Die sogenannte Meklenburgsche Linie.
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obgewaltet haben, warum diese drei Brüder nach ihres Vaters Tode eineBelehnring von den gedachten Grafen cmpsiengen, die späterhin noch langevon Fall zu Fall ertheilt ist, wie die von Schwicheldt schon langst den Besitzder Burg verloren hatten, auch nie wieder erhalten haben. Worin der Grunddieser Erscheinung bestanden habe, ist nirgends angegeben, inzwischen dürfte ersich aus dem Inhalte des Lehnbriefs in Verbindung mit den Ereignissen jenerZeit einigermaaßen mit Wahrscheinlichkeit folgen lassen, welches der Prüfungund dem weitern Nachdenken des Lesers billig zur eigenen Erwägung anheimverstellt wird.
Bekanntlich griff Herzog Otto der Einäugige die Nechtmäßigkeit der vonseinem Vater, Herzoge Otto dem Quaden, gemachten Veräußerungen mehrererGrundbesitzungen an, und verlangte die Herausgabe von den zeitigen Besitzern.Vielleicht hatte er sich schon jetzt auf solche Weise gegen die von Schwicheldtgeäußert, wie es Hernachmals anno 1111, worauf wir weiter kommen werden,würklich geschehen ist. Diese dachten vielleicht auf Mittel, sich, außer denWaffen, auch durch Rechtstitel zur Gegenwehr gegen solche Ansprache zu sichern,und hielten die Belehnung von Seiten der Grafen von Werningerode für diezweckmäßigsten. Zu dieser Vermuthung giebt der Umstand eine nicht unbe,deutende Veranlassung, daß die Grafen von Werningerode in dem vorliegendenLehnbriefe des früheren von Schwicheldtschcn Besitzes und der Hälfte desHerzoges der Harzburg gar nicht gedachten, die Lehnsherren sich vielmehrdes Ausdrucks bedienen: „wie unsere Eltern dieses vor uns gehabt, und aufuns vererbt haben." Graf Heinrich von Werningerode war kein Descendentdes Grafen Conrad und seiner Söhne, welchen Herzog Otto der Ouads anno1370 die Harzburg entrissen hatte; sie hielten daher, wahrscheinlich als Agnatennicht an dessen Verluste und Verträge gebunden, und sahen die Harzburgals ein ex gcrete ei graviüeniia inajorurn für sie eröffnetes unbeschwertes