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Versuch einer Geschlechts-Geschichte des reichsgräflichen Hauses von Schwicheldt : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden
Entstehung
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Dritter Abschnitt.

In ebendemselben Jahre stellte Conrad sen. eine Urkunde (Nro. 166.)aus, worin er bezeugte, daß zu der Zeit, wo er Amtmann und Marschall zuWerningerode gewesen wäre, er ein Manngericht gehalten, und in selbigemgefunden habe, daß die Comthur Langelen in einer altern Possession am Holzeallda gewesen sey, als das Kloster Himmelpforten; und daß deshalb auf seinenVortrag von dem Grafen Bodo von Stollberg entschieden wäre, die Comthursolle so lange das Holz nutzen und gebrauchen, bis er, der Graf Bodo, undder Graf Heinrich von Schwarzburg ein Anderes würden entschieden haben.

Im Jahre 1452 kaufte er die Schaferekgerechtkgkeit zu Kniestedt vonHeinrich von Kniestedt (Nro- 167.) und im Jahre 1453 belehnte ihn Arnd,Edeler von Vorstadt mit den Gütern zu Seelde. (Nro. 168.) Diese Besetz-nung war nur Folge des Absterbens seines Bruders Brand als Geschlechrs-Aeltesten, so wie denn auch aus gleichem Grunde der Herzog Heinrich, ErichsSohn, ihm in dem folgenden Jahre 1453 einen neuen Lehnbrief (Nro. 169.)über die Güter zu Vöpstedt, Salzgitter und den Grotenberg bei Goslarertheilte.

Bemerkenswerth ist es übrigens, daß ln dem nächsten Jahre, anno1454, die Äbtissin Gertrud von Dorstadt dem Conrad sen. über obgedachteGüter zu Seelde einen Lehnbrief (Nro. 170.) ertheilte, gleich dem des Arnd,Edlen von Dorstadt. (Nro. 168.) Sie belehnt in selbigem blos für sich undihre Erben, und gedenkt eines Klosters dabei gar nicht. Hieraus dürfte zufolgern seyn, daß mit Arnd um diese Zeit der Mannsstamm des Geschlechtsder Edlen von Dorstadt erloschen sey, und Gertrud diese Belehnung alsFamilienhandlung vorgenommen haben urogte. Wenn dieses richtig wäre,welches Anschein gewinnt, da aus der obigen Urkunde üo 1485 sub Nro. 152.ersichtlich geworden ist, daß die Herrschaft Dorstadt kein Klostereigenthum,sondern bischoflich Hildeshelmsches zurückgefallenes Lehngut gewesen sey: so