Zweiter Abschnitt.
Reichslehn an. Die von Schwicheldc suchten dieß vermuthlich zu benutzen,und nahmen von ihnen die Belehnung, wo denn die frühere Schenkung vonSeiten Herzogs Otto des Quaden als Besitzgrund in Absicht ihrer gar nichtweiter zur Frage oder Anwendung kommen konnte. Sie hatten nun der Gnadedes Herzogs Otto des Quaden nichts mehr zu verdanken, sondern allein denenGrafen von Werningerode, als ihren Lehnsherren; der Herzog Otto der Ein-äugige hatte nun die Sache mit diesen Grafen auszumachen; und im Falledes Kriegs hatten sie an den Grafen, als ihren Lehnsherren, einen durchgemeinschaftliche Noth und durch das Lehnsverband unzertrennlichen Hülfs-genossen unbezweifelt mehr.
Es ist ohnmöglich bei dem Mangel sicherer Quellen hier in diesem Dunkeldie wahre Ursache aufzufinden, inzwischen scheint doch diese BelehnungssacheHernachmals den Hauptgrund der folgenden ganzlichen Zerstörung der Harzburgabgegeben zu haben. Denn bald zog sich das befürchtete Ungewitter immernaher und naher zusammen. Zu Mitfasten 1411 verband sich die StadtGoslar mit dem Herzoge Otto dem Einäugigen (Nro. 99.) gegen die GebrüderHeinrich, Brand und Conrad von Schwicheldc, so wie gedachter Herzog sichauch schon früher deshalb mir dem Abte von Corvey und dem Grafen Herrmannvon Eberstein verbunden haben sott, °) von welchen inzwischen der Graf vonEberstein ein nicht sehr bedeutender Bundsgenosse gewesen seyn kann, weil erschon nnnc> 1408 seine gefammten Besitzungen an seine mit dem HerzogeOtto, Bernhards Sohn, von Braunfchweig-Lüneburg verheirathete TochterElisabeth abgetreten, und zum Besitze eingeräumt hatte. **)
In diesem Bündnisse wird die Harzburg als ein Eigenthum des Herzogs,„unses vorgenomten Junkherrn Slod, Harcesborch geheten" genannt, und
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Origtue« LuelxtUcse I. l65.