Das altere Hildesheimsche Haus. 139
der Burg Mansfeldt zu erhebenden 3 Centnern Kupfer, welches Lehn die vonSchwicheldt jedoch im Jahre 1533 verloren haben, weil sie die Lehnsmuthungmehrfach versäumt hatten.
So wie oben §. 33. bereits angemerkt ist, daß Conrad ssn. im JahreIhtlh sthon ganz gewiß wiederum im Besitze der Schlösser Wiedela undVienenburg gewesen sey, eben so ergiebt die Urkunde sud Nro. IM, daß ersich im Jahre 11^8 auch im Besitze der Liebenburg, zwar nicht allein, jedochin Gemeinschaft mit denen von Cramm, anderweit befunden habe. Denn hierwurde bestimmt festgesetzt, welche Gemacher und welche übrigen Theile dervorhandenen Gebäude er zu seiner alleinigen Benutzung haben solle. Außerdiesem Beweise des damaligen Besitzes hat diese Urkunde kein großes Interessefür gegenwartige Geschichte. Bemerkenswerth ist sie aber für die Kunde derdamaligen Genügsamkeit. Nach dieser Beschreibung hatte der so angesehenereiche Conrad sew. für sich und seine ganze Hausgenossenschaft nur 3 Stubenund 1 Kammern. Das Gesinde hat sich nun freilich wohl da behelfen müssen,wo sonst Platz in den Gebäuden zu finden gewesen seyn mogte. Allein manmuß doch nicht aus der Acht lassen, daß die Gastfreundschaft damals sehrgroß war, und zu solchem Behufe doch mehrere Zimmer von Zeit zu Zeiterforderlich werden mogten, als der tägliche Gebrauch erheischte. Man wirdsich also dann noch mehr haben einschränken müssen. Wie unglücklich würdesich ein Mann vom Stande heutiges Tages fühlen, wenn er mit seiner ganzenFamilie auf einen so engen Raum zur Wohnung beschränkt seyn müßte!Ein einzelner Mann hält es oft heut zu Tage zu seinem alleinigen Bedarfsnicht für hinreichend.
Im Jahrs 1MY erwarb sich Conrad sen. die vormals von ManderschenBesitzungen zu großen Mander, Beynum, Levede, Cramm, Holle und Wol-denberg, und erhielt darüber vom Bischöfe Magnus von Hildesheim dieBelehnung. (Nro. 165.)
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