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Dritter Abschnitt.
§. 36.
Jetzt kehren wir zu Conrad dem Aelteren, des Ritters Hans von Schwi-cheldt (§. 16.) fünften Sohne, dem Stammvater des annoch blühenden Hausesund verschiedener nach ihm entstandener, jedoch auch schon langst wiedererloschener Linien, zurück.
Bis zum Jahrs 1)30 ist er in den Urkunden stets mit seinem älternBruder Brand (§. 30.) vorgekommen, und das Aufgefundene in dessenLebensbeschreibung erzahlt worden, worauf denn sowohl, als auf dasjenige,was er späterhin mit demselben gemeinschaftlich unternommen hat, hier Bezuggenommen wird.
Was aber seine alleinigen Handlungen betrifft: so erscheint er im Jahre1)30 (Nro. 159.) als Mitbürge für die im §. 32. schon namhaft gemachtenPfandinhaber des Schlosses Dachtmissen. Es wird hier' in der Bürgschaftsnotesausdrücklich gesagt, daß überhaupt 10 Personen die befragliche Bürgschaftgemeinschaftlich übernommen hatten. Die Menge der Bürgen schien wahr-scheinlich um deswillen erforderlich, weil dieß Schloß außerhalb des i Stifts inden Herzoglich Braunschweig-Lüneburgschen Landen nahe bei Burgdorf belegenwar. Die Gefahr des Verlustes im Fall eines Krieges war größer, unddaher suchte man sich durch eine größere Menge von dabei interessirtcn Ver-theidigern zu sichern. Acht von den übrigen Mitbürgen sind bekannt, nemlich:Ludolph von Wallmoden; Heinrich von Dötzum; Lippold von Rotting, RittersSiverd Sohn; Ritter Hans von Hoym: Burchard Knigge; Heinrich vonSchwicheldt (Z. 32.); Barthold von Rutenberg und Ludolf Vrese. Vielleichtwar Conrad sirn. (§. 33.) der zehnte, und es mag daraus die oben angeführteBehrenssche Behauptung vom Besitze dieses Schlosses veranlaßt seyn.
Die damals hausigen Fehden, der desfallsige öftere Einschluß in dieMauern der einzelnen Burgen und dadurch herbeigeführte Abgeschiedenheit