Dritter Abschnitt.
einen Zehnten und ein Holzrevier zu Drontehausen, welche die von Levedevom Stifte Hildesheim zu Lehn getragen haben; allein diese Lehnstheile habendie von Schwicheldt nicht erhalten.
Im Jahre 1Ü61 erhielt Conrad sen. von dem Bischöfe Ernst von Hildes,heim die Belehnung über eine Kothe auf dem Salze zu Gitter, (Nro. 178.)und verglich stch unter Vermittlung des genannten Bischofs und mehrereranderer in der Urkunde Nro. 179. benannten Personen mit der Stadr Goslarwegen des Anbaues und Niederreißens zu Gravestorff und am Kalvesnacken,so wie auch wegen des zur Vienenbnrg zu erlegenden Zolls. Wer übrigensdie neuen Anlagen unternommen gehabt habe, ob es Conrad jun. von Schwi-cheldt, oder die beiden Bürgermeister Johann von Seelde und Herrmann vonDornten gewesen seyn; wer ferner von beiden Theilen das Niederreißen gethanhabe, ist nicht ersichtlich. Dagegen erblickt man hier den altdeutschen Grundsatz,daß ein freigeborner Mann zu keinen Frohndiensten verpflichtet sey. Conradssn. von Schwicheldt hatte verlangt, daß der Bürgermeister Johann vonSeelde zu Goslar wegen 2 Hufen Landes zu Zerde und 6 Hufen Landes zuSteinla Herrendienst leisten sollte. Die Vermittler oder Schiedsrichter erkanntendiese Landerei jedoch für dienstfrei, weil der Bürgermeister solche vom Bischöfezu Lehn trage und als ein ehrbarer, das heißt freier, Mann geboren sey.Außer diesen Streitigkeiten waren auch noch Irrungen wegen Geldforderungenvorhanden; damit befaßten sich inzwischen diese Vermittler nicht, vielmehrtrug der Bischof dem Hennig von Nelndorp und Aschwin von Bortfeldt auf,die Parcheien deshalb auszugleichen. Würde die Güte nicht erreicht werdenkönnen, dann sollte die Sache an den Bischof selbst zur endlichen Entscheidunggelangen. Schließlich verpflichteten sich die sämmtlichen Vermittler, daß fallseine der beiden Partheien, entweder die von Schwicheldt, oder die StadtGoslar demjenigen zuwider handeln würde, was jetzt ausgemacht sey, sie