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Dritter Abschnitt.
Ebendasselbe Manuskript erzahlt ferner, daß der gedachte Bischof einenVergleich zwischen unserm Conrad sen. und der Stadt Goslar wegen derHarzburg, die im Besitze der Stadt gewesen, und welche der Herzog Ottovon Braunschweig dem Hartwig von Uetze entrissen habe, im Jahre lt«3yzwar eingeleitet gehabt, der Vergleich selbst aber erst im Jahre 1^2 zu Standegekommen sey. Worin solcher bestanden habe, ist nicht aufgezeichnet worden,und die deshalb verfaßten Urkunden mögen wohl langst verloren seyn.
Im Jahrs ihhi verbürgte er sich mit mehreren Anderen vom Adel fürHeinrich Hauenschild laut Urkunde sul> Nro. 162. dahin, daß wenn letztereretwa die der Stadt Braunschweig geleistete Urfehde brechen würde, sie, dieBürgen, des Heinrichs Hauenschildt und der Seinigen Feind seyn, und selbigeverfolgen wollten, so gut sie könnten. Würden die Bürgen bei solcher Gele-genheit Gefangene machen: so wollten sie solche entweder dem Rathe z»Braunschweig einliefern, oder doch wenigstens ohne dessen Vorwissen undWillen nicht wieder loslassen, auch keinen Waffenstillstand mit den Feindeneingehen. Man sieht aus diesem Vertrage, daß noch immer die Macht desSchwerdtes kraftiger war und mehr galt, als die der Gerichtshöfe, indem mansonst keine Verbindlichkeit zur Ausübung von Feindseligkeiten zur Pflicht derBürgschaft gemacht haben würde. 12 bis ik Jahre war dieß nach demgroßen Landfriedensbunde hiesiger Gegend, und die selbst mit verbündete Stadtmachte Herren vom Adel zur Privatfehde verbindlich. Die Aufrechthaltungallgemeiner Ruhe wird also wohl nicht der wahre Grund jenes Bundes <!s1^27 gewesen seyn, sondern nur die Erreichung besonderer Absichten, wie denndas auch häufig der Fall zu seyn pflegt, wo man sich der Maske eines allge-meinen Zwecks bedient.
Graf Vollrad, Günther und Gebhard, Gevetter von Mansfeld belehntenAnsern Conrad ssn. im Jahre 1^8 <Nro. 163.) mit jahrlich in Ostern auf