Die sogenannte Mcklenburgsche Linie.
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AQH0 15^10 ein beifalliges Urthel erhalten hatten. Zweimal waren wegenVollstreckung dieses Ansspruchs Uegulsitorialos an den Kaiser vom Pabsteerlassen, jedoch ohne allen Erfolg; und schwerlich würde der Bischof vonHildesheim jemals das große Stift wiedererhalten haben, wenn der Manns-stamm des Herzogs Heinrich des Jüngern nicht erloschen, und der 30jährigeKrieg dem Bischöfe nicht zu statten gekommen wäre.
Unter solchen Umständen konnte wohl, und vorzüglich den bischöflichGesinnten, anno 1539 der Gedanken einfallen, daß der Bischof wieder Lan-desherr des ganzen Bisthums werden könne, und dieß stellt sich als der Grundjenes Reverses (Nro- 120.) dar.
Nach solchen Vorarbeiten wurde denn am Dienstage in Ostern 1539 derförmliche Kaufbrief (Nro. 121.) vollzogen, welcher ein Muster unnützen,überflüssigen Wortschwalls ist, der damals recht gangig war. Der Verfasserdieser Urkunde laßt den Verkäufer unter andern dem Bürger- und Scadtrechte,ja sogar allen noch in Zukunft zu erdenkenden Einreden mit dem Schlußsatzeentsagen, weil er, der Verkäufer, davon wohl unterrichtet sey! Das mußwahrlich eine sehr gelehrte prophetische Unterweisung gewesen seyn, wo man imVoraus schon von demjenigen unterrichtet wird, was etwa künftig annocherdacht werden könnte. Diesen Unterricht wird doch wahrscheinlich der Verfasserder Urkunde selbst ertheilt, oder doch wenigstens dabei gegenwärtig gewesenseyn, und es ist daher kein Wunder, wenn er darüber vergessen hat, auszu-drücken, wie viel denn die ganze Kaufsumme gewesen sey. Er hat sich begnügt,die baar zu zahlende Summe aü 2000 Rheinische Goldgulden zu benennen,und das Uebrige fertiget er mit dem höchst unbestimmten Ausdrucke: „den„Pfandschilling, wofür die benannten Güter bereits verfetzt und verpfändet„wären" ab. Dieß waren aber, wie man aus andern Nachrichten weiß, über8000 RGfl., eine für jene Zeiten außerordentlich große Summe, welche also
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