Die sogenannte Meklenburgsche Linie.
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Schwicheldt und dessen Brüdern Söhnen wegen Gütertheiinng auf den Aus«spruch sechs erwählter Schiedsrichter, nemlich des Busse von Bartensseben,Hans Sohns, zur Wolfsburg, Heinrich von Veltheim, Heinrichs Sohn, zuWiedela, Jobst von Steinberg, Burchard von Saldern, Cord von Veltheimund Sivert von Rutenberg compromittirt- Die desfallsige Urkunde hat sehrvom Zahne der Zelt gelitten, und enthalt sonst nichts Merkwürdiges mehr, alsdaß ausgemacht wird, es sollten diese sechs Schiedsrichter, oder doch wenigstensviere von ihnen am achten Tage nach Martini gedachten Jahrs zu Braun«schweig zusammentreten, die Beschwerden beider Theile anhören, und dann dieSache entscheiden. Ob dieses geschehen, und welchen Erfolg es gehabt habe,darüber fehlen die Nachrichten.
Im Jahre 153Ü versetzte er den Rosenteich bei Ostlutter an Georg vonArnim, welcher damals das Schloß Luttcr pfandweise besaß-
Nach seines Vaters Tode nöthigte ihn und seine Brüder die großeSchuldenlast sich ihrer Güter in den hiesigen Landen zu entschlagen. AmBartholomai-Tage 1538 schloß er unter Vermittelung des Sivert von Ruten-berg, Jobst von Steinberg, Burchard von Cramm, Wolf von Zersen undBruno von Bothmer einen vorlaufigen Receß (Nro. 118.) zu Bokelen mitseinem Vetter Ludewig von Schwicheldt und dessen Bruders Conrad Söhnendahin ab, daß er für sich und seine Brüder alle ihre bisher in Lehnsgemein-schaft gehabten Güter, jedoch unter Vorbehalt der Gesammtbelehnung, für eingewisses Geld an Letztere überlassen und verkaufen wolle. Diesen Vertraggenehmigten seine Brüder Christoph und Moritz in einer am Tage MariaGeburt 1538 förmlichst in Gegenwart des Joachim Ribe son. zu Galenbek,Heinrich Haue zu Pletze und Jürgen Molzan zu Penzlin ausgestellten beson-dern Vollmacht.
Das Kaufgeld sollte theils durch Abrechnung auf alte Schuldbriefe, theilsdurch auf Ostern 1539 baar zu zahlende Gelder berichtiget werden; und,
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