermeistern verhindert
',) Scheidt Zusätze zu Mosers Staatsrecht. VvS. chixt. xu». 8gg -sq.
Ilslnecci ^nliqnir. Qostur, s,SA. tzio.