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Versuch einer Geschlechts-Geschichte des reichsgräflichen Hauses von Schwicheldt : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden
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Die sogenannte Meklenburgsche Linie.

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zu theilen. Denn hier wird festgesetzt, daß dir durch den Tod des Hans vonSchwichcldt (§. 16.) erledigte, von dessen Witwe aber damals noch alsWitthum besessene Güter zu Flachstöckheim nach deren Absterben dergestaltgetheilt werden sollten, daß Aschwin die eine Halste, und Conrad, Ludewigund deren Bruders Sohn, Conrad, die andere Halste erhielten. Aschwinbefand sich aber im achten, Conrad und Ludewig im fünften, und Conrad,Jobsts Sohn, im sechsten Grade der Verwandtschaft mit Hans; auch warAschwins Vater lange vor Hans verstorben. Ein andrer Grund des vorlie-geuden Vertheilungsmaaßstabes konnte daher nicht seyn, als daß man auf dengemeinschaftlichen Stammvater der hier in Frage kommenden Linken, denRitter Hans, (§. 16.) zurückgieng, wo der Ritter Heinrich als Stammvaterder Linie des Aschwins, Conrad son. als Stammvater der Linie Conrads,Ludewigs und ihres Bruders Sohns, endlich Conrad jun. als Stammvaterder nun mit dem Tode des Hans erloschenen Linie erscheint.

Jetzt scheint Aschwin in seinem Vaterlande verblieben zu seyn, denn mantrifft ihn nunmehr häufiger in heimischen Urkunden an. Im Jahre 1525verkaufte er an den Herzog Heinrich den Jüngern das Dorf Krabberode beimHause Homburg für 110 Rfl.; im Jahre 1529 versetzte er verschiedene Korn-gefalle aus Dungelbeck an Herrmann Matthias allda; und im Jahre 1531verkaufte er einen Theil seiner Holzungen bei Ostlutter an seine Vettern.

Im Jahre 1532 übte er als Geschlechtsaltester das Prasentationsrechtzum Altare St. Barbara in der Stadtkirche zu Peine aus, und dürfte dieseUrkunde (Nro. 116.) zugleich darlegen, daß damals die Reformation nochkeinen bedeutenden Eingang zu Peine gefunden haben mögte.

Im Jahre I53tl (Nro. 117.) empfieng er vom Herzoge Ernst, demBekenner, die Belehnung über das Dorf Harterode in der Herrschaft Hom-burg, welches er vorhin von dem Grafen von Wnnstorff zu Lehn getragen harre.