Die sogenannte Meklenburgsche Linke.
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Magdeburg, Bischof Albrecht von Halberstadt, den Herzog Bernhard vonBraunschweig-Lüneburg und dessen Sohn Otto in seinen Bund laut Urkundesud Nro. 1W, wovon sich das Original noch anno I76ä- würklich im Archivezu Wolfenbüttel befunden, und mit den vier Siegeln der Contrahenten versehengewesen ist, und worin am Ende noch mehrere Bundesgenossen des HerzogsOtto namentlich genannt werden.
Hier wird gesagt, daß die von Schwlcheldt die Harzburg pfandschaftsweisevon dem Herzoge Otto im Besitz hatten, und es wird ausgemacht, wie es zuhalten sey, wenn man dieselbe erobern würde. Um Michaelis 1^12 war dieBurg also noch nicht erobert, vielweniger zerstört. Auch wird in dieser Urkundeversprochen, sich Zur Belagerung und Einnahme des Schlosses Westerhof zustellen. Dieß besaßen damals die von Schwicheldt zwar auch, allein nicht vomHerzoge oder dessen Vorfahren, sondern in rechtmäßiger Pfandschaft vomBischofs zu Hildesheim. Es war dieß Schloß allerdings früherhin Braumschweigsches Eigenthum gewesen; allein schon im Jahre 1323 hatten die Sohnedes Herzogs Heinrich des Wunderlichen, Ernst Wilhelm und Johann dasselbeschon nebst anderen Gütern dem Bischöfe Otto von Hildesheim wiederkäuflichabgetreten. Wie konnte nun der Herzog Otto mit Grunde Rechtens dievon Schwicheldt nöthigen, ihm den Besitz desselben abzutreten, da sie nichtEigenthümer, sondern nur Hildesheimsche Pfandbesitzer waren? Wie vermagman Glauben in die Angabe des Anspruchsgrundes wegen der Harzburg zusetzen, wenn man hier wegen Westerhof offenbar nur den Stock vom Zaunegebrochen sieht? Hier konnte ja auf Seiten des Herzogs nichts weiter, als dasRecht des Stärkeren seyn, welches im Eingange der vorliegenden Urkundedenen von Schwicheldt zum Vorwurfe gemacht, und als Grund zum Kriegeangegeben wird. So schwankte man in damaliger Zeit nach Umständen bei
Lülllg RcichsarchlV ?. sxee. LoMio. 2. x. ZSo.