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Versuch einer Geschlechts-Geschichte des reichsgräflichen Hauses von Schwicheldt : aus theils bereits gedruckten, theils ungedruckten Urkunden
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Zweiter Abschnitt.

Beurtheilung des Rechts, und Mißtrauen schien an der Tagesordnung zu seyn.Denn wahrend dem, daß man sich zur Eroberung der Harzburg verband,machte man auch sogleich aus, daß es mögte die Eroberung von gestimmterHand der Verbündeten, oder vom Heerhaufen Eines allein geschehen dieBurg an die Stadt Braunschweig übergeben, und von derselben zum Bestenaller Verbündeten ein Jahr lang besetzt erhalten werden sollte. Binnen diesenJahresfrist wollte der Herzog Bernhard in Gemeinschaft mit dem Rathe denStadt Braunschweig aussprechen, wie man es für die Zukunft mit der Harzburghalten sollte. Würde der Herzog jedoch mit dem gedachten Rathe sich binnendiesem Jahre über einen solchen Ausspruch nicht vereinigen können: so sollteder Rath der Stadt Braunschweig allein bestimmen, wie man mit der Burgverfahren solle. (Nro. 101.)

Was nach einer solchen Uebereinkunft das Schicksal der Harzburg nachihrer Eroberung nothwendig seyn mußte, laßt sich aus der Wahl des Schieds-richters schon von selbst voraussehen. Die Burg war ein zu starker Zwingerfür die ganze Umgegend, als daß die Stadt Braunschweig die Beibehaltungder Existenz derselben hatte mit gleichgültigen Augen ansehen können, gleichviel,ob die Besitzer derselben die von Schwicheldt, oder einer von den Herzögen,oder sonst Jemand wäre. Ihr Ausspruch konnte nurZerstörung!" seyn.

Im Frühjahre 1ll13, und zwar am Mittwochen nach Jnvocavit, haknach Angabe einer alten Chronik, ^) die mit dem Jahre Ill38 schließt, alsovon einem Zeitgenossen geschrieben zu seyn scheint, und daher mit obigenUrkunden am genauesten übereintrifft, hat die Belagerung angefangen, undam St. Benedicten-Tage, am Freitage nach Mitfasten 1ll13, wurde die Festeerobert, weil die von Schwicheldt der Gewalt des Geschützes nicht langer zu

") Abel teutsch und sächsische Alterthümer Th. 2. xaF. 208.