Das ältere Hildesheimsche Haus.
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Endlich geht noch aus diesem Vertrage hervor, daß damals noch keinvon denen von Schwicheldt selbst bewohnter Hof in Flachs.ockheim gewesen sey,indem hier erst bestimmt wird, daß dem Conrad jun. erlaubt seyn solle, einenHof allda, der Walhoff genannt, für sich zu bebauen, und für sich und seineErben auf immer zu behalten, wogegen Brand und Conrad sen. drei, undHeinrich, Heinrichs Sohn, einen für sich auszusuchen die Befugniß zuge-standen wird.
Uebrigens waren die mit dem Erbmarschallamte, welches stets nur vomLenions kainilias verwaltet wurde, verbundenen Güter, so wie auch diePfandbesitzungen ihres verstorbenen Vaters nicht mit in diese Theilung gezogen,auch haben sie sich niemals wegen ihrer Afterlehnleute und desfallsigen Lehn-waare auseinandergesetzt, sind vielmehr stets deshalb in Gemeinschaft verblieben.
Die Pertinenzien, welche in jener Theilung den beiden Brüdern Brandund Conrad überwiesen wurden, waren folgende: 1) der Zehnten zu kleinenHera; 2) der halbe Zehnten nebst 6 Hufen und gewissen Meyergefallen zugroßen Seelde; 3)Zehnten zu Salzgitter; 4) ein Hof und 9 Hühner allda;5) 8 Hufen Landes, 6 Höfe und der Zins aus noch einem Hofe zu großenSoolsche; 6) eine Hufe Landes und ein Kothhof zu Adenstorf; 7) der halbeZehnten zu Eguord; 8) 6 Hufen und 5 Kothhöfe zu Schwicheldt; 9) Korn-gefalle aus Hohenhameln; 10) 2 Höfe zu Vorum; 11) ein Hof zu Wendesse;12) der See zu Eddesse; 13) der Zehnten zu Wackerwinkcl; 14) 2 Höfe zuUetze, und 15) das Dorf Sievershausen sammt dem Gerichte allda. Per-tinenzien, welche trotz aller nachmaligen Stürme bis zum heutigen Tage imBesitze der Familie geblieben sind.
Jetzt treffen wir auf eine sonderbare Erscheinung. Oben ist nachgewiesenworden, daß der Bischof Magnus von Hildesheim sich im Jahre 1427 mitdem Herzoge Otto und den Städten Braunschweig, Goslar und Hildesheim
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