Das ältere Hildesheimsche Haus.
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von den entfernteren Kirchen, der öftere Gebrauch des Kirchenbanns, dessenKraft auch seine Brüder in dem früheren Bremen-Verdenschen Stiftskriegeempfunden hatten, mogten in der Brust des Conrads sen. von Schwicheldtden Wunsch erzeugt haben, im Genusse der Befugniß, für sich und die Seinigenbesonders Gottesdienst halten zu dürfen. Er wandte sich an das damals zuBasel versammelte Concilium, und erwürkte sich von dieser Kirchenversammlungim Jahre 1435 die Erlaubniß, daß er und seine Brüder für sich, derenFamilie und für ihre Hülfsgenossen selbst an denjenigen Orten, wo die Haltungdes öffentlichen Gottesdienstes untersagt wäre, Messe lesen und andere kirchlicheHandlungen vornehmen lassen dürften, jedoch ausgenommen, wenn sie sich ecwaselbst im Kirchenbanne befänden, oder zur Untersagung des Gottesdienstes selbstVeranlassung gegeben hätten. Bestimmt wurde indeß in der desfallsigen Urkunde,(Nro. 160.) daß solche ihnen vergönnte Gottesverehrung bei verschlossenenThüren, ohne Glockengeläute und mit leiser Stimme vollbracht werden solle.
Im Jahre 1436 kaufte er von Heinrich von Kniestedt verschiedene Per-tinenzien zu Salzgitter, und erhielt darüber vom Herzoge Otto von Braun-schweig, Friedrichs Sohne, einen besondern Lehnbrief (Nro. 161.), der sichdurch seine Schreibart sehr auszeichnet, indem er die einheimische Mundartgar nicht führt.
Ein altes Goslarsches Manuscript erzählt, daß der Bischof Magnus vonHildesheim unserm Conrad sen. im Jahre 1438 5/4 des Hauses Liebenburg,dessen Pfandbesitz die von Schwicheldt in dem anno 1427 stattgefundenenKriege verloren gehabt, und an ihrer Statt der Stadt Goslar eingeräumtworden sey, für 2500 fl. von neuem eingegeben habe. Heinrich von Ahlefeldthabe sich inzwischen von wegen der Stadt Goslar diesem Verfahren widersetzt,vor wie nach alldort gejagt und gefischt, und, als es darauf zum Handge-menge mit den Bürgern von Goslar gekommen sey, unsern Conrad vonSchwicheldt sammt dessen Leuten von der Liebenburg wieder vertrieben.
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