Das altere Hkldesheimsche Haus.
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Der Verlust der Harzburg war ihnen noch immer in empfindlichem Andenken.Die gänzliche Zerstörung setzten fie hauptsächlich auf die alleinige Rechnungder Stadt Braunschwekg, weshalb fie steh noch immer mit derselben nichtganz ausgesöhnt hatten. Das Feuer glimmte wechselseits noch immer unterder Asche. Doch wagte es die Stadt Braunschweig nicht, den Kampf inoffener Fehde allein zu beginnen. Im Jahre 1^27 gelang es ihr, fich durchmachtige Bündnisse zu starken. Zuvörderst verband sie sich mit den StädtenGoSlar und Hildesheim, welchem Bunde der Bischof Magnus von Hildesheimam 2^l. Februar 1Ü27 beitrat. In der desfallsigen Urkunde (Nro. 129.)werden Brand und Conrad son. von Schwicheldt zugefügter Drangsale, desZugreifens und unrechtmäßiger Gewalt beschuldigt, und dieß als Grund derbeabsichtigten Befehdung angegeben. Die Verbündeten verabreden, daß jederTheil zwar seine eigene Gefahr stehen, jedoch die Beute nach Anzahl der dabeigehabten Mannzahl gewaffneter Personen, wo zwei zu Fuß gegen einen Reisigenzu Pferde in Rechnung zu bringen waren, getheilt werden solle. Die etwaerobert werdenden Schlösser und Festen, deren Eigenthum dem Stifte Hildes-heim gehörte, sollten dem Stifte verbleiben und nicht an und für sich selbst zurTheilung gelangen, sondern nur das Pfandgeld, welches denen von Schwicheldtan solchen Besitzungen zustünde. Würde etwas an diesen Burgen zerstört: sosollre dieß nach einer von den Städten vorzunehmenden vorgangigen Besichti-gung von dem Pfandgeldscapitale vor der Theilung desselben wieder hergestelltwerden, wo im Falle einer NichtVereinigung der städtischen CommissarienDiedrich Türk oder ein anderer Bürgermeister aus Hannover als Obmannzugezoges werden solle. Die eroberten Burgen wollte man bis zur Befriedigungder Städte einem Hildesheimschen Landsassen einthun, und die etwaigen Gefan-genen sollten nicht ohne gemeinschaftlichen Beschluß geschätzt oder freigegebenwerden.