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Versuch einer Geschlechts-Geschichte des reichsgräflichen Hauses von Schwicheldt : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden
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Zweiter Abschnitt.

dessen Sohn Bartold kehrten aus fernen Landen zurück, verlangten die Einrau«münz dieser verseht gewesenen Güter, und wollten erndten, wo sie früherhinwohl Unkraut, aber keinen Weizen gesäet hatten. Die Vettern fanden keineNeigung, diesem Ansinnen zu willfahren. Im Stifte Hildesheim regierteBischof Johann, Herzog von Sachsen-Lauenburg, und hell loderte das Kriegs-feuer zwischen ihm und den Fürsten Braunschweigs. Ein Rechtszustand schienganz verschwunden zu seyn. Aschwin war im Jahre 1519 vor der Schlachtbei Solcau mir dem Herzoge Heinrich von Meklenburg nach Uelzen gekommen,und hielt den jetzigen Zeitpunct für am besten dazu geeignet, seine vormaligenBesitzungen wohlfeilen Kaufs wieder zu erlangen. Er und seine Söhne fielenin die Besitzungen seiner Vettern zu Peine, kleinen Jlssde und Sievershausen,raubten und plünderten, wo sie dessen mächtig werden konnten. Seine Vetternfeierten dagegen ihrer Seits auch nicht. Sie nahmen die Leibzuchtsgüter derStiefmutter des Aschwins weg, hieben dessen Holzungen zu Lutter nieder,und verfuhren damit, nach dem Ausdrucke des Sühnvertrages sub Nro. 115,nicht anders als Feinde. Ritter Hans von Steknberg, Gebhard Schenk,Gebhard von Bortfeldt und Sivert von Rutenberg schlugen sich endlich insMittel, beseitigten am Mittwochen nach Ciriaci 1520 zu Bokenem den Haderdurch gütlichen Vertrag; und, damit in Zukunft nicht wieder zwischen diesenVerwandten eines und desselben Geschlechts zum verderblichen Schwerdtegegriffen werde, wurde festgesetzt, daß bei etwaigen demnachstigen anderweitenZwistigkeiten man Schiedsrichter wählen, und durch solche sich scheidenlassen sollte.

Merkwürdig für die Geschichte des Rechts ist diese Urkunde auch in derHinsicht, weil daraus hervorzugehen scheint, daß man es damals für lehn-rechtlich gehalten habe, die eröffneten Lchngüter nach Linien, ohne Rücksicht aufdie Nahe des Grades der Verwandtschaft der einen Linie vor der andern,